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Bergedorf auf dem Weg zur autofreien Innenstadt: Einrichtung einer Fußgängerzone in der Schloßstraße - ergänzte Fassung

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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26.09.2019
Sachverhalt

Antrag der BAbg. Rüssau, Fleige und GRÜNE Fraktion Bergedorf

BAbg. Mirbach und Fraktion DIE LINKE

 

 

Auf der Sitzung des Runden Tisches Einzelhandel am 19.08.2019 wurde über eine Möglichkeit der Belebung der Bergedorfer Schloßstraße beraten. Insbesondere sollte die dort ansässige Gastrono­mie die Möglichkeit der Außengastronomie erhalten um die Aufenthaltsqualität in der Bergedorfer Schloßstraße zu steigern und diese so aus dem Dornröschenschlaf zu wecken. Bisher wurde die sog. Palettengastronomie auf den vorhandenen Stellplätzen von der Polizei wegen des Autover­kehrs und der engen Straßenverhältnisse abgelehnt.

Von allen Beteiligten (Vertreter des Einzelhandels, des WSB, des Bezirksamts, der Gebietsent­wickler, sowie der SPD und der CDU) wurde die Anregung der Grünen positiv aufgenommen, in der Bergedorfer Schloßstraße im Bereich zwischen der Chrysanderstraße und dem Vinhagenweg eine Fußgängerzone einzurichten, um die Aufenthaltsqualität zu steigern und um im Interesse des Klimaschutzes den klimafreundlichen Mobilitätsformen Fuß und Fahrrad mehr Raum zu ver­schaffen und den Autoverkehr in der Innenstadt zu reduzieren. Dabei sollte die Durchlässigkeit für den Radverkehr weiterhin gegeben sein, sollte das Parkhaus über den Vinhagenweg weiterhin erreichbar sein und muss selbstverständlich der Anlieger- und der Lieferverkehr gewährleistet sein.

Im Laufe der Sitzung wurde die Idee entwickelt, zunächst ein Pilotprojekt für ein halbes Jahr zu starten. Der Beginn für die vorübergehende Einrichtung einer Fußgängerzone in der Bergedorfer Schloßstraße sollte der erste verkaufsoffene Sonntag am 05.04.2020 sein.

 

 

Petitum/Beschluss

1. Der Bezirksamtsleiter prüft, ob und in welcher Form die Einrichtung einer Fußgängerzone in der Bergedorfer Schloßstraße zwischen Chrysanderstraße und Vinhagenweg ab dem 05.04.2020 bis zum September 2020 möglich ist.

2. Der Bezirksamtsleiter prüft, inwieweit die Eröffnung der Fußgängerzone Bergedorfer Schloß­straße mit Aktivitäten beworben und dadurch zu einem Erfolg geführt werden kann. Insbesondere soll geprüft werden, ob hierfür finanzielle Mittel zur Verfügung stehen.

3. Der Bezirksamtsleiter berichtet im nächsten Wirtschaftsausschuss unter Zuladung des Verkehrs­ausschusses.

 

 

 

Anhänge

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