22-0058.01

Beleuchtung in der Boberger Grünanlage verbessern

Stellungnahme

Letzte Beratung: 09.12.2024 Fachausschuss für Verkehr und Inneres Ö 6

Sachverhalt

Antrag

der BAbg Roßborg, Gündüz, Kramer und Fraktion der SPD,

der BAbg Detmer, Vlamynck und Fraktion der Grünen,

der BAbg Froh, Emrich und Fraktion der CDU

der BAbg Feiler, Graßhoff, Cantay, Jobs und Fraktion der LINKEN

 

 

Am 29. Oktober 2020, also schon vor 4 Jahren, hat die Bezirksversammlung Bergedorf den Antrag 21-0585Beleuchtung der Verbindungswege in Boberg reinigen und optimieren“ einstimmig beschlossen, um die Beleuchtung in der Grünanlage zu verbessern.

 

Am 6. August 2024 hatte der Boberger Dorfverein zu einem politischen Verkehrsrundgang eingeladen. Dieser Rundgang führte auch wieder durch die Grünanlage, die sich östlich des Heidhorststieg befindet, in der schon 2020 die unzureichende Beleuchtung von den Bürger*innen bemängelt wurde.

 

Bei dem Rundgang am 6. August 2024 wurde auch wieder von vielen Bürger*innen die unzureichende Beleuchtung kundgetan. Vor allem an der Fußwegekreuzung, östlich des Heidhorststieg, wo man nach Süden zum Reinbeker Redder gelangt wurde die mangelnde Ausleuchtung durch den Lichtmast 4 wieder erwähnt.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

Die Bezirksamtsleitung wird ersucht,

 

  1. zu prüfen, ob an der Wegkreuzung, die sich östlich vom Heidhorststieg befindet, eine zusätzliche Beleuchtung installiert werden kann oder die südlich davon aufgestellte Beleuchtung, die mit der Nummer 4 gekennzeichnet ist, an die Wegkreuzung zur besseren Ausleuchtung in alle Wegerichtungen versetzt werden kann,

 

  1. sich bei den zuständigen Behörden auf der Landesebene Hamburg für die dafür notwendigen Mittel einzusetzen,

 

  1. in der Novembersitzung 2024 im Ausschuss für Verkehr und Inneres den aktuellen Zwischenstand zu berichten.

 

 

Die Hamburg Verkehrsanlagen GmbH nimmt wie folgt Stellung:

 

Das Thema ist nicht neu und wurde bereits im Vorfeld mehrfach betrachtet.

 

Die eigentliche Schwierigkeit liegt darin begründet, dass es sich nicht um eine gewidmete Wegefläche, sondern einen Grünweg handelt.

 

Der Mast Nr. 4 lässt sich nicht versetzen, da er eine Durchgangsverkabelung hat. Das heißt sowohl das ankommende als auch das weiterlaufende Kabel sind im Mast aufgelegt. Die einzige lichttechnisch vernünftige Lösung wäre, zwischen den Grundstücken „Auf dem Langstücken 36 und 38“ eine Leuchte zu ergänzen. Auf diesem Wegestück liegt jedoch kein Kabel und Stromnetz Hamburg wird dort keines verlegen, da es sich um einen Grünweg handelt.

 

rde die Hamburg Verkehrsanlagen GmbH das Kabel verlegen, kostet die Leuchte schnell mehr als 30.000 EUR. Das kann im Rahmen einer Beleuchtungsverbesserung nicht aufgebracht werden, da die Finanzmittel fehlen.

 

 

Das Bezirksamt Bergedorf hat die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft um Kostenübernahme für zusätzliche Beleuchtung ersucht.

 

Petitum/Beschluss

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