21-1827.01

Belästigung von Schülern an der Schule Nettelnburg

Antwort

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Gremium
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04.04.2024
Ö 6.2
Sachverhalt

 

In Bergedorf sind Aktivitäten von sogenannten "Mitschnackern" besorgniserregend. Ein siebenjähriges Mädchen wurde an der Grundschule Nettelnburg angesprochen und zum Mitkommen aufgefordert. Ähnliche verdächtige Vorfälle wurden auch an anderen Schulen in Neuallermöhe und Bergedorf gemeldet. Die Polizei hat mehrere Fälle in den letzten Wochen registriert, darunter Versuche, Kinder mitzunehmen und unangemessenes Verhalten gegenüber Schülern. Die Polizei ermittelt und hat ihre Präsenz verstärkt. Es gibt Berichte über Kindesentführungsversuche und verstärkte Überwachung durch Lehrkräfte. Die Polizei betont jedoch, dass die Hintergründe noch unklar sind und vor voreiligen Schlussfolgerungen gewarnt werden sollte. Die Sicherheit der Kinder hat oberste Priorität.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

Beitrag der Behörde für Inneres und Sport

 

  1. Konnten die Täter in Bezug auf diese Vorfälle ermittelt werden?

Im Fall des siebenjährigen Mädchens von der Grundschule Nettelnburg dauern die Ermittlungen an. Um einen möglichen Ermittlungserfolg nicht zu gefährden wird davon abgesehen, sich zu laufenden Verfahren beziehungsweise zu den Beteiligten zu äern.

 

Statistiken zu Verdachtsmeldungen werden bei der Polizei nicht geführt. Aus der Erinnerung der örtlich und fachlich zuständigen Dienststelle im Landeskriminalamt (LKA 171) wurden im aktuellen Jahr vierzehn verdächtige Sachverhalte bzw. Personen an elf weiteren Schulen im Bezirk Bergedorf gemeldet. Der Verdacht einer (versuchten) Straftat z. N. eines Kindes bestätigte sich in keinem der Fälle.

 

2. Wie viele ähnliche Delikte wurden im Jahr 2022 in allen Schulen des Bezirks Bergedorf registriert? Bitte geben Sie die Anzahl der Vorfälle pro Schule an.

Die Polizei erfasst Straftaten gemäß dem Straftatenkatalog der bundeseinheitlichen Richtlinien für die Erfassung und Verarbeitung der Daten in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Die statistische Erfassung eines Falles erfolgt nicht auf Grundlage eingegangener Strafanzeigen, sondern erst mit Abschluss aller polizeilichen Ermittlungen durch die für die Endbearbeitung zuständige Dienststelle bei endgültiger Abgabe der entstandenen Ermittlungsvorgänge bzw. des Schlussberichts an die Staatsanwaltschaft oder das Gericht.

 

Seit dem Jahr 2017 wird die Tatörtlichkeit „Schule“ bei der Taterfassung erhoben. Darüber hinaus ist nicht erkennbar, ob eine Tat im schulischen Zusammenhang stattgefunden hat. Es werden unter Tatörtlichkeit „Schule“ auch Taten erfasst, die außerhalb der Schulzeiten und ohne schulischen Kontext auf dem Gelände der Schule geschehen sind. Der Name der Schule wird in der PKS nicht erfasst.

 

Im Bezirk Bergedorf wurden im Jahr 2022 in der PKS zwei Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern gemäß §176 StGB mit Tatort Schule erfasst.

 

3. Wie oft wurden im Jahr 2022 Fälle von wiederholtem und beharrlichem Ansprechen von Kindern, möglicherweise als Nachstellung (Stalking) gemäß §238 StGB oder als Nötigung gemäß §240 StGB, registriert?

 

Die Polizei führt keine Statistik im Sinne der Fragestellung. Zur Beantwortung wäre eine Durchsicht aller Hand- und Ermittlungsakten des erfragten Zeitraums bei den örtlich zuständigen Dienststellen des Landeskriminalamtes erforderlich. Die Auswertung von mehreren zehntausend Akten ist in der für die Beantwortung bezirksparlamentarischer Anfragen zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich

 

4. Wie häufig kam es im Jahr 2022 zu Fällen von Kindesentführung, bei denen die gewaltsame Wegnahme oder Freiheitsberaubung eines Kindes als Entziehung Minderjähriger gemäß §235 StGB betrachtet wurde?

 

Die Entziehung Minderjähriger gemäß § 235 StGB wird in der PKS unter der Schlüsselzahl 231200 erfasst. Im Jahr 2022 wurden in der PKS ein Fall mit dem Tatort im Bezirk Bergedorf registriert.

 

5. Inwiefern wurden im Jahr 2022 Fälle von Belästigung oder sexuellem Missbrauch gegenüber Kindern registriert, die verschiedene Straftatbestände erfüllen könnten, wie beispielsweise sexueller Missbrauch von Kindern gemäß §176 StGB, sexuelle Nötigung gemäß §177 StGB oder sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen gemäß §174 StGB?

6. Wie oft wurde im Jahr 2022 exhibitionistisches Verhalten registriert, bei dem öffentlich geschlechtliche Teile vor Kindern gezeigt wurden, möglicherweise als exhibitionistische Handlung gemäß §183 StGB?

PKS-Schlüssel

Delikt

Anzahl Fälle im Bezirk Bergedorf 2022

davon mit Tatort „Schule“

131000

Sexueller Missbrauch von Kindern gemäß §176 StGB

15

2

131200

Exhibitionistische/sexuelle Handlung vor Kind

1

0

131500

Beischlaf mit Kind gemäß § 176c StGB

3

0

131700

Sonstiger sexueller Missbrauch Kind nach § 176c StGB

2

0

lle sexueller Nötigung zum Nachteil von Kindern sind in der PKS nicht gesondert gekennzeichnet. Für die indirekte Berechnung lassen sich die in der PKS als sexuelle Nötigung (gemäß § 177 StGB) erfassten Sachverhalte in Hinblick auf das Alter der Opfer auswerten. Danach wurde im Jahr 2022 im Bezirk Bergedorf kein Kind als Opfer einer sexuellen Nötigung (PKS-Schlüssel 111820 und 112120) registriert.

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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