21-0721.01

Behindertenparkplätze

Antwort

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29.04.2021
Sachverhalt

Auskunftsersuchen von Reinhard Krohn, Eugen Seiler, Peter Winkelbach, Herbert Meyer,

AfD Fraktion Bergedorf

 

Stundenlange innerstädtische Anfahrten sind trauriger Alltag. Das kostet Wirtschaft und Bürger viel Geld. In Hamburg sind in den letzten Jahren über 3000 Parkplätze vernichtet worden. Das ist eine einseitige Politik zulasten der Autofahrer.

 

Doch was ein Ärgernis für den Normalbürger ist, kann für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen einen Ausschluss aus dem gesellschaftlichen Leben bedeuten. Gehbehinderte sind für jeden Schritt dankbar, den er nicht weit laufen muss. Denn das Laufen wird dann zur Tortur.

 

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage nach der Gesamtsituation der Behindertenparkplätze im Bezirk Bergedorf.

 

Die Behörde für Inneres beantwortet die Fragen 1 und 2, das Bezirksamt die Fragen 3-7 wie folgt:

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

  1. Wie viele Behindertenparkplätze gibt es in Bergedorf aktuell?

 

Zu Frage 1:

Gemäß der dem PK 43 vorliegenden Unterlagen gibt es im Bezirk Bergedorf derzeit 77 allgemein zugängliche und 56 personenbezogene Behindertenstellplätze im öffentliche Straßenverkehr.

Behindertenstellplätze auf privatem Grund (z.B. in Parkhäusern) werden vom PK 43 nicht erfasst.

 

 

 

  1. Wie hat sich die Anzahl der Behindertenparklätze in Bergedorf entwickelt, bitte die letzten 5 Jahre angeben.

 

Zu Frage 2:

Die Anzahl der allgemein zugänglichen Stellplätze im öffentlichen Straßenverkehr hat sich im Bezirk Bergedorf in den letzten fünf Jahren um 6 Stellplätze erhöht. Die Veränderungen der personenbezogenen Stellplätze kann von hier nicht mehr nachvollzogen werden, da sie einem ständigen Wechsel unterliegen.

 

 

  1. Welche Behörde ist für die Genehmigung, den Auf- und Rückbau der Behindertenparkplätze in Bergedorf zuständig und welche Kosten sind damit verbunden (bitte jeweils nach dem Auf- und Rückbau eines Behindertenparkplätzen inkl. der durchschnittlichen Kosten aufschlüsseln in den letzten 5 Jahren)?

 

Zu Frage 3.:

Die Polizei erstellt auf Antrag und dem Nachweis des Behindertengrades eine straßenverkehrsbehördliche Anordnung zur Herrichtung eines persönlichen Stellplatzes bzw. nach Prüfung und Bewertung einer Plananregung/ eines Anlasses eine Anordnung zur Herrichtung eines allgemein zugänglichen Stellplatzes. Das Bezirksamt setzt diese Anordnung im öffentlichen Raum regelhaft um.  Die anfallenden Kosten werden statistisch nicht erfasst.

 

 

  1. Inwieweit besteht die Möglichkeit Parkplätze für einen begrenzten Zeitraum als Behindertenparkplätze zur Verfügung zu stellen und welche rechtlichen Voraussetzungen müssen gegeben sein? 

 

Zu Frage 4.:

Eine temporäre Nutzung von öffentlichen Flächen steht in Abhängigkeit zu den unter 3. formulierten Vorrausetzungen.

 

 

  1. Welchen Stellenwert misst die Bezirksverwaltung Behindertenparkplätzen insgesamt zu und welche Rolle spielt dabei eine stetig wachsende ältere Bevölkerung (bitte begründen)?

 

 

  1. Welche Überlegungen, Pläne oder Konzepte zu Behindertenparkplätzen verfolgt die Bezirksverwaltung in Bergedorf (bitte darstellen)?

 

 

  1. Welche Gespräche zu Behindertenparkplätzen hat die Bezirksverwaltung mit Interessensvertretern für Behinderte und Senioren geführt (bitte mit dem Ergebnis und der Schlussfolgerung dokumentieren)?

 

Zu Fragen 5.-7.:

Grundsätzlich wird die Notwendigkeit zur Herrichtung von Behindertenstellplätzen bei allen Planungen im Bereich des öffentlichen Straßenraumes durch das Bezirksamt berücksichtigt und im Planverfahren mit den Trägern öffentlicher Belange abgestimmt. Dazu werden über Beteiligungsformate (z.B. Verschickungen) die entsprechenden Interessenvertretungen einbezogen und z.B. in Neubauprojekten mit  entsprechenden Stellplatzschlüssel für Behindertenstellplätze abgewogen. Darüber hinaus nimmt das Bezirksamt an Sitzungen des Seniorenbeirates teil, um dort ebenfalls Impulse entgegen zu nehmen.

 

 

 

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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