Behindertenparkplätze
Letzte Beratung: 29.04.2021 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 6.1
Auskunftsersuchen von Reinhard Krohn, Eugen Seiler, Peter Winkelbach, Herbert Meyer,
AfD Fraktion Bergedorf
Stundenlange innerstädtische Anfahrten sind trauriger Alltag. Das kostet Wirtschaft und Bürger viel Geld. In Hamburg sind in den letzten Jahren über 3000 Parkplätze vernichtet worden. Das ist eine einseitige Politik zulasten der Autofahrer.
Doch was ein Ärgernis für den Normalbürger ist, kann für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen einen Ausschluss aus dem gesellschaftlichen Leben bedeuten. Gehbehinderte sind für jeden Schritt dankbar, den er nicht weit laufen muss. Denn das Laufen wird dann zur Tortur.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage nach der Gesamtsituation der Behindertenparkplätze im Bezirk Bergedorf.
Die Behörde für Inneres beantwortet die Fragen 1 und 2, das Bezirksamt die Fragen 3-7 wie folgt:
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Zu Frage 1:
Gemäß der dem PK 43 vorliegenden Unterlagen gibt es im Bezirk Bergedorf derzeit 77 allgemein zugängliche und 56 personenbezogene Behindertenstellplätze im öffentliche Straßenverkehr.
Behindertenstellplätze auf privatem Grund (z.B. in Parkhäusern) werden vom PK 43 nicht erfasst.
Zu Frage 2:
Die Anzahl der allgemein zugänglichen Stellplätze im öffentlichen Straßenverkehr hat sich im Bezirk Bergedorf in den letzten fünf Jahren um 6 Stellplätze erhöht. Die Veränderungen der personenbezogenen Stellplätze kann von hier nicht mehr nachvollzogen werden, da sie einem ständigen Wechsel unterliegen.
Zu Frage 3.:
Die Polizei erstellt auf Antrag und dem Nachweis des Behindertengrades eine straßenverkehrsbehördliche Anordnung zur Herrichtung eines persönlichen Stellplatzes bzw. nach Prüfung und Bewertung einer Plananregung/ eines Anlasses eine Anordnung zur Herrichtung eines allgemein zugänglichen Stellplatzes. Das Bezirksamt setzt diese Anordnung im öffentlichen Raum regelhaft um. Die anfallenden Kosten werden statistisch nicht erfasst.
Zu Frage 4.:
Eine temporäre Nutzung von öffentlichen Flächen steht in Abhängigkeit zu den unter 3. formulierten Vorrausetzungen.
Zu Fragen 5.-7.:
Grundsätzlich wird die Notwendigkeit zur Herrichtung von Behindertenstellplätzen bei allen Planungen im Bereich des öffentlichen Straßenraumes durch das Bezirksamt berücksichtigt und im Planverfahren mit den Trägern öffentlicher Belange abgestimmt. Dazu werden über Beteiligungsformate (z.B. Verschickungen) die entsprechenden Interessenvertretungen einbezogen und z.B. in Neubauprojekten mit entsprechenden Stellplatzschlüssel für Behindertenstellplätze abgewogen. Darüber hinaus nimmt das Bezirksamt an Sitzungen des Seniorenbeirates teil, um dort ebenfalls Impulse entgegen zu nehmen.
---
---
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.