21-1317.03

Bebauungsplanverfahren Lohbrügge 24, Änderung hier: Beschluss zur Veröffentlichung des Planentwurfs im Internet (öffentliche Auslegung)

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
06.09.2023
Sachverhalt

 

Das Änderungsverfahren dient der Steuerung der Zulässigkeit von Vergnügungsstätten und erotikorientiertem Gewerbe in dem festgesetzten Gewerbegebiet des Bebauungsplans Lohbrügge 24, d.h. in einem Bereich an der Lohbrügger Landstraße zwischen Maikstraße und Lohbrügger Weg.

 

Der Bebauungsplan-Entwurf wurde nach Beschluss des Stadtplanungsausschusses vom 6. April 2022 (Drucksache 21-1317) mit den Behörden und Trägern öffentlicher Belange abgestimmt. Das Ergebnis kann der Anlage entnommen werden.

 

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs ist vom 2. Oktober bis 2. November 2023 vorgesehen.

 

Petitum/Beschluss

Der Stadtplanungsausschuss stimmt der öffentlichen Auslegung des Entwurfs für die Änderung Bebauungsplans Lohbrügge 24 zu.

 

Anhänge

- Verordnung

- Begründung