Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans Lohbrügge 24 hier: Ergebnis der Veröffentlichung des Planentwurfs im Internet gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs (vormals: "öffentliche Auslegung")
Das Änderungsverfahren dient der Steuerung der Zulässigkeit von Vergnügungsstätten und erotikorientiertem Gewerbe in dem festgesetzten Gewerbegebiet des Bebauungsplans Lohbrügge 24, d.h. in einem Bereich an der Lohbrügger Landstraße zwischen Maikstraße und Lohbrügger Weg.
In seiner Sitzung am 6. September 2023 stimmte der Stadtentwicklungsausschuss der Veröffentlichung des Planentwurfs im Internet zu, die vom 2. Oktober bis 2. November 2023 stattgefunden hat. In diesem Zusammenhang gingen keine Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange ein sowie eine Stellungnahme von Seiten der Öffentlichkeit.
Die Stellungnahme von Seiten der Öffentlichkeit unterstützt die Ziele der Bebauungsplanänderung und geht mit ihnen konform, vgl. Anlage 1.
Im Ergebnis kann der Bebauungsplanentwurf inhaltlich unverändert bleiben.
Der Stadtentwicklungsausschuss
• stimmt der Abwägung gemäß Anlage 1 zu,
• stimmt dem Entwurf des Bebauungsplans zu und
• empfiehlt der Bezirksversammlung, dem Bebauungsplanentwurf ebenfalls zuzustimmen und die Bezirksamtsleiterin zu bitten, den Bebauungsplan nach Genehmigung durch die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen festzustellen.
1 - Abwägungsvorschlag zur Internetveröffentlichung
2 - Bebauungsplanentwurf – Verordnung
3 - Bebauungsplanentwurf – Begründung