Bebauungsplanverfahren Billwerder 31 (Jugendanstalt) mit entsprechenden Änderungen von Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm - Öffentliche Auslegung der Planentwürfe vom 19.10. bis 20.11.2020
Letzte Beratung: 07.10.2020 Stadtentwicklungsausschuss Ö 2
Mit dem Bebauungsplan Billwerder 31 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Einrichtung einer neuen Jugendvollzugsanstalt geschaffen werden.
Die Zuständigkeit für Bebauungsplanverfahren liegt nach der Weiterübertragungsverordnung-Bau zwar beim Bezirksamt Bergedorf. Die Bezirksversammlung lehnt das Vorhaben jedoch ab (vgl. Beschluss des Hauptausschusses vom 11. Juli 2019). Um im gesamtstädtischen Interesse das Vorhaben zu realisieren, hat der Senat das Verfahren gemäß § 42 des Bezirksverwaltungsgesetzes und § 1 Absatz 4 des Gesetzes über Verwaltungsbehörden an sich gezogen und im Rahmen der Drucksache 2019/1783 „Justizvollzug Hamburg 2020“ am 30. Juli 2019 die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen mit der Planrechtschaffung beauftragt.
Dies bedeutet, dass das Bezirksamt zwar nach § 28 des Bezirksverwaltungsgesetzes angehört wird, aber nicht entscheidungs- bzw. abwägungsbefugt ist.
Im Rahmen des bisherigen Verfahrens hat das Bezirksamt insbesondere folgende Aspekte vorgetragen.
- Die Standortfrage sollte vertieft geprüft werden.
- Die Ausgleichsflächen sollten in der näheren Umgebung vorgesehen werden.
- Der Eingriff in den 2. Grünen Ring sollte kompensiert werden.
- Die Anstalt sollte eine verbesserte Eingrünung erhalten.
- Dächer sollten begrünt werden.
- Die landwirtschaftlichen Belange sollten vertieft geprüft werden.
- Die räumlichen Voraussetzungen für eine Anbindung der Anstalt an das Busnetz sollen geprüft werden.
Die Anlage zeigt den derzeitigen Planungsstand und stellt dar, inwieweit die o.g. sowie sonstige Belange berücksichtigt worden sind. Der Stadtentwicklungsausschuss wird Gelegenheit haben, in der Sitzung am 2. September 2020 den Sachverhalt mit einer Vertretung der Senatsbehörden zu erörtern.
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt Kenntnis.
Informationen des Amtes für Landesplanung und Stadtentwicklung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen inkl. Anlagen.
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.