Bebauungsplanverfahren Billwerder 30 / Bergedorf 120 / Neuallermöhe 2 "Oberbillwerder" Bebauungsplanverfahren Lohbrügge 95 / Bergedorf 121 / Neuallermöhe 3 "Straßenplanungen Ladenbeker Furtweg und Oberer Landweg" Änderung des Flächennutzungsplans Änderung des Landschaftsprogramms hier: Zustimmung zur Durchführung einer frühzeitigen digitalen Öffentlichkeitsbeteiligung im Februar 2021
Letzte Beratung: 02.12.2020 Stadtentwicklungsausschuss Ö 6
Für die Entwicklung von Oberbillwerder hat die Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau im September 2016 unter anderem das Bezirksamt Bergedorf beauftragt „alle erforderlichen Planungsschritte“ vorzunehmen.
Nach Abschluss des transparenten und partizipativen Masterplanprozesses mit Wettbewerblichem Dialog hat am 26.02.2019 der Senat den Masterplan als Grundlage für die weitere Planung und Umsetzung von Oberbillwerder beschlossen und das Bezirksamt angewiesen „die Bauleitplanung auf Basis des Masterplans und zügig und mit Priorität durchzuführen“.
Am 25.04.2019 hat die Bezirksversammlung bei der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens die Drucksache 20-2013 beschlossen. Gemäß Beschluss ist es Ziel, auch bei der Umsetzung der Pläne die Meinung der Menschen im Bezirk einzuholen und zu berücksichtigen. Am 16.01.2020 hat der Hauptausschuss den Kommunikationsmaßnahmen zum Bebauungsplanverfahren zugestimmt (vgl. Drs. 21-0210.01 und 21-0210.02).
Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 20.8.2020 einer Öffentlichen Plandiskussion als Präsenzveranstaltung (ÖPD) mit ergänzender Online-Beteiligung für Oberbillwerder gemäß § 3 Absatz 1 BauGB für November 2020 grundsätzlich zugestimmt.
Am 22.10.2020 wurde im Stadtentwicklungsausschuss wegen steigender Pandemiefallzahlen und gleichzeitiger Notwendigkeit, die Bebauungsplanverfahren fortzuführen, die Möglichkeit für eine reine Online-Beteiligung über das Beteiligungswerkzeug „Bauleitplanung online“ vorgestellt. Der Stadtentwicklungsausschuss hat dieses Format diskutiert und um konkretere Differenzierung der digitalen Formate gebeten. Am 19.11.2020 wurden vier Beteiligungsmodule vorgestellt, die einerseits differenzierte Beteiligungskanäle mit einer größeren Reichweite in der Öffentlichkeit bieten und andererseits kontaktarm bleiben.
Beteiligungsmodule vor dem Hintergrund von COVID-19
Die Beteiligungsmöglichkeiten der Öffentlichkeit erfolgen über die Module 1-3. Die Auswertung erfolgt in Modul 4.
Die Ankündigung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt in den ortsüblichen Formaten Plakatierung, Amtlicher Anzeiger, Pressenachricht.
Modul 1: Hamburg Service Bauleitplanung online
Modul 2: Öffentliche Einsichtnahme im Bezirksamt mit Termin
Modul 3: Livestream mit Referenten und Fragemöglichkeit per E-Mail
Modul 4: Auswertung der dokumentierten Beiträge im SEA
Modul 1: Im Rahmen der Online-Beteiligung wird die Möglichkeit eröffnet, sich über einen Zeitraum von vierzehn Tagen online zu den hochgeladenen Informationen zu äußern. Die Beteiligung erfolgt über den Hamburger „Online-Dienst Bauleitplanung“. Dort können ergänzend auch Ankündigungen zu den weiteren Modulen platziert werden. Der Online-Dienst ist über nachfolgenden Link erreichbar und wird von den Hamburger Verfahrensträgern bereits regelhaft zur Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen von Bauleitplanverfahren genutzt:
https://bauleitplanung.hamburg.de/
Modul 2: Im Bezirksamt werden Informationen in Papierform zur öffentlichen Einsichtnahme vorgehalten. Wegen der Pandemieanforderungen erfolgt die Einsichtnahme nach telefonischer Terminvereinbarung. Es können Äußerungen durch die Öffentlichkeit schriftlich hinterlassen oder nach der Einsichtnahme der Unterlagen eingesandt werden.
Modul 3: Eine Live-Studioübertragung mit Podiumsteilnehmern aus dem Stadtentwicklungsausschuss, der Bebauungsplanung, Fachleuten und einer Moderation ermöglicht einen weiteren niedrigschwelligen Zuschauereinstieg, da der Livestream über etablierte Anbieter erfolgt und ohne Anmeldung von der Öffentlichkeit gesehen werden kann.
Vorher übermittelte Beiträge können nach einer redaktionellen Auswahl auszugsweise vom Podium aufgegriffen werden, z.B.:
- Beiträge per E-Mail,
- schriftliche Beiträge aus der öffentlichen Einsichtnahme,
- Beiträge aus Bauleitplanung online.
Weiterhin besteht während des Livestreams zu einem bestimmten Zeitpunkt für die Öffentlichkeit in Echtzeit die Möglichkeit, Fragen per E-Mail einzusenden, die von der Moderation an das Podium zur weiteren Erörterung in der Liveveranstaltung gegeben werden können. Fragen, die wegen Zeit oder Inhalt nicht live beantwortet werden können,
werden wie alle Beiträge Teil einer Beratung im SEA in Modul 4.
Modul 4: Nach Abschluss der Module 1-3 werden die Beiträge der Öffentlichkeit vom Bezirksamt ausgewertet. Die Auswertung wird im Rahmen eines Stadtentwicklungsausschusses zur Beratung vorgestellt.
Terminierung
Modul 1: Bereitstellung der ÖPD-Unterlagen im Online-Portal 10 Tage vor Live-Stream (insgesamt 2 Wochen)
Modul 2: Öffentliche Einsichtnahme im Bezirksamt parallel zu Bereitstellung im Online-Portal (Zeitraum: 2 Wochen)
Modul 3: Live-Stream zweite Hälfte Februar 2021
Nachbarschaftsbeteiligung Lohbrügge 95 / Bergedorf 121 / Neuallermöhe 3
Das Bezirksamt beabsichtigt zusammen mit der für die Planung und Durchführung der B5-Anbindung federführenden Behörde BVM / LSBG, die direkt von der Planung betroffenen Anlieger ergänzend zu der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Nachbarschaftsbeteiligung einzuladen. Das Bezirksamt würde die Anlieger direkt anschreiben. Ziele hierbei sind, über die Planungen zu informieren, Fragen zu beantworten, konstruktives Feedback zu erhalten und das lokale Wissen einzubinden. Dies kann kontaktarm im Rahmen einer moderierten Videokonferenz erfolgen.
Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt den Bezirksamtsleiter, die notwendigen Schritte zur Organisation der aufgezeigten Module für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im Februar 2021 vorzunehmen.
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.