21-0306

Bebauungsplanverfahren Billwerder 30 / Bergedorf 120 / Neuallermöhe 2 „Oberbillwerder“ Bebauungsplanverfahren Lohbrügge 95 / Bergedorf 121 / Neuallermöhe 3 „Kreuzungen Ladenbeker Furtweg und Oberer Landweg“ Änderung des Flächennutzungsplans Änderung des Landschaftsprogramms hier: Zustimmung zur Durchführung einer Öffentlichen Plandiskussion am 30. März 2020

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
05.02.2020
Sachverhalt

r die Entwicklung von Oberbillwerder hat die Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau im September 2016 unter anderem das Bezirksamt Bergedorf beauftragt „alle erforderlichen Planungsschritte“ vorzunehmen.

Nach Abschluss des transparenten und partizipativen Masterplanprozesses mit Wettbewerblichem Dialog hat am 26.02.2019 der Senat den Masterplan als Grundlage für die weitere Planung und Umsetzung von Oberbillwerder beschlossen und das Bezirksamt angewiesen „die Bauleitplanung auf Basis des Masterplans und zügig und mit Priorität durchzuführen“.

Am 25.04.2019 hat die Bezirksversammlung die Drucksache 20-2013 beschlossen. Ziel ist,  auch bei der Umsetzung der Pläne die Meinung der Menschen im Bezirk einzuholen und zu berücksichtigen. Am 16.01.2020 hat der Hauptausschuss den Kommunikationsmaßnahmen zum Bebauungsplanverfahren zugestimmt (vgl. Drs. 21-0210.01 und 21-0210.02). Als Nächstes soll als weiterer Baustein der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eine öffentliche Plandiskussion durchgeführt werden.

Die Grundzüge der Planung hat das Bezirksamt am 18.12.2019 mit den Fachdienststellen abgestimmt.

Planrecht soll geschaffen werden sowohl für das eigentliche Baugebiet von Oberbillwerder als auch für die äere Erschließung.

Ziel der Bebauungsplanverfahren ist die Entwicklung des neuen Stadtteils Oberbillwerder mit Quartieren für insgesamt ca. 7.000 Wohneinheiten und ca. 4 bis 5.000 Arbeitsplätzen in gemischten Nutzungen. Hiermit wird ein wesentlicher Beitrag für den Hamburger Wohnungsmarkt und für die Schaffung von Arbeitsplätzen geleistet. Bestandteile der Planung sind u.a. ein zentraler Versorgungsbereich, Soziale Infrastrukturen, eine Hochschule, Mobilitätszentren und Grünflächen. Insbesondere sind Kerngebiete, Urbane Gebiete, Allgemeine Wohngebiete, Parkanlagen, Flächen für den Gemeinbedarf, Sportanlagen, Straßenverkehrsflächen sowie naturschutzfachliche Ausgleichsflächen vorgesehen. Geprüft wird auch, ob bzw. wie die verkehrlichen Anbindungen an den Oberen Landweg, die B 5 bzw. die Lohbrügger Landstraße geschaffen bzw. ertüchtigt werden sollen.

Zwei Bebauungsplanskizzen, welche die derzeitigen Grundzüge der Planung darstellen, sind als Anlage beigefügt. Diese Skizzen werden im Stadtentwicklungsausschuss näher erläutert und sollen mit der Öffentlichkeit erörtert werden.

Mit der Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms sollen die Grundlagen für die Bebauungsplanentwürfe geschaffen werden.

Die Veranstaltung soll am 30.03.2020 ab 18.30 h im Forum Allermöhe, Walter-Rothenburg-Weg 41, 21035 Hamburg, stattfinden (Einlass ab 18 Uhr).

Zur Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidender Lösungen sowie der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung sind nicht nur fachliche Inputvorträge vorgesehen, sondern wegen der großen Vielfalt von Fragestellungen einige Themenforen. In diesen Foren ist es der Bevölkerung möglich, in den unmittelbaren Dialog mit den Experten zu gehen. Das bedeutet tiefgehende und adressatengerechte Information und Beteiligung in einem gleichzeitig breiteren Spektrum.

Die Beiträge werden dokumentiert und im Stadtentwicklungsausschuss ausgewertet.

 

Petitum/Beschluss

Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt der Öffentlichen Plandiskussion am 30. März 2020 für die Bauleitplanung zu.

 

Anhänge