21-1852

Bebauungsplanverfahren Billwerder 30 / Bergedorf 120 / Neuallermöhe 2 / Lohbrügge 95 (Oberbillwerder) hier: Zustimmung zur Internetveröffentlichung und öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 (2) BauGB

Beschlussvorlage

Letzte Beratung: 09.11.2023 Stadtentwicklungsausschuss Ö 2

Sachverhalt

 

Durch den Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung des neuen Stadtteils Oberbillwerder mit Stadtquartieren für insgesamt etwa 6.000 bis 7.000 Wohneinheiten und etwa 4.000 bis 5.000 Arbeitsplätzen in gemischten Nutzungen geschaffen werden, vgl. u.a. Drucksache 20-2013. Ziel ist es, einen wesentlichen Beitrag für den Hamburger Wohnungsmarkt und für die Schaffung von Arbeitsplätzen zu leisten. Bestandteile der Planung sind unter anderem ein zentraler Versorgungsbereich, soziale Infrastrukturen, eine Hochschule, Mobilitätszentren und Grünflächen. Insbesondere sind Kerngebiete, Urbane Gebiete, Allgemeine Wohngebiete, Parkanlagen, Flächen für den Gemeinbedarf, Sportanlagen sowie naturschutzfachliche Maßnahmen vorgesehen. Zur Gewährleistung einer mit dem Umfeld verträglichen und leistungsgerechten Verkehrsabwicklung ist eine Direktanbindung des Ladenbeker Furtwegs an die Bergedorfer Straße (B5) vorgesehen.

Nach Durchführung eines wettbewerblichen Dialogs mit zwölf internationalen Planungsteams und intensiver Öffentlichkeitsbeteiligung in unterschiedlichen Formaten und einer weiteren Überarbeitung des als Sieger prämierten Entwurfes liegt der Masterplan mit dem Senatsbeschluss vom 26. Februar 2019 als Planungsrahmen vor (Drucksache 2019/00594). Im Planungsverlauf wurde die Fläche des Masterplangebiets von etwa 124 Hektar auf etwa 118 Hektar verkleinert und der Masterplan entsprechend angepasst.

Neben begleitenden Informations-, Diskussions- und Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit hat die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung mit öffentlicher Unterrichtung und Erörterung vom 25. März 2021 bis zum 15. April 2021 stattgefunden. Die Äerungen und die Erörterung mit der Öffentlichkeit wurden im Stadtentwicklungsausschuss ausgewertet (Drs. 211006) und in dem Bebauungsplanverfahren berücksichtigt (vgl. Anlage 6).

Der Masterplan stellt die übergeordneten Ziele für die Entwicklung des Stadtteils dar und liefert Grundzüge für planerische Aspekte des Städtebaus wie Nutzung, Höhe und Anordnung von Gebäuden, Verkehrsplanung sowie die Freiräume. Die Bebauung im neuen Stadtteil ist in fünf Quartiere unterteilt (siehe Nebenzeichnung zur Planzeichnung). Im Zentrum des neuen Stadtteils findet sich das BahnQuartier“, das sich im Vergleich zu den übrigen Quartieren durch eine dichtere Bebauung mit durchschnittlich fünf Geschossen, eine überwiegend geschlossene Blockrandbebauung und eine größere Nutzungsmischung auszeichnet. Vereinzelt sollen städtebauliche Dominanten mit bis zu acht Geschossen errichtet werden können. An diesen zentralen Bereich grenzen drei weitere Quartiere an. Im Westen ist das sogenannte Blaue Quartier“ geplant, das durch zahlreiche Wasserläufe geprägt sein wird und das Leben an und mit dem Wasser ermöglichen soll. Es ist eine deutlich geringere bauliche Dichte mit in Nord-Süd-Ausrichtung gelegenen, zeilenartigen Strukturen vorgesehen. Im Wesentlichen sind Stadt- und Reihenhäuser geplant. Im Norden bildet das GartenQuartier“ den Abschluss zur landwirtschaftlich genutzten Kulturlandschaft. Es ist durch eine kleinteilige Bebauungsstruktur geprägt und weist die geringste bauliche Dichte im Stadtteil auf. Östlich des „BahnQuartiers“ schließt sich das ebenfalls dicht bebaute Grüne Quartier an. Es sind Blockstrukturen vorgesehen, die jedoch der weniger zentralen Lage entsprechend kleinteiliger als im Zentrum des Stadtteils gegliedert werden sollen und mehr städtebaulich relevante Öffnungen aufweisen. Hier sollen auch Sport- und Spielplätze mit einer Vielzahl von sportlichen Angeboten entstehen. Ganz im Osten des neuen Stadtteils wird das ParkQuartier“ entwickelt, welches im Sinne der Zielsetzung der „Connected City“ unter anderem mit Kleingärten und einer starken Betonung des Freiraums auch die Verknüpfung mit Bergedorf-West leisten soll. Zwischen dem Bahndamm und dem Nördlichen Bahngraben befindet sich ein Bereich, der durch Lärm- und Erschütterungsbelastung von der nahegelegenen Bahntrasse sowie vorhandene Leitungen geprägt ist und infolgedessen r die Nutzung und Gestaltung besonderen Herausforderungen unterliegt (im Masterplan als „Experimentierzone“ benannt). Hier sollen neben einer Bebauung unmittelbar nördlich der S-Bahnstation Allermöhe Parkanlagen, Kleingärten und Spielplätze entstehen. Die bauliche Dichte wird vom Zentrum des Stadtteils zu seinen Rändern sowohl in Bezug auf die einzelnen Quartiere als auch innerhalb der einzelnen Quartiere abnehmen, um eine angemessene Einbindung des Stadtteils in seine ndliche und gärtnerische Umgebung sicherzustellen. Wesentlicher Baustein des Stadtteils sind die Freiräume, insbesondere eine ringförmig durch den Stadtteil verlaufende Parkanlage, der sogenannte „Grüne Loop“. Sie sollen die Freiraumversorgung sichern und Verbindungen schaffen.

Der Stadtentwicklungsausschuss hat dem übergeordneten Gestaltungsleitfaden, dem Funktionsplan 1a sowie dem vertiefenden Gestaltungsleitfaden 1a und den damit verbundenen Gestaltungsgrundsätzen am 20. April 2023 zugestimmt (Drs. 21-1689). Am 21. September 2023 hat der Stadtentwicklungsausschuss die Wettbewerbsergebnisse zum Grünen Loop und zum Aktivitätspark zur Kenntnis genommen. Weitere städtebaulich-freiraumplanerische Qualifizierungsverfahren für Teilbereiche oder Einzelbauwerke sind vorgesehen.

In den Geltungsbereich des Bebauungsplans werden über die Fläche des Masterplans hinaus auch Flächen südlich der Bahntrasse am Walter-Rudolphi-Weg einbezogen, für die derzeit Planungsrecht auf Grundlage des Bebauungsplans Allermöhe 25 / Billwerder 21 / Bergedorf 87 besteht. Die dort festgesetzten Gewerbegebiete entsprechen nicht dem Bedarf, sodass die Flächen seit Jahren brachliegen. Im Zuge der nun anstehenden Entwicklungen nördlich der Bahn soll daher - auch im Sinne einer besseren Verknüpfung von Oberbillwerder mit den Siedlungen südlich der Bahntrasse - die Chance ergriffen werden, eine nachfragegerechte städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu betreiben. Für diesen Bereich wurde ein separates städtebauliches Konzept erarbeitet, das sich in die Gesamtkonzeption einfügt. Der Stadtentwicklungsausschuss hat die Konzeptstudie für den Walter-Rudolphi-Weg am 14. Januar 2021 und am 17. März 2022 beraten und zugestimmt, diese zur Grundlage für das Bebauungsplanverfahren zu machen (Drs. 21-0705 und 21-1302).

Im Westen wird der Geltungsbereich im Bereich der Einmündung der westlichen Anbindung an den Mittleren Landweg um die dortige Bestandsbebauung arrondiert (Schule mit Sportplatz, Wohngebäude). Für die äere Erschließung des neuen Stadtteils in Richtung Westen und Nordosten werden Flächen am Billwerder Billdeich, am Mittleren Landweg und im Bereich des Anschlusses des Ladenbeker Furtwegs an die Bergedorfer Straße (B5) benötigt und in den Geltungsbereich einbezogen. Zur Gewährleistung einer mit dem Umfeld verträglichen und leistungsgerechten Verkehrsabwicklung ist eine Direktanbindung des Ladenbeker Furtwegs an die B5 erforderlich. Der Hauptausschuss hat der weiteren Planung auf Grundlage der Vorzugsvariante zur Anbindung an die B5 am 5. Mai 2022 zugestimmt (Drs. 21-1360).

Da die vorgesehenen Eingriffe in Natur und Landschaft innerhalb des Projektgebietes nur minimiert werden können, wurde ein Ausgleichskonzept erstellt, welches die dafür erforderlichen Flächen und Maßnahmen im erweiterten Kulturlandschaftsraum darstellt (außerhalb des Geltungsbereichs). Zudem wurde ein Biotopverbundkonzept für den Landschaftskorridor entwickelt, welches auch für die Ausgestaltung der westlichen Anbindung Vorschläge für eine Durchgängigkeit der Trasse für verschiedene Lebensgemeinschaften beinhaltet. Weitere Ausgleichsmaßnahmen sind auf Hahnöfersand vorgesehen (außerhalb des Geltungsbereichs).

Änderungen von Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm

Die Änderung der mit dem Bebauungsplan korrespondierenden landesplanerischen Pläne wird vom Senat durchgeführt. Einzelheiten vgl. Anlage.

Städtebaulicher Vertrag

Zur Förderung und Sicherung der mit der Bauleitplanung verfolgten Ziele im städtebaulichen Qualifizierungsprozess soll mit der IBA-Projektentwicklung GmbH & Co. KG (IPEG) ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen werden.

Vorgesehen sind Regelungen zu:

  • Nistkästen für Höhlen- und Nischenbrüter und Ersatzquartiere für Fledermäuse
  • Bauzeitenregelungen gemäß Artenschutzfachbeitrag
  • Nachweis einer ausreichenden Besonnung im Baugenehmigungsverfahren
  • Abschnittsweise Umsetzung der Mobilitätsnutzungen
  • Begrenzung und räumliche Verteilung der Geschossfläche:
  • Drosselung und Ableitung von Niederschlagswasser
  • Gestaltungsleitfäden und Funktionspläne
  • Fassadenbegrünung
  • Kindertagesstätten (Sicherung der Mindestanzahl)

Weiteres Vorgehen

Die Bebauungsplanverfahren Billwerder 30 / Bergedorf 120 / Neuallermöhe 2 (Oberbillwerder) und Lohbrügge 95 / Bergedorf 121 / Neuallermöhe 3 sollen zusammengelegt werden, um die äere Erschließung des neuen Stadtteils auch im Nordosten zu gewährleisten. Daher sollen die Aufstellungsbeschlüsse für die beiden Planverfahren geändert, zusammengeführt und als neuer Aufstellungsbeschluss fortgeführt werden (vgl. Drucksache 21-1852.01).

Gemäß § 3 Absatz 2 BauGB soll der Bebauungsplanentwurf für die Öffentlichkeitsbeteiligung im Internet veröffentlicht werden und im Bergedorfer Rathaus zur Einsicht ausgelegt werden. Aufgrund der Größe des Plangebiets soll die Auslegung des Planentwurfs und der umweltrelevanten Informationen nach derzeitigem Stand vom 14. Dezember 2023 bis zum 14. Februar 2024 stattfinden, mithin für 63 Tage bzw. deutlich länger als die gesetzliche Mindestfrist von einem Monat. In diesem Zeitraum kann die Öffentlichkeit Stellungnahmen abgeben. Die Stellungnahmen werden von der Verwaltung geprüft, ggf. mit Trägern öffentlicher Belange bzw. Fachdienststellen abgestimmt und an Stadtentwicklungsausschuss und Bezirksversammlung zur Beratung geleitet. Bei Zustimmung kann die Bezirksamtsleitung den Bebauungsplan feststellen.

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt der Internetveröffentlichung und öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Absatz 2 BauGB zu und nimmt die vorgesehenen Änderungen von Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm zur Kenntnis.

 

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Anhänge

 

1 Bebauungsplanentwurf Planzeichnung

2 Bebauungsplanentwurf Verordnung

3 Bebauungsplanentwurf Begründung

4  Anlagen zu Begründung

5 Änderung Flächennutzungsplan

6 Änderung Landschaftsprogramm

7  Weiterführende Erläuterungen zu zusammengefassten Stellungnahmen und Fragen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

 

Lokalisation Beta

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