Bebauungsplanverfahren Billwerder 30 / Bergedorf 120 / Neuallermöhe 2 / Lohbrügge 95 (Oberbillwerder) hier: Änderung und Zusammenführung der Plangebiete in einem erneuten Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplanentwurf für Oberbillwerder einschließlich Anbindung an die B5
Das Bezirksamt beabsichtigt, die Bebauungsplanverfahren Billwerder 30 / Bergedorf 120 / Neuallermöhe 2 (Oberbillwerder) und Lohbrügge 95 / Bergedorf 121 / Neuallermöhe 3 zusammenzulegen, um die äußere Erschließung des neuen Stadtteils auch im Nordosten zu gewährleisten. Daher sollen die Aufstellungsbeschlüsse für die beiden Planverfahren geändert, zusammengeführt und als neuer Aufstellungsbeschluss für ein Bebauungsplanverfahren Billwerder30 / Bergedorf120 / Neuallermoehe2 / Lohbrügge 95 (Oberbillwerder) fortgeführt werden.
Durch den Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung des neuen Stadtteils Oberbillwerder mit Stadtquartieren für insgesamt etwa 6.000 bis 7.000 Wohneinheiten und etwa 4.000 bis 5.000 Arbeitsplätzen in gemischten Nutzungen geschaffen werden, vgl. u.a. Drucksache 20-2013. Ziel ist es, einen wesentlichen Beitrag für den Hamburger Wohnungsmarkt und für die Schaffung von Arbeitsplätzen zu leisten. Bestandteile der Planung sind unter anderem ein zentraler Versorgungsbereich, soziale Infrastrukturen, eine Hochschule, Mobilitätszentren und Grünflächen. Insbesondere sind Kerngebiete, Urbane Gebiete, Gewerbegebiete, Allgemeine Wohngebiete, Parkanlagen, Flächen für den Gemeinbedarf, Sportanlagen sowie naturschutzfachliche Maßnahmen vorgesehen. Zur Gewährleistung einer mit dem Umfeld verträglichen und leistungsgerechten Verkehrsabwicklung ist eine Direktanbindung des Ladenbeker Furtwegs an die Bergedorfer Straße (B5) vorgesehen.
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die o.g. Aufstellungsbeschlüsse durch einen neuen Aufstellungsbeschluss ersetzt werden.
1 Entwurf erneuter Aufstellungsbeschluss
2 Karte zum Aufstellungsbeschluss