20-0798.06

Bebauungsplanverfahren Bergedorf 119 / Curslack 21 sowie entsprechende Änderungen von Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm hier: Auswertung der Öffentlichen Plandiskussion (ÖPD)

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

Der Stadtentwicklungsausschuss hat im Rahmen der o.g. Planverfahren nach seinem Beschluss vom 06.06.2018 eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Öffentlichen Plandiskussion durchgeführt.

Einzelheiten können der Anlage entnommen werden.

In der Plandiskussion zeigten sich insbesondere folgende Themen, die aus Sicht der Verwaltung im Stadtentwicklungsausschuss diskutiert werden sollten und zu denen die Verwaltung hiermit Stellung nimmt:

 

Entwässerung

Die Bürger weisen auf Probleme im Zusammenhang mit der Niederschlagsentwässerung im Bereich der Vorhabenfläche sowie der Eschenhofsiedlung hin. Entwässerungsgräben seien überlastet und gelegentlich dringe Wasser in Keller ein.

r den Bereich des Plangebiets ist ein Entwässerungskonzept erarbeitet worden. Dieses zeigt, welche Maßnahmen dazu führen, dass das Baugebiet schadlos entwässern kann. Diese und andere Untersuchungen sind im Transparenzportal unter der Adresse http://transparenz.hamburg.de einsehbar.

      Das Entwässerungskonzept wird im weiteren Bebauungsplanverfahren den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur Prüfung und Stellungnahme vorgelegt werden. Falls erforderlich wird eine Überarbeitung erfolgen.

 

 

 

rmschutz

Einige Stimmen haben in der Plandiskussion Befürchtungen hinsichtlich einer erhöhten Lärmbelastung, bedingt durch die Planung, geäert.

Diesbezüglich wurden eine Verkehrslärm- und eine Gewerbelärmuntersuchung nach den anerkannten Regeln der Technik erarbeitet. In diesen Untersuchungen wurde für die angrenzende Bebauung am Curslacker Heerweg der höchste Schutzanspruch in Ansatz gebracht, indem die Art der baulichen Nutzung als Reines Wohngebiet bewertet wird.

Gewerbelärm:

Am Curslacker Heerweg dürfen tagsüber 50 dB(A) erreicht werden, nachts 35 dB(A). Die Eschenhofsiedlung, die im Bebauungsplan Bergedorf 73 als Kleinsiedlungsgebiet festgesetzt ist, für das die TA Lärm einen geringeren Schutz vorsieht, wird ebenfalls entsprechend der gesetzlichen Richtwerte berücksichtigt (tags 55 dB(A), nachts 40 dB(A). Mögliche Emissionen der Handwerksbetriebe können durch Festsetzungen im Bebauungsplan reguliert werden, um eine Überschreitung der Immissionsrichtwerte der TA Lärm an den nächstgelegenen Wohnhäusern auszuschließen.

Verkehrslärm:

Angesichts der Vorbelastung aus verkehrlichen Emissionen bewegt sich die Erhöhung des Verkehrslärms durch das Gewerbegebiet in einem nicht wahrnehmbaren und nicht gesundheitsgehrdenden Bereich.

      Die schalltechnischen Untersuchungen werden weiter ausgearbeitet, an den Stand der Vorhabenplanung angepasst und im weiteren Bebauungsplanverfahren den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur Prüfung und Stellungnahme vorgelegt. Ggf. wird eine Überarbeitung bzw. Erweiterung erfolgen.

 

Verkehr

Strenzustand

Von direkten Anwohnern wurde der derzeitige Ausbauzustand des Curslacker Heerwegs kritisiert und eine Sanierung gefordert.

Das Bezirksamt weist darauf hin, dass innerhalb der letzten 10 Jahre einzelne Sanierungsmaßnahmen am Curslacker Heerweg vorgenommen wurden; etwaige Mängel am Straßenaufbau (überwiegend Unebenheiten und Spurrillen) liegen gleichwohl unterhalb der Schwellenwerte, so dass bei Gesamtbetrachtung aller Bergedorfer Straßen die fachliche Dringlichkeit einer Behebung eher im Mittelsegment liegt.

Eine Grundinstandsetzung erfordert erhebliche finanzielle Aufwendungen, Vorplanungen von der Dauer mindestens eines Jahres und eine Initiierung und entsprechende Priorisierung durch die politischen Gremien.

Wendemanöver

In der ÖPD wurde diskutiert, dass viele Fahrzeuge im Kreuzungsbereich auf Höhe Curslacker Heerweg Nr. 264 wenden, was einerseits den Verkehrsfluss hemmt und andererseits erhebliches Gefahrenpotential birgt.

Nach gutachterlicher und polizeilicher Einschätzung ist diese Situation durch die eingeschränkte Leistungsfähigkeit der Autobahnabfahrt Hamburg Curslack bedingt. Die Linksabbiegespur ist heute zu gewissen Zeiträumen erheblich belastet, so dass Fahrzeuge teilweise auf die Rechtsabbiegespur ausweichen und im genannten Kreuzungsbereich wenden.

      Infolge der ÖPD hat die Bezirksversammlung in ihrer Sitzung am 27.09.2018 bereits beschlossen, dass sich der Bezirksamtsleiter dafür einsetzen möge, dass die Autobahnauffahrt Hamburg Curslack verkehrssicher und leistungsfähig gestaltet wird und dass dem Fachausschuss für Verkehr und Inneres Bericht erstattet wird.

 

 

Kulturlandschaft der Vier- und Marschlande

In der ÖPD haben einige Anwesende den Erhalt der gewachsenen Kulturlandschaft angemahnt. Das Gewerbegebiet stelle eine Überformung des Landschaftsbildes dar. Diese Überformung sei daher nicht vertretbar. Bedenken wurden ebenfalls im Hinblick auf mögliche Erweiterungen der gewerblichen Bauflächen nach Westen und Süden geäert, die perspektivisch die Lücke zur Eschenhofsiedlung bzw. zum Achterschlag schließen könnten. Es besteht der Wunsch, mindestens diese Flächen langfristig von Bebauung freizuhalten und eine aus naturschutzfachlichen Gesichtspunkten hochwertige Entwicklung zu sichern.

Die Verwaltung wies darauf hin, dass die Vorhabenfläche nach einer intensiven Standort-Alternativenprüfung ausgewählt wurde (vgl. Präsentation in der Anlage). Die Fläche ist verfügbar, eine im Norden vorhandene gewerbliche Entwicklung kann fortgeführt werden. Die Fläche ist außerdem verkehrsgünstig in der Nähe einer Autobahnanschlussstelle gelegen und weist keine hohe ökologische Wertigkeit auf, so dass sie insgesamt für eine Entwicklung geeignet ist. Der Lärmschutz kann sichergestellt werden. Letztlich sind Handwerksbetriebe ein wichtiger Bestandteil der Vier- und Marschlande und können Anpflanzungen die Veränderung des Landschaftsbildes zwar nicht ausgleichen, so doch verträglicher gestalten.

Eine Erweiterung des Gewerbegebiets oder sonstige bauliche Entwicklungen Richtung Eschenhofsiedlung und Achterschlag sind nicht vorgesehen. Entsprechende Erfordernisse sind nicht erkennbar.

      Die Verwaltung wird die Alternativenprüfung im Umweltbericht zum Bebauungsplan darstellen. Ferner wurde in der Plandiskussion zugesichert, dass die zuständige Behörde für Umwelt und Energie gebeten wird zu prüfen, ob für die südlich und westlich an die Vorhabenfläche angrenzenden Flächen ein besonderer Schutzstatus festgesetzt werden soll (z.B. Naturschutzgebiet).

 

Gestaltung der Gebäude

Die Gebäude des in Aussicht genommenen Gewerbegebietes sollen sich in ihre nähere Umgebung einfügen. Auf großflächige Außenwerbung und als störend empfundene Leuchtreklame soll verzichtet werden.

      Die Verwaltung wird im Zuge der Ausarbeitung des Bebauungsplanentwurfes prüfen, inwiefern durch Festsetzungen dem Wunsch nach der Einbindung des Plangebietes in das Ort- und Landschaftsbild entsprochen werden kann.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Niederschrift über die Öffentliche Plandiskussion sowie die o.a. Ausführungen zur Kenntnis und beschließt, das Bebauungsplanverfahren fortzuhren. Die Verfahren zur Änderung von Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm werden zur Kenntnis genommen.

 

Anhänge

 

1 Niederschrift über die Öffentliche Plandiskussion

2 Präsentation zur Öffentlichen Plandiskussion