20-0798.04

Bebauungsplanverfahren Bergedorf 119 / Curslack 21 – Entwicklung gewerblicher Bauflächen am Curslacker Heerweg ("Handwerkerhöfe"), informeller Austausch mit den Anrainern.

Mitteilung

Sachverhalt

In seiner Sitzung am 06.07.2016 hat der Stadtentwicklungsausschuss die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans beschlossen (Drucksache: 20-0798.3), durch welches die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung gewerblicher Bauflächen zur Ansiedlung von Handwerkbetrieben geschaffen werden sollen, deren bisherige Standorte in den Vier- und Marschlanden keine adäquaten Entwicklungsmöglichkeiten bieten.

Benachbarte Anrainer östlich des Curslacker Heerwegs befürchten durch die Planung erhebliche Einschränkungen und haben dies auf unterschiedlichem Weg zum Ausdruck gebracht, z.B. während der öffentlichen Anhörung am 20.06.2016. Auch danach hat die Verwaltung mit den Anrainern mehrere Gespräche geführt. Ungeachtet des laufenden Planverfahrens, in dem die Auswirkungen derzeit ermittelt und anschließend geprüft werden, haben der Vorhabenträger und die Handwerkskammer unter Beteiligung der Verwaltung und des Vorsitzenden des Stadtentwicklungsausschusses zuletzt am 29.08.2017 mit den Anrainern den Verfahrensstand und unterschiedliche Positionen auf informellem Weg ausgetauscht.

Im Zuge des Termins wurde erörtert, ob das Vorhaben an einem anderen Standort durchgeführt werden kann. Die Vorhabenträger berichteten, dass vor Beginn des Bebauungsplanverfahrens bereits Standorte untersucht wurden, jedoch aus verschiedenen Gründen keiner erfolgreich entwickelt werden kann. Die Verwaltung stellte dar, dass im Vorfeld des Bebauungsplanverfahrens auch verwaltungsseitig  Alternativstandorte geprüft wurden, zum Teil mit Unterstützung der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation. Aus unterschiedlichen Erwägungen konnten diese ebenfalls nicht weiter verfolgt werden. Das Plangebiet wird daher nach jetzigem Stand von Vorhabenträgern und Verwaltung als vertretbar angesehen, die Planung wird weiterhin verfolgt.

Vorhabenträger, Anrainer und die Verwaltung haben vereinbart, in ca. 3 – 4 Monaten nach dem Termin einen weiteren informellen Austausch durchzuführen.

 

Petitum/Beschluss

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

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