20-0798.05

Bebauungsplanverfahren Bergedorf 119 / Curslack 21 - Gewerbegebiet Curslacker Heerweg ("Handwerkerhöfe") hier: Zustimmung zur Durchführung der öffentlichen Plandiskussion

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

In seiner Sitzung am 06.07.2016 hat der Stadtentwicklungsausschuss die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 des Baugesetzbuchs beschlossen (vgl. Drucksachen 20-0798.3 und 20-0488.1). Durch diesen sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung von Handwerksbetrieben auf einer Fläche westlich des Curslacker Heerwegs geschaffen werden, etwa 250 m südlich der Bundesautobahn 25 (vgl. Anlage 1). Hintergrund ist, dass die bisherigen Standorte der Betriebe in den Vier- und Marschlanden keine adäquaten Entwicklungsmöglichkeiten bieten.

 

Dem Beschluss gingen weitreichende Standortuntersuchungen für Alternativflächen sowie städtebaulich-landschaftsplanerische Voruntersuchungen für das Plangebiet und seine nähere Umgebung voraus. Entsprechend dem „Bergedorfer 4-Phasen-Modell“ wurde die Öffentlichkeit frühzeitig – und über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus – in die Planungen eingebunden. Am 20.06.2016 wurde eine erste Informationsveranstaltung in Form einer öffentlichen Anhörung durchgeführt. Des Weiteren wurde mit interessierten Anwohnern ein regelmäßiger Austausch in Form von Gesprächsrunden vereinbart (vgl. Drucksache 20-0798.04).

 

Nach Abstimmung der Grundzüge der Planung mit den Trägern öffentlicher Belange am 16.10.2016 wurden vertiefende Untersuchungen u.a. zu den Themen Lärm und Verkehr erarbeitet, um ein verträgliches Nebeneinander von Gewerbe und Wohngebieten sicherzustellen. Die Untersuchungen haben gezeigt, dass rechtlich geschützte Tatbestände durch potentiell neu entstehenden Gewerbe- oder Verkehrslärm nicht zu erwarten sind. Dies bedeutet, dass die Handwerksbetriebe am neuen Standort entsprechend ihrer Erfordernisse wirtschaften können und dass die Anwohner nur so viel Lärm erwarten können, wie im Reinen Wohngebiet zulässig ist und dass keine unzumutbaren Nachteile eintreten. Ferner bestehen für die Erschließung der Vorhabenfläche verschiedene geeignete Varianten, sodass der Fortführung des Bebauungsplanverfahrens aus fachlicher Sicht keine Bedenken entgegenstehen.

Die Untersuchungen und ihre Schlussfolgerungen wurden mit Vertretern der Anwohner, der Handwerker und der Politik in einem Gespräch am 14.05.2018 erörtert und sind in der Anlage 2 dargestellt.

 

Die Untersuchungen sollen im Rahmen einer Öffentlichen Plandiskussion nach § 3 Absatz 1 des Baugesetzbuchs mit der interessierten Öffentlichkeit diskutiert werden. Dann sollen auch Gutachter zu den Themen Lärmschutz und Naturschutz entsprechende Fragen beantworten. Die Plandiskussion soll am 04.09.2018 ab 18.30 h in der Grundschule Curslack-Neuengamme stattfinden (Einlass ab 18 Uhr).

 

 

Petitum/Beschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt der Durchführung der öffentlichen Plandiskussion zu.

 

Anhänge

 

Anlage 1 – Schrägluftaufnahme Plangebiet

Anlage 2 – Ergebnispräsentation Untersuchungen