Bebauungsplanverfahren Bergedorf 111 (Brookdeich Südwest) sowie entsprechende Änderungen von Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm hier: Auswertung der Öffentlichen Plandiskussion
Letzte Beratung: 09.01.2019 Stadtentwicklungsausschuss Ö 3
Der Stadtentwicklungsausschuss hat im Rahmen der o.g. Planverfahren nach seinem Beschluss vom 10. Oktober 2018 eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Öffentlichen Plandiskussion durchgeführt.
Einzelheiten können der Anlage entnommen werden.
In der Plandiskussion zeigten sich insbesondere folgende Themen, zu denen die Verwaltung hiermit Stellung nimmt:
Kommunikation zwischen Verwaltung und außerhalb des Plangebiets ansässigen Gewerbetreibenden
Einige der anwesenden Gewerbetreibenden haben in der Plandiskussion kritisiert, dass sie bisher unzureichend informiert worden seien.
Vor Erarbeitung des Bebauungsplans wurden zur schalltechnischen Einschätzung der vorhandenen Situation zwischen März und Juni 2012 benachbarte Betriebe seitens eines Lärmgutachters schriftlich befragt. Darüber hinaus wurden Ortsbesichtigungen am 11.03.2012 und 07.05.2012 durchgeführt, bei denen einige der Betriebsdaten auch per Interview erhoben wurden. Nicht befragt wurden Betriebe, die von ihrer Betriebsart als gewerbegebietstypisch eingestuft wurden, weil diese mit dem pauschalen Ansatz eines flächenbezogenen Schallleistungspegels in einem Gewerbegebiet ausreichend berücksichtigt werden. Dies ist etwa dann der Fall, wenn normale Ladetätigkeiten und Fahrzeugbewegungen und lautere Tätigkeiten in Hallen und Gebäuden stattfinden.
Betriebe, die bei den Ortterminen nicht befragt werden konnten und von denen keine ausgefüllten Fragebogen zurückkamen, wurden ebenfalls pauschal eingestuft.
Den in der Plandiskussion anwesenden Betrieben wurde angeboten, mit der bezirklichen Wirtschaftsförderung und dem Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung zu sprechen.
Erklärtes Ziel des Bebauungsplanverfahrens Bergedorf 111 ist es, dass die Neubauplanung die betrieblichen Abläufe der bestehenden Gewerbebetriebe östlich des Neubaugebiets nicht beeinträchtigt. Sollten sich die Betriebe trotzdem verlagern wollen, so steht die Verwaltung für die Prüfung von Alternativen zur Verfügung.
Lärmschutz und Erschütterung
Einige Gewerbetreibende östlich des Neubaugebiets befürchten, dass die Emissionen ihrer Betriebe durch Gewerbelärm und Erschütterungen nicht mit der heranrückenden Wohnnutzung vereinbar sind. Befürchtet werden Einschränkungen für die zukünftige Entwicklung der vorhandenen Gewerbebetriebe.
Nach jetzigem Planrecht sind im bestehenden Gewerbegebiet dreigeschossige Gebäude mit einer Grundflächenzahl von 0,8 zulässig. Diese Regelung soll durch das angrenzende Bebauungsplanverfahren nicht geändert werden, so dass sich die Betriebe östlich des Neubaugebiets wie in der Vergangenheit auch zukünftig baulich entwickeln können.
In der Plandiskussion wurden die Ergebnisse der Untersuchungen zum Gewerbelärm vorgestellt, die nach den einschlägigen Regeln erarbeitet wurden.
Vorgesehen ist die Entwicklung eines Urbanen Gebiets, nicht eines Wohngebiets. Die in Urbanen Gebieten zulässigen Immissionen liegen höher als in Wohngebieten. Bei der Ermittlung des vorhandenen Gewerbelärms wurde auch eine Spitzenpegelbetrachtung durchgeführt. Nach dem derzeitigen Stand der Erkenntnisse werden die zulässigen Richtwerte für Gewerbelärm im urbanen Gebiet tagsüber eingehalten. Nachts werden die Werte geringfügig überschritten. Die nächtlichen Überschreitungen sind jedoch geringfügig. Für sie können im Bebauungsplan Festsetzungen für einen baulichen, passiven Schallschutz getroffen werden. Darüber hinaus dürfen die Gewerbetriebe auch heute schon nicht uneingeschränkt emittieren, da Rücksicht auf die bestehende Wohnbebauung genommen werden muss.
Im Hinblick auf den Altmetallhandel wird ein Erschütterungsgutachten erstellt, das auszuwerten sein wird.
Die schalltechnischen und erschütterungstechnischen Fragen werden auch weiterhin bearbeitet. Ergebnisse werden im weiteren Verfahren den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur Prüfung vorgelegt. Sollten lärmtechnische Konflikte ermittelt werden, soll eine Lösung mit den Betroffenen entwickelt werden. Sollte eine Abwägung erforderlich werden, wird sie mit dem Stadtentwicklungsausschuss abgestimmt.
Umbau Brookdeich, Verkehr und Stellplätze
Durch den Umbau der Straße Brookdeich werden Stellplätze entfallen. Durch den Bebauungsplan werden 560 Wohneinheiten geschaffen, wodurch einerseits zusätzlicher Verkehr und andererseits eine zusätzliche Nachfrage nach Parkraum entsteht. Einige Teilnehmer der Plandiskussion haben die Sorge, dass durch den vermehrten Verkehr und durch Falschparken die Erreichbarkeit und Anlieferung der vorhandenen Betriebe eingeschränkt wird und sich damit der Verkehrsfluss verschlechtert. Der dadurch entstehende Standortnachteil müsse durch ein Verkehrskonzept ausgeglichen werden.
In der Planung zur Umgestaltung der Straße Brookdeich wurden die Belange der ansässigen Gewerbetriebe abgewogen. Im Ergebnis sind keine unzumutbaren Einschränkungen für das Gewerbegebiet zu erwarten.
In der Plandiskussion hatte die Verwaltung vorgetragen, dass durch den Stellplatzschlüssel von ca. 0,5 und ein noch zu entwickelndes Mobilitätskonzept erreicht werden soll, dass kein unverantwortlicher Mangel an Parkraum entstehen wird.
In einem Verkehrsgutachten wurden die umliegenden Knotenpunkte im Hinblick auf ihre Leistungsfähigkeit für den zusätzlichen Verkehr untersucht. Eine erste Prognose zeigt, dass der Verkehr insgesamt leistungsgerecht bewältigt werden kann. Eine Ausnahme bildet der Knotenpunkt Neuer Weg / Curslacker Neuer Deich, der auch vor dem Hintergrund weiterer geplanter baulicher Entwicklungen in Bergedorf in Zukunft zeitweise an die Grenze seiner Leistungsfähigkeit kommen könnte. Dieser Knotenpunkt wird im weiteren Verfahren deshalb nochmals vertiefend überprüft werden. Gegebenenfalls besteht hier perspektivisch ein Veränderungsbedarf.
Das Verkehrsgutachten wird um die Betrachtung des Knotenpunktes Neuer Weg / Curslacker Deich erweitert und geprüft werden. Sofern das Gutachten nahelegt, dass das Neubauvorhaben geändert werden sollte, wird Näheres abgestimmt.
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Niederschrift über die Öffentliche Plandiskussion zur Kenntnis und stimmt der Fortführung der Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans und der entsprechenden landesplanerischen Pläne zu.
1. Niederschrift der ÖPD
2. Präsentation
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