20-0187.01

Bebauungsplanverfahren Bergedorf 111 (südwestlich Brookdeich) sowie entsprechende Änderungen von Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm hier: Beschluss zur Durchführung einer Öffentlichen Plandiskussion

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

Wettbewerb

Die Versorgung der Menschen mit Wohnraum ist gemäß den Wohnungsbauprogrammen von Senat und Bezirk eine herausragende Aufgabe der Daseinsvorsorge. In diesem Sinne soll ein Wohngebiet südwestlich der Straße Brookdeich, nördlich und nordöstlich des Bahnhofs Bergedorf-Süd entstehen.

 

Das Plangebiet ist geprägt von genutzten und untergenutzten Gewerbeflächen, Brachflächen, Wohngebäuden, einem Discount-Markt mit Parkplatz sowie dem Empfangsgebäude des Bahnhofs. In den Jahren 2014/2015 wurde von den Grundeigentümern im Einvernehmen mit dem Bezirksamt ein städtebaulich-freiraumplanerischer Wettbewerb durchgeführt. Der erstplatzierte Entwurf zeigt ca. 500 Wohneinheiten mit einer durchschnittlichen Bruttogeschossfläche von 97 m² in Gebäuden mit drei bis fünf Vollgeschossen; die durchschnittliche Wohnungsgröße entspricht ca. 72 m². Nettogeschossfläche  Der Discount-Markt soll abgerissen und durch einen Neubau mit Kindertagesstätte und Wohnungen ersetzt werden. Näheres vgl. Plan 1 in der Anlage. Für die Realisierung des Neubaugebiets wird es u.a. erforderlich, die gewerblichen Nutzungen im Osten des Plangebiets aufzugeben.

 

Weiterentwicklung

 

Stadtgestalt und Nutzungen

 

Infolge der Überarbeitungsempfehlungen der Wettbewerbsjury sind aus Gründen des Lärmschutzes in Richtung der vorhandenen und geplanten gewerblichen Nutzungen geschlossene Bauweisen vorgesehen.  Für gut nutzbare Wohnungsgrundrisse wurden "Gebäudespitzen" im Süden zurückgenommen.

Die Geschossigkeit wurde infolge der Empfehlungen von drei bis fünf auf vier bis sechs erhöht. Die fünf- und sechsgeschossigen Gebäude sollen kein Staffel- oder Dachgeschoss erhalten, sondern sollen im Zusammenhang mit den angrenzenden Gebäuden als Staffelgeschosse in Erscheinung treten, vgl. Anlage Plan 11. Die Geschossigkeit steigt tendenziell von Norden nach Süden an, d.h. die nördliche Neubebauung wird Gebäudehöhen aufweisen, die im Wesentlichen den nächstgelegenen Gebäuden in Bergedorf-Süd entsprechen. Mit einer differenzierten, durchaus kleinteiligen Architektur sollen Stilelemente aus Bergedorf-Süd aufgegriffen und die bauliche Gestalt gegliedert werden (erste Ideen vgl. Anlage Pläne 9 und 13).

 

Auf dem Discount-Markt ist weiterhin eine Kindertagesstätte vorgesehen, Wohnungen hingegen nicht mehr. Näheres vgl. Plan 3 in der Anlage.

 

Vornehmlich durch die Überarbeitungswünsche der Wettbewerbsjury soll die Zahl der vorgesehenen Wohnungen im Vergleich zum Wettbewerbsergebnis von ca. 500 auf 560 steigen. Die durchschnittliche Wohnungsgröße ist in etwa unverändert geblieben. Die Auswirkungen der neuen Bebauung sollen im Bebauungsplanverfahren näher geprüft und abgewogen werden; dies betrifft insbesondere Auswirkungen auf die Erschließung.

 

Voraussichtlich wird die GRZ für den Ostteil des Plangebiets bei 0,41 liegen und die GFZ bei 1,8; zulässig im Urbanen Gebiet sind eine GRZ von 0,8 und eine GFZ von 3,0, so dass die Dichte im Plangebiet deutlich unter der zulässigen Größenordnung liegen würde.

 

Nunmehr sind weitere nicht-wohnbauliche Nutzungen vorgesehen, die im Plangebiet verteilt werden sollen, so dass im Zusammenspiel mit der baulichen Dichte ein Wohngebiet mit urbanen Qualitäten entstehen soll (vgl. Anlage Plan 5).

 

Ein privater Quartierspark, der hauptsächlich als Spielplatz dienen und öffentlich zugänglich sein soll, wurde gegenüber dem Wettbewerbsergebnis vergrößert, vgl. Anlage Plan 3. Erwartet wird, dass das Gebiet mit öffentlichen und privaten Spielplätzen gut versorgt sein wird. Mit einem Defizit im Vergleich zum Hamburger Standard ist hingegen bei der Ausstattung mit wohnungsnahen Parkanlagen zu rechnen. Daher soll im weiteren Verfahren geprüft werden, wie Freiräume im Umfeld des Baugebiets verbessert werden können (z.B. Mobile Skate-Anlage auf dem Frascatiplatz, Aufwertung von Grünflächen am ehemaligen Bahnhof Neuer Weg).

 

Erschließung

 

Die öffentliche Erschließung soll im Wesentlichen vom Brookdeich erfolgen. Der westliche Bereich mit dem Einzelhandel und dem Bahnhof soll weiterhin private Stellplätze für die angrenzenden Nutzungen aufweisen. Sämtliche Gebäude sollen über Tiefgaragen verfügen, so dass das Gelände weitgehend mit 551 öffentlich zugänglichen und 320 privaten Stellplätzen unterbaut werden soll (vgl. Anlage Plan 23). Der Stellplatzschlüssel für die Wohnungen beträgt zwischen 0,51 und 0,64, der Stellplatzschlüssel für die öffentlichen Stellplätze, zu denen weitere 38 Stellplätze im Straßenraum gehören, beträgt 0,16.

 

Die vorgesehene westliche Anbindung an den Brookdeich soll in Richtung Osten an das Grundstück des Einfamilienhauses Brookdeich 24 verschoben werden, um die Belange eines ansässigen Betriebs besser zu berücksichtigen, vgl. Anlage Plan 3. Auf Empfehlung des Bezirksamts sind die Vorhabenträger im Gespräch mit den Bewohnern, damit eine möglichst einvernehmliche Planung abgestimmt werden kann.

 

Bebauung Brookdeich / Ecke Neuer Weg

 

Teil des Bebauungsplanverfahrens ist die bestehende Wohn- und Gewerbenutzung am Brookdeich / Ecke Neuer Weg. Perspektivisch könnten diese zwei- bis viergeschossigen Gebäude mit überwiegend hoch aufragenden Dächern durch viergeschossige Gebäude mit Staffelgeschossen und ca. 90 Wohnungen ersetzt werden. Dies ist jedoch in absehbarer Zeit nicht beabsichtigt.

Alle Zahlwerte sind ungefähre Angaben und können sich im weiteren Verfahren ändern.

 

Einzelheiten sollen im Stadtentwicklungsausschuss vorgestellt werden.

 

Weitere Planungsziele

 

Mit den Grundeigentümern wurde vereinbart, dass im Bebauungsplanverfahren insbesondere folgende Themen geprüft und ggf. festgesetzt bzw. vertraglich geregelt werden:

 

"Errichtung von öffentlich geförderten Wohnungen mit einem Anteil von 30 % am Geschosswohnungsbau, hiervon 25 WA-gebundene Wohnungen 2

 

"Errichtung von Wohnungen mit einer barrierereduzierten Grundausstattung gemäß der Förderrichtlinie der Hamburgischen investitions- und Förderbank

 

"Errichtung von fünf Wohnungen als Rollstuhlfahrer-Wohnungen

 

"Sicherung von Flächen für nichtwohnbauliche Nutzungen und für eine Kombination von Wohnungen und Arbeitsstätten

 

Die Errichtung von WA-gebundenen Wohnungen war im Rahmen der Wettbewerbsauslobung im Jahr 2014 noch keine Vorgabe. Die Bezirksversammlung hatte im September 2015 für alle Bebauungsplanverfahren beschlossen, dass 30 % der öffentlich geförderten Wohnungen mit WA-Bindung versehen werden sollen. Dieser Beschluss wurde also gefasst im Anschluss an den Wettbewerb. Dennoch haben sich die Grundeigentümer nach Verhandlung bereit erklärt, 25 WA-gebundene Wohnungen zu errichten. Dies entspricht einem Anteil von ca. 15 % der öffentlich geförderten Wohnungen. Bezogen auf 560 Wohnungen wären 4,5 % WA-gebunden.

 

"Kosten- und lastenfreie Übertragung von Erschließungsanlagen

 

"Sollten für den Umbau der Straße Brookdeich dem Bezirksamt RISE-Fördermittel infolge des Neubauvorhabens entgehen, wird eine Kostenbeteiligung der Grundeigentümer verhandelt.

 

"Kostenbeitrag für Kinderspielflächen bzw. -Geräte außerhalb des Plangebiets nach Erfordernis

 

"Öffentliche Zugänglichkeit (ausgenommen Innenhöfe)

 

"Umsetzung des Freiflächenkonzepts inkl. Herstellung von Anpflanzungen

 

"Herrichtung von artenschutzrechtlichen Maßnahmen

 

"Barrierearme sowie den Bedürfnissen der älteren Menschen angepasste Gestaltung der Freiflächen

 

"Zahl der herzustellenden Stellplätze

 

"Umsetzung eines engagierten energiewirtschaftlichen Konzepts

 

"Regelungen zur Fassadengestaltung, z.B. in Form eines Gestaltungsleitfadens

 

Änderung landesplanerischer Pläne

 

Im Flächennutzungsplan sollen im Wesentlichen anstelle von gewerblichen Bauflächen zukünftig Wohnbauflächen dargestellt werden. Das Landschaftsprogramm soll entsprechend geändert werden.

 

Weiteres Vorgehen

 

Für die weiteren Bauleitplanverfahren soll eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im Format einer öffentlichen Plandiskussion durchgeführt werden, und zwar am 19.11.2018 in der Ernst-Henning-Schule. Einlass ist ab 18 Uhr, Beginn um 18.30 Uhr.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, eine öffentliche Plandiskussion am 19.11.2018 in der Ernst-Henning-Schule durchzuführen.

 

Anhänge