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Bearbeitungszeiten bei der „Hilfe zur Pflege“ (SGB XII) sowie Unterstützungs- und Beratungsangebote für Pflegefamilien, Kindertagespflegepersonen und Großtagespflegestätten für Kinder im Bezirk Bergedorf

Große Anfrage nach § 24 BezVG

Letzte Beratung: 27.08.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 3.9

Sachverhalt

Große Anfrage

der BAbg. Zaum, Eggebrecht, Bentin und der CDU-Fraktion

Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) sichern pflegebedürftigen Menschen die notwendige Versorgung, wenn Einkommen und Vermögen hierfür nicht ausreichen.

In den vergangenen Monaten häufen sich Rückmeldungen von Pflegebedürftigen, Angehörigen sowie ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen und Betreiber von Großtagespflegestätten über erhebliche Verzögerungen bei der Bearbeitung von Erstanträgen und Weiterbewilligungen. Aus diesen Verzögerungen resultieren teils monatelange Zahlungsrückstände der Sozialhilfeträger gegenüber den Pflegeleistungserbringern, die dadurch in erhebliche finanzielle Vorleistung treten müssen. Diese Problematik wird Hamburg weit von Pflegeverbänden, Einrichtungen und in politischen Anfragen thematisiert und kritisiert.

Darüber hinaus benötigen Pflegefamilien, Großtagespflegestätten für Kinder sowie Kindertagespflegepersonen im Bezirk Bergedorf kontinuierliche Orientierung, Begleitung und Entlastung. Insbesondere in organisatorischen Fragen, bei individuellen Belastungssituationen, in sensiblen Übergangsphasen sowie bei der Erschließung und Beantragung öffentlicher Zuschüsse und Fördergelder sind verlässliche Strukturen essenziell. Niedrigschwellige Anlaufstellen und spezialisierte Beratungsangebote tragen maßgeblich dazu bei, die Stabilität der Unterbringung von Kindern in Pflegefamilien dauerhaft zu sichern und die Rahmenbedingungen der pädagogischen Arbeit in der Kindertagespflege zu stärken.

Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt Bergedorf:

  1. Fragen zur Bearbeitungsdauer und Antragsstau bei der „Hilfe zur Pflege“ (SGB XII)
  1. Wie viele Anträge auf Leistungen der Hilfe zur Pflege (SGB XII) wurden im Bezirk Bergedorf im Jahr 2025 sowie im laufenden Jahr 2026 (Stand: August 2026) eingereicht?
  1. Wie viele dieser Anträge betrafen ambulante Pflegeleistungen (§ 64 SGB XII)?
  2. Wie viele dieser Anträge betrafen vollstationäre Pflegeleistungen (§ 65 SGB XII)?
  1. Wie hoch ist die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Anträgen auf Hilfe zur Pflege im Bezirk Bergedorf von der Antragstellung bis zur Erteilung des Bescheids (differenziert nach ambulant und stationär)?
  2. Wie viele Anträge auf Hilfe zur Pflege befinden sich aktuell im Bezirksamt Bergedorf in Bearbeitung?
  1. Wie viele dieser offenen Anträge liegen seit mehr als 3 Monaten vor?
  2. Wie viele dieser offenen Anträge liegen seit mehr als 6 Monaten vor?
  1. Welche Hauptgründe führt das Bezirksamt für etwaige Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung an (z. B. Personalausfälle, unvollständige Unterlagen, Auslastung des sozialmedizinischen Dienstes/MD, Abteilung der Kindertagesbetreuung)?
  2. Wie hoch ist das geschätzte finanzielle Volumen der aktuell ausstehenden Zahlungen/Außenstände des Bezirksamts Bergedorf gegenüber ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen im Bereich der Hilfe zur Pflege?
  3. In wie vielen Fällen hat das Bezirksamt Bergedorf in den Jahren 2025 und 2026 von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, vorläufige Leistungen (§ 43 SGB I / § 86 SGB XII) zu gewähren, um Notlagen oder finanzielle Engpässe bei Leistungsberechtigten bzw. Anbietern zu vermeiden?
  4. Wie stellt das Bezirksamt Bergedorf sicher, dass die Versorgungssicherheit pflegebedürftiger Bürgerinnen und Bürger im Bezirk während des laufenden Bewilligungsverfahrens lückenlos gewährleistet bleibt?
  5. Welche konkreten Maßnahmen plant oder ergreift das Bezirksamt Bergedorf, um die Bearbeitungszeiten für Anträge auf Hilfe zur Pflege nachhaltig zu verkürzen und Personalengpässe in den zuständigen Dienststellen abzubauen?
  1. Fragen zu Beratungs- und Unterstützungsangeboten für Pflegefamilien, Kindertagespflegepersonen und Großtagespflegestätten
  1. Welche bestehenden Beratungs- und Unterstützungsangebote (öffentlich sowie freier Träger) stehen Pflegefamilien, Großtagespflegestätten für Kinder und Kindertagespflegepersonen im Bezirk Bergedorf derzeit zur Verfügung?
  2. Inwieweit existieren im Bezirk Bergedorf niedrigschwellige Anlaufstellen, die Pflegefamilien und Tagespflegepersonen gezielt unterstützen bei:
    1. organisatorischen, verwaltungstechnischen und rechtlichen Fragestellungen,
    2. akuten oder chronischen Belastungssituationen,
    3. Übergangsphasen (z. B. Anbahnung, Beendigung oder Wechsel der Unterbringungs- bzw. Betreuungssituation)?
  3. Welche spezifischen Beratungs- und Hilfsangebote existieren im Bezirk, um Pflegefamilien, Großtagespflegestätten und Kindertagespflegepersonen bei der Beantragung und Inanspruchnahme öffentlicher Zuschüsse, Fördergelder und sozialer Leistungen aktiv zu unterstützen?
  4. Plant oder prüft das Bezirksamt Bergedorf derzeit den Ausbau oder die Schaffung zusätzlicher niedrigschwelliger Beratungs- und Koordinierungsstrukturen, um die Kontinuität und Stabilität von Unterbringungen in Pflegefamilien zu sichern und Kindertagespflegepersonen zu entlasten?
  5. Wie hat sich die Anzahl der Pflegefamilien (inkl. Bereitschaftspflege), der aktiven Kindertagespflegepersonen sowie der Großtagespflegestätten im Bezirk Bergedorf im Vergleich zum Hamburg weiten Trend in den Jahren 2023, 2024, 2025 und im bisherigen Verlauf des Jahres 2026 entwickelt?
  1. Wie viele Pflegekinder bzw. Kinder in Tagespflege wurden in diesen Zeiträumen im Bezirk Bergedorf jeweils betreut?
  1. Welchen konkreten Bedarf an zusätzlichen Plätzen bzw. Kapazitäten sieht das Bezirksamt für die kommenden Jahre, und welche Maßnahmen werden ergriffen, um dem Trend rückläufiger Tagespflegepersonen entgegenzuwirken bzw. neue Pflegefamilien zu gewinnen?
Petitum/Beschluss

Beschluss:

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Anhänge

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Lokalisation Beta
Bergedorf

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