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Bauvorhaben Neugründung "Bille-Gymnasium" (Billwerder Straße) hier: Stand der Planungen

Beschlussvorlage

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08.05.2024
Sachverhalt

 

Schulbau Hamburg (SBH) plant im Auftrag der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) die Errichtung eines Gymnasiums an der Billwerder Straße. Hierfür sollen derzeit brach liegende, ehemals bereits für Schulzwecke genutzte Flächen an der Billwerder Straße, bebaut werden.

 

r die Entwicklung des Vorhabens wurde seitens SBH / BSB im Jahr 2021 ein VGV-Verfahren mit Lösungsskizze durchgeführt. Die insbesondere bei größeren Schulbauvorhaben und Standortneugründungen übliche Abstimmung von Planungsparametern auf verkehrlicher, städtebaulicher, freiraumplanerischer und hochbaulicher Ebene mit dem Bezirksamt und dem Oberbaudirektor ist nicht erfolgt. Ein Wettbewerb war von SBH nicht vorgesehen. Eine Einwirkung auf die Planung durch die bezirklichen Verwaltungsstellen war seitdem nur begrenzt möglich.

 

SBH hat das Vorgehen damit begründet, dass

  • die geplante Investitionssumme am Standort unter 10 Mio € liegt
  • die Entscheidung, eine Teilrealisierung des Bedarfs an der Billwerder Straße durch ein Hamburger Klassenhaus zu ersetzen, bereits im Vorwege gefallen sei
  • durch Grundstückszuschnitt bedingt ein Bau in zweiter und dritter Reihe entstehen wird
  • zwei weitere Schulneugründungen in Bergedorf anstehen, für die Wettbewerbsverfahren laufen
  • SBH deshalb insg. keine Kriterien gesehen hat, die für ein Wettbewerbsverfahren sprechen

 

Der Planungsauftrag wurde vergeben an

Hochbau: abj Architekten, Hamburg

Freiraum: WFP Freiraumplanung; Hamburg

Planrecht:

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplans Lohbrügge 14 und ist als Fläche für den Gemeinbedarf, Zweckbestimmung Schule festgesetzt.

Eckdaten:

Der Vorhabenträger beabsichtigt, ein 3,5giges Gymnasium für 742 Schüler:innen mit einer Bruttogeschossfläche (BGF) von 8.878 m² (28 Unterrichtsräume, Mensa) sowie ergänzend eine 2-Feld-Sporthalle auf dem Grundstück zu realisieren.

Die Gebäudefläche verteilt sich auf folgende Nutzungen:

  • Individualbau
  • Hamburger Klassenhaus
  • 2-Feld-Sporthalle

 

Derzeitiger Planungsstand
Hochbau: Vorplanung LP 2 HOAI

Nach mehreren intensiven Abstimmungsrunden zwischen SBH/BSW/Planer und Bezirksamt und Oberbaudirektion konnte im Februar 2024 eine Einigung zur Stellung der Baukörper, der Feuerwehrzufahrt und erster Aussagen hinsichtlich der Architektur erreicht werden.

 

Freiraum: Vorplanung LP 2 HOAI

Die Planer haben bis dato keinen qualifizierten Freiflächenplan vorgelegt, so dass hierzu noch keine Abstimmung erfolgen konnte. Die vorliegenden Darstellungen sind als erste Annäherung an ein Konzept zu werten. Sie berücksichtigen v.a. Funktionszuordnungen und quantitative Plausibilisierungen.

 

Derzeitige Klärungsbedarfe:

 

  • Freiraumplanung inkl. Fahrradparken; sichere Schulwege
  • Überprüfung der Grundrisse des Individualbaus im Kontext Fassadengestaltung
  • Überprüfung Fassade Sporthalle
  • Einhausung der „Technischen Aufbauten“
  • Klärung, ob ein Teil der benötigten Lehrpersonal-Kfz-Stellplätze im benachbarten Neubau der Carl-Müller-Stiftung untergebracht werden kann

 

Petitum/Beschluss
Anhänge

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