Bauvorhaben Neugründung "Bille-Gymnasium" (Billwerder Straße) hier: Stand der Planungen
Schulbau Hamburg (SBH) plant im Auftrag der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) die Errichtung eines Gymnasiums an der Billwerder Straße. Hierfür sollen derzeit brach liegende, ehemals bereits für Schulzwecke genutzte Flächen an der Billwerder Straße, bebaut werden.
Für die Entwicklung des Vorhabens wurde seitens SBH / BSB im Jahr 2021 ein VGV-Verfahren mit Lösungsskizze durchgeführt. Die insbesondere bei größeren Schulbauvorhaben und Standortneugründungen übliche Abstimmung von Planungsparametern auf verkehrlicher, städtebaulicher, freiraumplanerischer und hochbaulicher Ebene mit dem Bezirksamt und dem Oberbaudirektor ist nicht erfolgt. Ein Wettbewerb war von SBH nicht vorgesehen. Eine Einwirkung auf die Planung durch die bezirklichen Verwaltungsstellen war seitdem nur begrenzt möglich.
SBH hat das Vorgehen damit begründet, dass
Der Planungsauftrag wurde vergeben an
Hochbau: abj Architekten, Hamburg
Freiraum: WFP Freiraumplanung; Hamburg
Planrecht:
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplans Lohbrügge 14 und ist als Fläche für den Gemeinbedarf, Zweckbestimmung Schule festgesetzt.
Eckdaten:
Der Vorhabenträger beabsichtigt, ein 3,5 zügiges Gymnasium für 742 Schüler:innen mit einer Bruttogeschossfläche (BGF) von 8.878 m² (28 Unterrichtsräume, Mensa) sowie ergänzend eine 2-Feld-Sporthalle auf dem Grundstück zu realisieren.
Die Gebäudefläche verteilt sich auf folgende Nutzungen:
Derzeitiger Planungsstand
Hochbau: Vorplanung LP 2 HOAI
Nach mehreren intensiven Abstimmungsrunden zwischen SBH/BSW/Planer und Bezirksamt und Oberbaudirektion konnte im Februar 2024 eine Einigung zur Stellung der Baukörper, der Feuerwehrzufahrt und erster Aussagen hinsichtlich der Architektur erreicht werden.
Freiraum: Vorplanung LP 2 HOAI
Die Planer haben bis dato keinen qualifizierten Freiflächenplan vorgelegt, so dass hierzu noch keine Abstimmung erfolgen konnte. Die vorliegenden Darstellungen sind als erste Annäherung an ein Konzept zu werten. Sie berücksichtigen v.a. Funktionszuordnungen und quantitative Plausibilisierungen.
Derzeitige Klärungsbedarfe:
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den derzeitigen Planungsstand zur Kenntnis und beauftragt die Bezirksamtsleiterin sich bei BSB und SBH dafür einzusetzen, dass über den Stand der weiteren Entwicklung zu gegebener Zeit berichtet wird.
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