22-0276.02

Bauvorhaben im Bezirk Bergedorf unter den Aspekten des Denkmalschutzes Referenteneinladung des Bezirksausschusses Bergedorf vom 11.08.2025

Stellungnahme

Letzte Beratung: 15.10.2025 Fachausschuss für Bauangelegenheiten Ö 3

Sachverhalt

Die Behörde für Kultur und Medien (BKM) sieht zunächst von der Entsendung einer Referentin bzw. eines Referenten des Denkmalschutzamtes ab und übermittelt die beigefügte Stellungnahme, die den derzeitigen Sachverhalt umfassend erläutert.

Sachsentor 17

Ausgangslage und Frage:

Das historische, 1732 errichtete Gebäude steht seit dem Jahr 2018 leer und verfällt. Es gehört, wie auch Nr. 10, zu dem unverzichtbaren historischen Baubestand des Bergedorfer Sachsentors. An dem denkmalgeschützten Gebäude wurden Anfang 2019 ungenehmigte Arbeiten zur Entkernung vorgenommen. Diese Arbeiten wurden behördlich stillgelegt. Danach kam es zu einem Eigentümerwechsel, dennoch verfällt das Geude weiter, ohne dass etwas zu seiner Erhaltung unternommen wird.

Aufgrund des fortschreitenden Schadensbildes ist zu befürchten, dass das Fachwerk verrottet, Gefache auf den Gehweg fallen und außer Passanten auch die nebenstehenden Gebäude gefährdet werden, dies u.a. durch nachgebendes Tragwerk und Schädlingsbefall.

Welche Schritte unternimmt das Denkmalschutzamt zur Gefahrenabwehr und gegen den weiteren Verfall?

Warum unternimmt die Behörde keine Schritte zur Ersatzvornahme?

Wie sehen die weiteren Schritte zur Restaurierung aus, konkret: Wann ist mit dem Beginn der Restaurierungsarbeiten zu rechnen?

Zu 1 u. 2:

Nach aktuellem Kenntnisstand ist das Gebäude Sachsentor 17 in einem schlechten baulichen Allgemeinzustand. Eine akute Gefahr durch fortschreitenden Verfall (z.B. durch Wassereintrag) ist jedoch nicht bekannt. Für das Gebäude wurde ein Bauantrag zur denkmalgerechten Instandsetzung gestellt und im Januar 2023 positiv beschieden. Dem Denkmalschutzamt liegen keine Informationen vor, dass die Instandsetzung nicht ausgeführt werden soll und sieht daher aktuell keine Veranlassung für ein Einschreiten oder den Einsatz von Rechtsmitteln wie einer Ersatzvornahme. Mögliche Gefährdungen von Passanten sind durch den Verfügungsberechtigten im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht zu verhindern.

Zu 3:

Dem Denkmalschutzamt liegen keine Informationen bezüglich eines Zeitplanes oder eines Beginns der Instandsetzungsarbeiten vor. In einem nächsten Schritt wären im Rahmen einer Ausführungsplanung die Maßnahmen zur Instandsetzung zu konkretisieren und mit dem Denkmalschutzamt abzustimmen.

Sachsentor 10

Ausgangslage und Frage:

Auch hier ist das um 1750 errichtete historische Fachwerkgebäude, das im Bereich der ErhaltungsVO Sachsentor steht, durch den über acht Jahre andauernden Leerstand betroffen und vom Verfall bedroht. Da es sich um ein ortsbildprägendes Gebäude von Bedeutung für die Stadtbaugeschichte Bergedorfs handelt, liegt die Erhaltung auch hier im öffentlichen Interesse.

Daher ergibt sich die Frage an die städtebauliche Denkmalpflege des Denkmalschutzamtes Hamburg, was hier für die Erhaltung unternommen werden kann.

Bei dem Gebäude Sachsentor 10 handelt es sich nicht um ein Baudenkmal. Eine Einflussnahme des Denkmalschutzamtes auf den Instandhaltungszustand von Gebäuden in der Umgebung von Denkmälern sieht das Hamburger Denkmalschutzgesetz nicht vor und stellt hierfür auch keine Rechtsmittel wie z.B. Sicherungsverfügung oder Ersatzvornahme bereit, wenn nicht eine akute Gefahr für ein angrenzendes Baudenkmal besteht. Im vorliegenden Fall ist dies nicht gegeben.

Im Falle einer Überplanung oder wesentlichen Veränderung setzt das Denkmalschutzamt sich regelmäßig dafür ein, dass die prägende Umgebung der Denkmäler nicht derart verändert wird, dass es zu einer wesentlichen Beeinträchtigung des Denkmalbestandes kommt.

Alte Holstenstraße 80

Ausgangslage und Frage:

Das um 1880 errichtete historische Gebäude steht mit seiner baukünstlerisch wertvollen Putzfassade mit den Zierelementen für den Übergang von der Fachwerkbauweise zum Massivbau, der den neuen Wohlstand an Bergedorfs früherer Hauptstraße in der Gründerzeit nach 1871 dokumentiert. Auch dieses Gebäude unterliegt mit seiner Fassade der ErhaltungsVO, die gerade das Äere vor Verunstaltung und Zerstörung schützt. Hier ist das Abschlagen der historischen Fassade mit seinen prägenden Stuckelementen geplant. Danach soll die zerstörte Fassade mit einem Wärmedämmverbundsystem verklebt werden, obwohl eine Innendämmung bautechnisch möglich ist. Anschließend sollen Kunststoffelemente an die neue Fassade geklebt werden.

Daher ergibt sich auch hier die Frage an die städtebauliche Denkmalpflege des Denkmalschutzamtes Hamburg, was hier gegen die Zerstörung der historischen Fassade und für die Erhaltung unternommen werden kann.

Das Denkmalschutzamt hat ihm Rahmen seiner gesetzlichen Möglichkeiten und seines Auftrages Einfluss auf die Planung genommen. Nach § 8 Hamburger DSchG darf die unmittelbare Umgebung eines Denkmals nicht dahingehend verändert werden, dass es zu einer wesentlichen Beeinträchtigung des Denkmals kommt oder dieses übertönt wird.

Im Rahmen der Abstimmungen konnte erreicht werden, dass die Dachlandschaft weitestgehend erhalten und eine bauwerkstypische Fassadengliederung und -gestaltung umgesetzt und vor Ausführung abgestimmt wird. Auf die Verwendung von Wärmedämmverbundsystemen an Gebäuden, die sich in der Umgebung eines Baudenkmals befinden und nicht denkmalgeschützt sind, kann das Denkmalschutzamt nur Einfluss nehmen, wenn dies zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Baudenkmals führen würde.

Chrysanderstraße 32

Ausgangslage und Frage:

Seit fast neun Jahren steht die mehr als 150 Jahre alte, im Schweizerstil an der Chrysanderstraße 32 errichtete markante Villa leer und verfällt mehr und mehr. Das Gebäude ist ein eingetragenes Kulturdenkmal, dennoch werden keine wirksamen Maßnahmen für die Erhaltung unternommen. Insbesondere haben die Risse am Gebäude in jüngster Zeit dramatisch zugenommen, so sind Gipsmarken zum Rissmonitoring gebrochen und neue Risse sind hinzugekommen. Hier kann die Gefahr des Abstürzens von Teilen des Putzes und des Mauerwerks auf den Augustaberg bestehen. Weiterhin sind keine Restaurierungsarbeiten begonnen worden, obwohl auch die baukünstlerisch wertvollen bauzeitlichen Holzarbeiten an der Fassade verrotten. Die einzigen Arbeiten, die im Inneren des Gebäudes stattgefunden haben, betreffen offenbar Abbrucharbeiten im Sanitärbereich. Durch herumliegendes Baumaterial an der Chrysanderstraße ist auch deutlich, dass hier historisches Ziegelmaterial herausgebrochen wurde.

Da keine Versuche zur Restaurierung oder auch nur zur Bestandssicherung des historischen Gebäudes unternommen wurden, fragen wir das Denkmalschutzamt, was nun zur Durchsetzung der Erhaltungsverpflichtung für das Denkmal unternommen werden soll. Es ist hier ein unverzügliches Handeln geboten, um weiteren Schaden vom Gebäude abzuwenden. Insbesondere ist eine sofortige Bestandssicherung vorzunehmen.

Das Denkmalschutzamt sieht bei dem Gebäude Chrysanderstraße 32 einen erheblichen Instandsetzungsbedarf, jedoch keine akute, substanzielle Gefährdung und kann z.B. eine „dramatische Zunahme von Rissen“ nicht bestätigen. Das Denkmalschutzamt ist mit den Verfügungsberechtigten des Gebäudes bezüglich derPlanung einer denkmalgerechten Instandsetzung in regelmäßigem Austausch und legt dabei einen besonderen Wert auf den Erhalt der historischen Substanz.

Darüber hinaus wurden im Jahr 2024 bereits eine umfangreiche restauratorische Befundsicherung und erste Maßnahmen zur Bestandsicherung (u.a. Sicherung/Instandsetzung statisch bedingter Risse) durchgeführt. Ebenso sind bereits weitere bauvorbereitende Maßnahmen wie Installation der Hausanschlüsse für Strom und Gas erfolgt.

Ein Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung für eine denkmalgerechte Instandsetzung des Gebäudes wurde gestellt und befindet sich aktuell in Prüfung.

Alte Holstenstraße 45/47

Ausgangslage und Frage:

Die unter Denkmalschutz stehenden historischen Gebäude sind ebenfalls etwa 150 Jahre alt und verfallen seit Jahren. Das Denkmalschutzamt hat hierzu mitgeteilt, dass Probleme im Untergrund bestehen würden, da die Gebäude auf einer Torflinse errichtet worden seien und eine Erhaltung nur durch aufwendige Gründungsarbeiten realisiert werden könne, die dem Eigentümer nicht zuzumuten wären.

Hier ist die Frage zu stellen: Mit welcher Summe sind diese Rettungsarbeiten zu beziffern?

Des Weiteren ergeben sich Fragen für die angrenzenden Gebäude, die ebenfalls in die Denkmalliste eingetragen sind, sowie weiteren angrenzenden Baulichkeiten: 3

Wie weit ist die Torflinse ausgebreitet?

Unterfängt sie auch die Nachbargebäude und sind diese damit ebenfalls abbruchgefährdet?

Ist nicht auch der Fußweg und die Fahrbahn der Alten Holstenstraße vom Absacken durch diese Torflinse betroffen?

Und wie verhält es sich mit der direkt benachbarten Bahntrasse und der Bahnunterführung?

Zu 1:

Hierzu liegen dem Denkmalschutzamt keine Informationen vor.

Zu 2:

Das Denkmalschutzamt hat keine tiefergehende Kenntnis über die Ausdehnung der Torflinse und die Beschaffenheit des Untergrundes in der Nachbarschaft zu den besagten Gebäuden. Statisch bedingte Schäden an benachbarten Gebäuden, die einen Abbruch rechtfertigen würden, liegen nach aktuellem Kenntnisstand nicht vor.

Zu 3 und 4:

Hierzu liegen dem Denkmalschutzamt keine Informationen vor.

Reetwerder 3

Ausgangslage und Frage:

Das denkmalgeschützte ehemalige jüdische Kaufhaus Frank mit Wohnungen in den Obergeschossen steht nun seit über sieben Jahren leer und verfällt mehr und mehr. Auch hier wäre eine denkmalfachliche Überprüfung des gegenwärtigen Zustands dringend erforderlich.

Wann beabsichtigt das Denkmalschutzamt, hier eine Begehung durchzuführen?

Sofern das Denkmalschutzamt Kenntnis von einer akuten Gefahr für das Denkmal erlangt, wird es eine Begehung des Gebäudes anstreben.

Petitum/Beschluss

Der Fachausschuss für Bauangelegenheiten nimmt Kenntnis.

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Lokalisation Beta
Alte Holstenstraße Hauptstraße Chrysanderstraße

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