Baumaßnahmen für eine Steganlage am Hohendeicher See
Letzte Beratung: 26.09.2019 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 4.2
Kleine Anfrage des BAbg. Froh und der CDU-Fraktion
Am Hohendeicher See / Overwerder Hauptdeich, gegenüber dem Oortkatenufer, befindet sich eine Bootsrampe mit einem Parkplatz und einem Imbiss.
Vor kurzem wurden westlich dieser Örtlichkeit Pfähle am Ufer des Sees, vermutlich für eine Steganlage, mit großem Baugerät eingebracht.
Am Freitag, dem 2.8.2019, wurde der Fragesteller von einigen Bürgern darüber informiert, dass in den frühen Morgenstunden die Pfähle, von einer Baufirma aus Plön, wieder entfernt wurden.
Auf Nachfrage in der Pressestelle des Bezirksamts Bergedorf nach dem Vorgang erhielt der Fragesteller keine inhaltliche Antwort und ebenfalls am 16.8.19 wurde lediglich mitgeteilt, dass hier „etwas schief gelaufen“ sei. Weitere Konkretisierungen sind bis heute ausgeblieben.
Vor diesem Hintergrund frage ich:
Der Angelsportverband Hamburg plant in Zusammenwirken mit der BWVI zur Förderung des Freizeitangelns die Einrichtung von behindertengerechten Angelstegen in Hamburg. Hierzu wurde als erste Maßnahme ein behindertengerechter Angelsteg am Hohendeicher See vorgeschlagen, da dieser sich aufgrund der vorhandenen Parkmöglichkeiten und befestigter Wege gut eignet.
Die Rammarbeiten sowie die Einbringung der Dalben waren erfolgt. Die weitere Montage der hergestellten Steganlage ist zunächst gestoppt worden.
Es ist eine Baumaßnahme des Angelsportverbandes Hamburg.
Es lag eine wasserrechtliche Genehmigung für den Steg vor.
Im Zusammenhang mit der Erteilung der erforderlichen wasserbehördlichen Genehmigung waren die Abteilung Umwelt sowie die Abteilung Wasserwirtschaft des Bezirksamtes Bergedorf mit der Prüfung befasst.
Die Genehmigung des Angelsteges ist laufendes Geschäft der Verwaltung.
Für die Maßnahme wurden Kosten i.H.v. 73.099 € veranschlagt. Die Finanzierung erfolgt durch die Fischereiabgabe.
Der Rückbau hat Kosten i.H.v. 12.870,80 € verursacht.
Die Kosten trägt der Angelsportverband Hamburg als Auftraggeber.
Ja.
Die Maßnahme wird in der nächsten Sitzung des Regionalausschusses vorgestellt.
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