21-0083.01

Baumaßnahmen für eine Steganlage am Hohendeicher See

Antwort

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
26.09.2019
Sachverhalt

Kleine Anfrage des BAbg. Froh und der CDU-Fraktion

 

Am Hohendeicher See / Overwerder Hauptdeich, gegenüber dem Oortkatenufer, befindet sich eine Bootsrampe mit einem Parkplatz und einem Imbiss.

 

Vor kurzem wurden westlich dieser Örtlichkeit Pfähle am Ufer des Sees, vermutlich für eine Steganlage, mit großem Baugerät eingebracht.

 

Am Freitag, dem 2.8.2019, wurde der Fragesteller von einigen Bürgern darüber informiert, dass in den frühen Morgenstunden die Pfähle, von einer Baufirma aus Plön, wieder entfernt wurden.

 

Auf Nachfrage in der Pressestelle des Bezirksamts Bergedorf nach dem Vorgang erhielt der Fragesteller keine inhaltliche Antwort und ebenfalls am 16.8.19 wurde lediglich mitgeteilt, dass hier „etwas schief gelaufen“ sei. Weitere Konkretisierungen sind bis heute ausgeblieben.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich:

 

  1. Was für eine Baumaßnahme sollte konkret am angegebenen Standort ausgeführt werden?

 

Der Angelsportverband Hamburg plant in Zusammenwirken mit der BWVI zur Förderung des Freizeitangelns die Einrichtung von behindertengerechten Angelstegen in Hamburg. Hierzu wurde als erste Maßnahme ein behindertengerechter Angelsteg am Hohendeicher See vorgeschlagen, da dieser sich aufgrund der vorhandenen Parkmöglichkeiten und befestigter Wege gut eignet.

 

 

 

  1. Wie weit war die Baumaßnahme fortgeschritten?

 

Die Rammarbeiten sowie die Einbringung der Dalben waren erfolgt. Die weitere Montage der hergestellten Steganlage ist zunächst gestoppt worden.

 

 

  1. War es eine Baumaßnahme der Verwaltung? Wenn nicht, von wem dann?

 

Es ist eine Baumaßnahme des Angelsportverbandes Hamburg.

 

 

  1. Lagen alle Genehmigungen vor?

 

Es lag eine wasserrechtliche Genehmigung für den Steg vor.

 

 

  1. Welche Abteilungen im Bezirksamt waren an der Planung und Ausführung der Baumaßnahme beteiligt?

 

Im Zusammenhang mit der Erteilung der erforderlichen wasserbehördlichen Genehmigung waren die Abteilung Umwelt sowie die Abteilung Wasserwirtschaft des Bezirksamtes Bergedorf mit der Prüfung befasst.

 

 

  1. Welche Behörden wurden beteiligt?

 

  • Wasserbehörde (Bezirksamt Bergedorf)
  • Abteilung Öffentliches Grün und Forsten (Bezirksamt Bergedorf)
  • BWVI

 

  1. Warum wurde in den entsprechenden Ausschüssen des Bezirks (RgA, UA oder UBau) nicht über die geplante Maßnahme berichtet?

 

Die Genehmigung des Angelsteges ist laufendes Geschäft der Verwaltung.

 

 

  1. Was hat die erfolgte Baumaßnahme für Kosten verursacht? (Falls noch keine Abschlussrechnung vorliegt: Mit welchen Kosten wird gerechnet?)

 

Für die Maßnahme wurden Kosten i.H.v. 73.099 € veranschlagt. Die Finanzierung erfolgt durch die Fischereiabgabe.

 

 

  1. Welche Kosten hat der Rückbau verursacht? (Falls noch keine Abschlussrechnung vorliegt: Mit welchen Kosten wird gerechnet?)

 

Der Rückbau hat Kosten i.H.v. 12.870,80 € verursacht.

 

 

  1. Wer trägt die Kosten für die nicht fertiggestellte Baumaßnahme?

 

 

  1. Wer trägt die Kosten für den Rückbau?

 

Die Kosten trägt der Angelsportverband Hamburg als Auftraggeber.

 

 

 

 

  1. Ist geplant, die Baumaßnahme an einem anderen Standort durchzuführen?

 

Ja.

  1. Wird nun in einem bezirklichen Ausschuss über die Maßnahme berichtet?

 

Die Maßnahme wird in der nächsten Sitzung des Regionalausschusses vorgestellt.

 

 

Petitum/Beschluss

---

 

Anhänge

---