21-1572.02

Barrierefreiheit im Clippo sichern

Mitteilung

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30.03.2023
Sachverhalt

 

Drs. 21-1572.01

 

1. Das Bezirksamt wird aufgefordert, die unterschiedlichen Varianten zur Gewährleistung der Barrierefreiheit, insbesondere der vertikalen Erschließung, im neu zu errichtenden Clippo Boberg einschließlich der jeweiligen Kosten aufgeteilt in Investitions- und Unterhaltungskosten zu ermitteln und dem Jugendhilfeausschuss in seiner Februarsitzung 2023 darzustellen.

2. Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, welche Möglichkeiten zur Finanzierung der Barrierefreiheit im neuen Clippo zur Anwendung kommen können. Die Prüfung soll sich auch auf die Beantragung von Fördermitteln und die Einwerbung von Drittmitteln erstrecken.

3. Das Bezirksamt wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass bei der Planung und Errichtung des Clippo die Barrierefreiheit mitgedacht und umgesetzt wird.

4. Die Bezirksamtsleiterin wird unabhängig von den Ergebnissen zu Ziffer 2 beauftragt, die beteiligten Fachbehörden auf die bestehende Finanzierungslücke hinsichtlich der Gewährleistung der Barrierefreiheit hinzuweisen und die erforderlichen Mittel einzufordern und im Jugendhilfeausschuss von ihren Bemühungen zu berichten.

 

Das Bezirksamt nimmt zum Beschluss der Bezirksversammlung, Drs. 21-1572.01, wie folgt Stellung:

 

zu 1. und 3.:

Die Barrierefreiheit im Clippo Boberg wurde in die Überlegungen bereits ab LPH2 (Vorplanung) einbezogen und ist in die Entwurfs- sowie die Genehmigungsplanung mit eingeflossen. Die vertikale Erschließung erfolgt durch einen Plattformlift im Inneren des Gebäudes, der den Anforderungen für öffentliche Gebäude entspricht. Dieser Lifter ist geeignet für Rollstuhlfahrer plus Begleitperson.

 

Investitionskosten des Lifters: ca. 35.000 Euro brutto.

 

Die Liftanlage ist zertifiziert nach der europäischen Maschinenrichtlinie und unterliegt nicht der PVO. Damit entfallen die PVO-Prüfungen. Ein Wartungsvertrag wird mit angeboten. Es empfiehlt sich eine turnusmäßige Wartung 1-2 Mal im Jahr. Abhängig von der Vertragswahl liegen die Kosten je Wartung bei 295 Euro oder 550 Euro je Wartungstermin. Daraus ergeben sich voraussichtlich folgende Kosten:

 

Wartungskosten pro Jahr: zwischen 600 Euro und 1100 Euro netto.

 

Des Weiteren erfolgt die Erschließung des Gebäudes von außen zusätzlich zu einer Treppenanlage über eine Rampe.

Im Erdgeschoss befindet sich ein behindertengerechtes WC.

Weitere Maßnahmen für die Barrierefreiheit werden derzeit noch mit dem Kompetenzzentrum für ein barrierefreies Hamburg besprochen und ggf. in die Ausführungsplanung mit einbezogen.

 

Zu 2.:

Möglichkeiten zur Finanzierung und Förderungsmöglichkeiten werden derzeit durch das Bezirksamt und die Sprinkenhof geprüft.

 

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

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