22-0942

Barrierefreiheit im CCB-Wohnturm

Antrag

Letzte Beratung: 27.08.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 12.3

Sachverhalt

Antrag

der BAbg. Kramer, Jarchow und SPD-Fraktion

Der rund 50 Meter und 14 Stockwerke hohe Wohnturm des City-Centers Bergedorf (CCB) ist mit seinen 90 Wohneinheiten Teil des CCB-Einkaufszentrums und stadtbildprägend. Im Erbauungsjahr 1973 wurde aber offenbar nicht auf eine umfangreiche Barrierefreiheit Wert gelegt.

Intern ist der Wohnturm über Treppen und Fahrstühle erschlossen. Die Fahrstühle ermöglichen einen ebenerdigen und barrierefreien Zu- und Ausgang über das CCB . Dieses ist aber offenbar außerhalb der Öffnungszeiten und insbesondere sonn- und feiertags verschlossen, so das dann der einzige barrierefreie Ausgang die steile Rampe zur Bergedorfer Straße hin ist. Auf der anderen Seite des Außenganges führt eine Treppe zum Fußweg entlang der Bergedorfer Straße. Weder diese Treppe noch die steile Rampe ist barrierefrei und für mobilitätseingeschränkte Menschen sinnvoll nutzbar.

Uns erreichten Beschwerden von betroffenen Bewohnerinnen und Bewohnern des Wohnturms, dass sie aufgrund der geschilderten Situation außerhalb der Öffnungszeiten des CCBs praktisch den Wohnturm nicht betreten oder verlassen könnten. Das ist im 21. Jahrhundert nicht mehr akzeptabel. Zudem stellt sich die Frage, wie der Brandschutz und die Nutzung der Rettungswege unter den geschilderten Bedingungen auch für mobilitätseingeschränkte Menschen sichergestellt werden.

Eine Lösung könnte sein, den angesprochenen Außengang so umzubauen oder zu ergänzen, dass eine barrierefrei nutzbare Rampe ggf. auch auf öffentlichem Grund errichtet werden kann. Vielleicht sind auch interne Lösungen möglich.

Aus unserer Sicht wäre es sinnvoll, dass das Bezirksamt in Gesprächen mit dem Eigentümer den Sachverhalt erörtert und nach möglichen Lösungen sucht. Uns ist klar, dass das Bezirksamt hier keine Verantwortung trägt, aber womöglich das notwendige Gewicht hat, um hier eine gute Lösung zu finden.

Petitum/Beschluss

Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten,

  1. sich mit dem Eigentümer des CCB-Wohnturms in Verbindung zu setzen, um Wege zu finden, einen barrierefreien Ein- und Ausgang für den CCB-Wohnturm auch dann zu gewährleisten, wenn das CCB geschlossen ist.
  2. über die Ergebnisse der Gespräche und mögliche Lösungen zeitnah im Bauausschuss unter Hinzuladung des SGI zu berichten.
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Bergedorfer Str.

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