Barrierefreiheit im Bergedorfer Rathaus
Zum Beschluss der Bezirksversammlung zur Barrierefreiheit im Bergedorfer Rathaus, Drucksache 20-1072, nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:
Der barrierefreie Zugang zum Bergedorfer Rathaus über den Aufzug entspricht den Anforderungen an einen barrierefreien Zugang. Die Bordsteine auf dem Weg dorthin sind abgesenkt.
Eine Markierung der Stufen in Signalfarben ist aufgrund der denkmalschutzrechtlichen Bestimmungen nicht möglich, auch nicht die Markierung innerhalb des Hauses.
An der Gehwegkreuzung zwischen Rathaus und Standesamt steht ein Schild im Hamburg-Design, das auf den Fahrstuhl und eine barrierefreie Toilette hinweist.
Die Diensträume in den Gebäuden Wentorfer Straße 38 a, Zentrum für Wirtschaft, Bauen und Umwelt und Weidenbaumsweg 21, Dienstleistungszentrum, sind ebenfalls auch für in ihrer Mobilität eingeschränke Personen zugänglich.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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