20-1072

Barrierefreiheit im Bergedorfer Rathaus

Antrag

Sachverhalt

Antrag der BAbg. Gündüz, Kotzbau, Lenné, Rabe und SPD-Fraktion

 

Das Hamburgische  Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen schreibt vor, „sonstige  bauliche  oder  andere  Anlagen der Träger öffentlicher Gewalt und öffentliche Wege  sind  nach  der  Maßgabe  der  einschlägigen  Rechtsvorschriften  barrierefrei  zu  gestalten.“ Der Hamburger Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen greift dies auf mit der Forderung: „Die  noch  bestehenden  Hürden  hinsichtlich  der  Teilhabe behinderter  Menschen  am öffentlichen Leben im öffentlichen Raum im weiteren Sinne sind abzubauen.“ In der Praxis setzen dabei die Planungshinweise für Stadtstraßen in Hamburg (PLAST) 10 die Regeln fest für „barrierefreie Verkehrsanlagen“ in Hamburg. Ziel ist es, dass Menschen mit Behinderungen, aber auch ältere Menschen mit ähnlichen Einschränkungen gleichberechtigt am öffentlichen Leben teilhaben können.

 

Dabei sollte die Stadt mit ihrer Verwaltung mit gutem Beispiel vorangehen, indem öffentliche Gebäude barrierefrei zugänglich sein müssen. Dies gilt auch für das Bergedorfer Rathaus und andere Gebäude des Bezirksamtes Bergedorf. Das Rathaus ist eine besondere Herausforderung durch die denkmalschutzrechtlichen Vorgaben, die aber dem Gebot der Barrierefreiheit nicht widersprechen dürfen. Dazu gehört nach PLAST 10, Treppen „am Anfang und Ende durch taktile und optisch erkennbare Aufmerksamkeitsfelder von mindestens 50 cm Breite kenntlich zu machen. Das obere Aufmerksamkeitsfeld ist eine Stufenbreite von der Stufenkante abzurücken (vergl. DIN 32984), das untere ist direkt an die unterste Setzstufe zu ziehen.“ Dort, wo das baulich nicht geht, sind zumindest die oberste und unterste Stufe farblich zu markieren, damit sehbehinderte Menschen sie besser erkennen können.

 

Auch die Zuwegungen sind mit Aufmerksamkeitsfeldern und Leitstreifen zu versehen und Bordsteine abzusenken.

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:

 

  1. Das Bezirksamt Bergedorf prüft die Barrierefreiheit aller Gebäude des Bezirksamtes gemäß der einschlägigen rechtlichen Vorschriften (Gleichstellungsgesetz, Landesaktionsplan, PLAST 10 usw.).

 

  1. Insbesondere soll geprüft werden, wie die Zuwegungen und die Treppen des Bergedorfer Rathauses den eingangs geschilderten Anforderungen angepasst werden können.

 

  1. Die Ergebnisse der Prüfungen sind dem Hauptausschuss vorzulegen mit Informationen zu Kosten und zeitlichen Perspektiven der Umsetzung.

 

 

 

Anhänge

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