Barrierefreiheit im Bergedorfer Rathaus
Antrag der BAbg. Gündüz, Kotzbau, Lenné, Rabe und SPD-Fraktion
Das Hamburgische Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen schreibt vor, „sonstige bauliche oder andere Anlagen der Träger öffentlicher Gewalt und öffentliche Wege sind nach der Maßgabe der einschlägigen Rechtsvorschriften barrierefrei zu gestalten.“ Der Hamburger Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen greift dies auf mit der Forderung: „Die noch bestehenden Hürden hinsichtlich der Teilhabe behinderter Menschen am öffentlichen Leben im öffentlichen Raum im weiteren Sinne sind abzubauen.“ In der Praxis setzen dabei die Planungshinweise für Stadtstraßen in Hamburg (PLAST) 10 die Regeln fest für „barrierefreie Verkehrsanlagen“ in Hamburg. Ziel ist es, dass Menschen mit Behinderungen, aber auch ältere Menschen mit ähnlichen Einschränkungen gleichberechtigt am öffentlichen Leben teilhaben können.
Dabei sollte die Stadt mit ihrer Verwaltung mit gutem Beispiel vorangehen, indem öffentliche Gebäude barrierefrei zugänglich sein müssen. Dies gilt auch für das Bergedorfer Rathaus und andere Gebäude des Bezirksamtes Bergedorf. Das Rathaus ist eine besondere Herausforderung durch die denkmalschutzrechtlichen Vorgaben, die aber dem Gebot der Barrierefreiheit nicht widersprechen dürfen. Dazu gehört nach PLAST 10, Treppen „am Anfang und Ende durch taktile und optisch erkennbare Aufmerksamkeitsfelder von mindestens 50 cm Breite kenntlich zu machen. Das obere Aufmerksamkeitsfeld ist eine Stufenbreite von der Stufenkante abzurücken (vergl. DIN 32984), das untere ist direkt an die unterste Setzstufe zu ziehen.“ Dort, wo das baulich nicht geht, sind zumindest die oberste und unterste Stufe farblich zu markieren, damit sehbehinderte Menschen sie besser erkennen können.
Auch die Zuwegungen sind mit Aufmerksamkeitsfeldern und Leitstreifen zu versehen und Bordsteine abzusenken.
Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:
---
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.