Ausstattung der Bushaltestellen im Bezirk Bergedorf
Letzte Beratung: 30.01.2025 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 6.4
Auskunftsersuchen
der BAbg Detmer, Bendt-Soetedjo und Fraktion der GRÜNEN
Bushaltestellen sind der Zugang zum öffentlichen Personennahverkehr in der Fläche. Damit das Warten auf den Bus möglichst angenehm für die Fahrgäste ist, bzw. um ihnen bei vorhandenen Mobilitätseinschränkungen überhaupt einen Zugang zum ÖPNV zu ermöglichen, müssen Haltestellen mit entsprechenden Einrichtungen wie z.B. Wetterschutz, Sitzgelegenheiten oder hohem Kantstein ausgerüstet sein.
Bei der großen Zahl an Haltestellen im Bezirk, die unterschiedlich stark frequentiert werden, ist es eine große Herausforderung, alle Haltestellen perfekt auszurüsten. Um bei der schrittweisen Verbesserung der Ausstattung der Haltestellen möglichst schnell größere Effekte für die Fahrgäste zu erzielen, sollten die zur Verfügung stehenden Mittel möglichst zielgenau eingesetzt werden.
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende nimmt wie folgt Stellung:
• Fahrgastunterstand
• Sitzmöglichkeiten
• hoher Bordstein (Kasseler Sonderbord)
• Blindenleitsystem
• elektronische Abfahrtstafel
• bedienende Buslinien
• Fahrgastfrequenz
Wir bitten Sie, die Informationen idealerweise als Tabellenkalkulationsdatei bereitzustellen.
Eine Bushaltestelle besteht meist aus mindestens zwei Teilbereichen. Die Ausstattungsmerkmale der Teilbereiche befinden sich gerade einer Vollerhebung, dessen Auswertung noch nicht abgeschlossen ist.
Die bedienenden Buslinien je Haltestelle sind dem jeweiligen Haltestellenaushang des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv) zu entnehmen:
https://geofox-qs.hvv.de/jsf/stationSchedule.seam?clear=true&language=de
Aktuelle Fahrgastzahlen 2024 pro Bushaltestelle im gesamten Bezirk Bergedorf liegen noch nicht vor. Grundsätzlich besteht die Zielsetzung, die Barrierefreiheit vollständig zum Nutzen aller ÖPNV-Fahrgäste umzusetzen. Der Ausbau und die Ausstattung der über 4.000 Teilbereiche im Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) sind Teil eines kontinuierlichen Prozesses, bei dem unterschiedliche Kriterien eine Rolle spielen. So wird der barrierefreie Ausbau von Bushaltestellen mit anderen Baumaßnahmen synchronisiert.
Standorte für Fahrgastunterstände werden nach unterschiedlichen Kriterien bewertet, s. Antwort zu 2.
• Welche Kriterien erfüllt sein müssen, dass Bushaltestellen mit auf die Liste für Buswartehäuschen aufgenommen werden
Welche Bushaltestellen im Bezirk Bergedorf, die bisher noch keine Fahrgastunterstand haben, stehen dort auf der Liste und sollen in der nächsten Zeit mit Buswartehäuschen ausgestattet werden.
Bei einer Anzahl von über 2.000 Bushaltestellen auf dem Staatsgrund der FHH muss bei der Aufstellung neuer, zusätzlicher FGU eine Auswahl geeigneter Standorte mittels Kriterien, die eine nachvollziehbare und gerechte Verteilung auf die Haltestellen der gesamten Stadt ermöglichen, getroffen werden.
Grundsätzlich erhält und prüft die Hamburger Hochbahn AG, als koordinierende Stelle, Vorschläge für neue FGU-Standorte, die u.a. über bürgerschaftliche Eingaben, Anfragen der Bezirkspolitik, von Fahrgästen, dem hvv sowie den Verkehrsbetrieben Hamburg-Holstein GmbH eingehen.
Bei der Entscheidung spielen auch soziale Kriterien, z. B. die Nähe zu Krankenhäusern, Schulen oder Altenheimen bereits eine maßgebliche Rolle. Gleichzeitig wird versucht, auf das aktuelle Bauprogramm der Stadt bzw. der Bezirksämter einzugehen und neu ausgebaute Haltestellen, wenn zutreffend, mit einem FGU auszustatten.
An folgenden Teilbereichen wird derzeit ein FGU installiert:
Für folgende Standorte liegt bereits eine Erlaubnis zur Installation vor:
Der Aufbau der FGU wird von der Firma Wall GmbH koordiniert und eingetaktet.
Für 2025 sind weitere Standorte zur Beantragung vorgesehen:
Die Liste wird laufend angepasst und ergänzt, sie kann deshalb Änderungen unterliegen.
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