Aussichtsturm für Oberbillwerder
Letzte Beratung: 25.05.2023 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 9.5
Drs. 21-1673
Das Bezirksamt wird gebeten,
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) nimmt zum Beschluss der Bezirksversammlung Bergedorf, Drs. 21-1673, wie folgt Stellung:
Die BSW teilt die Aussage, dass sich eine gute, breit angelegte Öffentlichkeitsarbeit für große Stadtentwicklungsgebiete auszahlt – Insbesondere wenn sich der Planungs- und Realisierungszeitraum über eine lange Zeitspanne erstreckt. In dem Kontext erscheint es auch sinnvoll, ab der Bauphase für Interessierte eine Beobachtungsmöglichkeit vor Ort von einem erhöhten Standort anzubieten.
Die mit der Projektentwicklung in Oberbillwerder beauftrage IBA Hamburg GmbH (IBA) hat die Öffentlichkeitsarbeit während des bisherigen Planungsprozesses sehr intensiv mit unterschiedlichen Beteiligungsformaten durchgeführt. Ab Beginn der Bauphase ist zusätzlich geplant, einen Infopoint vor Ort mit Informationsangeboten auf dem Gelände des Plangebietes einzurichten, zunächst am S-Bahnhof Allermöhe. Sobald einige Hochbauten stehen, kann nach den Plänen der IBA der Infopoint in einem der Gebäude untergebracht werden.
Auch für die Möglichkeit den Baufortschritt von oben verfolgen zu können, sind Angebote seitens der IBA in Planung. Naheliegend ist die Option den Bahnsteig der S-Bahn, der sechs Meter über dem Gelände liegt und einen weiten Blick über Oberbillwerder bietet, zunächst dafür zu nutzen. Hierbei ist zu beachten, dass die geplante Lärmschutzwand im Bereich des Bahnsteigs transparent ausgeführt wird. Zusätzlich wird die Installation einer Webcam an geeigneter Stelle geprüft.
Mit Errichtung des ersten Mobility Hubs wird die IBA prüfen ob die Möglichkeit besteht, einen öffentlich zugänglichen Aussichtspunkt auf dem Dach zu schaffen. Die Idee eines separaten Aussichtsturms verfolgt die IBA nicht.
Die BSW findet das Konzept der IBA bereits vorhandene oder geplante Orte für die Beteiligung und Information vor Ort während der Bauphase zu nutzen, stimmig und befürwortet die weitere Ausarbeitung der dargestellten Optionen. Falls das Bezirksamt weitere Beteiligungs- und Informationsangebote mit eigenen Finanzierungsmöglichkeiten beabsichtigt, wie z.B. für den Bau und Betrieb eines zusätzlichen Aussichtsturms an geeigneter Stelle, spricht aus Sicht der BSW nichts dagegen.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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