Auskömmliche Mittel für die Instandhaltung öffentlicher Infrastrukturen im Doppelhaushalt 2027/28 sichern
Letzte Beratung: 25.09.2025 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 11.5
Antrag
der BAbg. Wegner, Zaum, Froh, Pelch und Fraktion der CDU
Bergedorf ist nicht nur der flächenmäßig größte Bezirk Hamburgs, sondern wohl auch der grünste. Die öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen sind wesentliche Bestandteile der Lebensqualität im Bezirk und tragen maßgeblich zu seiner Attraktivität bei.
Besonders hervorzuheben ist dabei auch die Ausstattung mit Spielplätzen, deren Qualität und Gestaltung mittlerweile schon als Markenzeichen des Bezirks gelten.
Zur Wahrheit gehört aber auch, dass der Bezirk bei der Pflege der Grünanlagen mit den Mittel auskommen muss, die durch den Haushalt der Stadt zur Verfügung stehen. Und diese Mittel sind seit Jahren nicht mehr auskömmlich.
Seit 2019 wird in den Doppelhaushalten der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) die Rahmenzuweisung (RZ) für konsumtive Mittel des Erhaltungsmanagements Grün (EHM Grün) fortgeschrieben, ohne nennenswerte Erhöhungen bzw. Anpassungen. Die nun vorliegenden Vorschläge zur Schlüsselung der Rahmenzuweisungen der BUKEA für den Doppelhaushalt 2027/28 bestätigen diese Aussage.
Dabei wachsen die Herausforderungen in den Bezirken für die Pflege und den Erhalt unserer Grünanlagen stetig. Durch steigende Einwohnerzahlen erhöht sich der Flächennutzungsdruck bei Spielplätzen und Grünanlagen. Besonders gut ist dies in den Sommermonaten zu beobachten. Die Deichpflege ist nicht nur aus ästhetischen Gründen relevant, sondern dient zuallererst dem Bevölkerungsschutz. Ähnlich ist es bei der Pflege des Straßenbegleitgrüns zu sehen. Auch die Folgen des Klimawandels wirken sich auf die Erhaltungsaufwand aus. Sturmschäden, vermehrte Wässerungs- und Schnittmaßnahmen, bis hin zu Fällungen und Ersatzpflanzungen mit neuen, anpassungsfähigen Pflanzen, sowie vermehrte Starkregenereignisse und deren Folgeschäden führen zu einem deutlich erhöhten Aufwand.
Die finanzielle Ausstattung für das EHM Grün ist seit 2019 nominell gleichgeblieben, was angesichts der Inflation zu einem erheblichen Leistungsverlust geführt hat. Zahlen des Statistischen Bundesamt ergaben, dass die Preise für Landschaftsbauarbeiten im Zeitraum von 2019 bis 2024 um 66 % gestiegen sind. Dieser Trend setzt sich voraussichtlich auch in den kommenden Jahren fort. In der Gesamtbetrachtung sank die aktuell zur Beschaffung von Material und Leistungen zur Verfügung stehende Kaufkraft innerhalb von sechs Jahren auf 52 % des Ausgangswertes von 2019.
Der erhöhte Nutzungsdruck, besondere Anforderungen durch den Klimawandel und die inflationsbedingten Kostensteigerungen machen es also notwendig, die städtischen Rahmenzuweisungen im nächsten Doppelhaushalt spürbar zu erhöhen, damit eine ordnungsgemäße und gestalterische Pflege der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen innerhalb fachlicher Mindeststandards wieder möglich ist und sich die Grünpflege nicht nur auf die Sicherstellung der Verkehrssicherung und auf die unmittelbare Gefahrenabwehr reduziert. Ein zusätzlicher Bedarf, den die Umweltsenatorin übrigens am29.7.25 nicht erst für den Doppelhaushalt 2027/28 als gegeben ansah (https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/hamburg_journal/bezirk-hamburg-nord-fordert-mehr-geld-fuer-parks-und-spielplaetze,hamj-1680.html), sondern bereits jetzt eine Notwendigkeit für Erhöhungen sieht.
Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:
Die Bezirksamtsleiterin wird aufgefordert, sich gegenüber dem Senat und der zuständigen Behörde dafür einzusetzen, dass
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