20-1993.01

Ausgleichsabgaben für gefällte Bäume - Wie setzt das Bezirksamt die Gelder ein?

Antwort

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25.04.2019
Sachverhalt

Kleine Anfrage des BAbg. Wegner und der CDU-Fraktion

 

Hamburg ist als grüne Stadt bekannt, was zu einem großen Teil auch an dem großen Baumbestand liegt. Nicht zu Unrecht wird daher eine Abgabe von privaten Grundstückseigentümern gefordert, wenn für gefällte Bäume kein Ausgleich geschaffen wird.

Das Bezirksamt beantwortet die Große Anfrage vom 08.04.2019 wie folgt.

Vor diesem Hintergrund frage ich:

  1. Auf welcher Basis werden etwaige Ausgleichszahlungen für gefällte Bäume im Bezirk berechnet?

 

Für Ausgleichszahlungen auf privatem Grund dient die Mustersatzung des Deutschen Städtetages als Berechnungsgrundlage.

 

  1. Verbleiben die Ausgleichszahlungen im Bezirk und für welche Zwecke dürfen diese zusätzlichen finanziellen Ressourcen verwendet werden?

 

Die Ausgleichszahlungen verbleiben im Bezirk und werden u.a. für die Neupflanzungen von Bäumen verwendet.

 

  1. Wie hoch waren die Einnahmen aus den Ausgleichszahlungen in den vergangenen fünf Jahren jeweils und wie viele Fälle betraf dies? (Bitte pro Jahr aufführen)

 

In den Jahren 2014-2017 gab es keine Ausgleichzahlungen an das Bezirksamt.  2018 wurden Ausgleichszahlungen in Höhe von 56.862,- Euro an das Bezirksamt geleistet.

 

  1. Was kostet durchschnittlich ein zusätzlicher Straßenbaum bzw. ein zusätzlicher Baum in einer Grün- und Erholungsanlage?

 

Die Kosten für die Pflanzung eines Straßenbaum liegen je nach Ausführung der Pflanzung zwischen 1.500,00 € und 4.000,00 €

Die Kosten für die Pflanzung eines Baumes in Grünanlagen liegen je nach Ausführung  bei ca. 1.500,00 € bis 2.000,00 €

 

  1. Wie viele zusätzliche Bäume wurden aus den Mitteln der Ausgleichszahlungen in den letzten fünf Jahren jeweils als Straßenbaum bzw. zusätzlicher Baum in einer Grün- und Erholungsanlage gepflanzt? (Bitte Maßnahme und Kosten pro Jahr aufführen)

 

Hierüber führt das Bezirksamt keine Dokumentation.

 

  1. Wofür wurden die Ausgleichszahlungen in den letzten fünf Jahren ggf. noch verwendet? (Bitte Maßnahme und Kosten pro Jahr aufführen)

 

Es werden Neupflanzungen von Bäumen, Entwicklungspflegemaßnahmen sowie Unterhal­tungs­maßnahmen (wie z.B. Totholzbeseitigung) an den Bäumen finanziert. Im Einzelnen wird hierüber keine Dokumentation geführt.

 

Petitum/Beschluss

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