21-1819.01

Ausbau der Kreuzung Curslacker Neuer Deich / Am Schleusengraben. Wie konnte es zu der erneuten Verzögerung kommen?

Antwort

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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09.10.2023
28.09.2023
Ö 6.2
Sachverhalt

 

Auskunftsersuchen der BAbg. Froh, Eggebrecht, Noetzel und Fraktion der CDU

 

Die Bewohner des Schilfparks sind von Verzögerungen beim Ausbau der Infrastruktur stark betroffen. So sollte die Brücke über den Schleusengraben schon seit Jahren fertig gestellt sein. Bis heute wurde mit dem Bau noch nicht einmal begonnen.

Und jetzt scheint sich auch der Ausbau der Kreuzung Curslacker Neuer Deich / Am Schleusengraben immer mehr zu verzögern. Zwar gibt es dort seit Monaten eine Behelfsampel, aber gerade Fußngern ist hierdurch überhaupt nicht geholfen und die Nutzung des ÖPNV Richtung Innenstadt und Bergedorfer Bahnhof stark erschwert.

Deshalb ist es besonders ärgerlich, dass jetzt über die Presse zu erfahren war, dass sich der

Ausbau dieses Kreuzungsberichts auf unbestimmte Zeit verzögern soll.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

Stellungnahme der BVM (Ziff. 1-3, 7-9)

Stellungnahme des Bezirksamtes (Ziff. 2-12 + Teilziff. 2)

  1. Was sind die genauen Gründe für die Verschiebung des Kreuzungsumbaus Curslacker Neuer Deich/Am Schilfpark?

An der Kreuzung Curslacker Neuer Deich/ Am Schilfpark soll ein weiterer Kreuzungsarm zur endgültigen Erschließung des Innovationspark vorgesehen werden.

  1. Laut Presseartikel sollen Diskrepanzen zwischen den Planungen zum Kreuzungsumbau, Zuständigkeit der LSBG, und dem Funktionsplan für den Innovationspark, Zuständigkeit des Bezirksamts, ursächlich sein. Ist dies korrekt?

Ja. Die Planung Haltestelle Curslacker Neuer Deich/Am Schleusengraben wurde am 15. März 2021 im Fachausschuss für Verkehr und Inneres der Bezirksversammlung Bergedorf vorgestellt.

 

  1. Wenn ja, welche Planung lag zuerst vor und warum wurden diese nicht im Vorwege abgestimmt?

Die Planungen für den Kreuzungsumbau am Curslacker Neuer Deich lagen zuerst vor. Im Zuge der Entwicklungen zum Bebauungsplanverfahren Bergedorf 99 und der damit verbundenen Unternehmensansiedlung müssen die Planungen für den Kreuzungsumbau jedoch angepasst werden.

 

  1. Wer war bisher für die Planungen des Kreuzungsumbaus zuständig?

Der LSBG war bis zum Beginn des Bebauungsplanverfahrens Bergedorf 99 für die Planungen des Kreuzungsbereichs zuständig.

 

  1. Wer ist zukünftig für die Planung des Kreuzungsumbaus zuständig?

Das Bezirksamt betreut die Erschließungsmaßnahmen zum Innovationspark, die mit den bisherigen Planungen des Kreuzungsumbaus abgestimmt werden. Hierzu stimmen sich der LSBG und das Bezirksamt eng ab.

 

  1. Von welchen Voraussetzungen sind die Neuplanungen abhängig?

Derzeit wird der Bebauungsplan für den Innovationspark Bergedorf erarbeitet. In entsprechender zeitlicher Abfolge erfolgen die Anpassung und Überarbeitung der Planung für den Kreuzungsumbau.

 

  1. Wann ist nun mit einem Baubeginn der Kreuzung zu rechnen?

Ein Zeitpunkt für den Baubeginn kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht benannt werden.

 

  1. Warum wurde der Verkehrsausschuss der Bezirksversammlung nicht über die Probleme und Verzögerungen in der März Sitzung informiert, als Vertreter der LSBG und des zuständigen Planungsbüros über den Kreuzungsumbau berichteten?

Weder im Fachausschuss für Verkehr und Inneres im März 2022 noch 2023 waren Vertreter des LSBG zum Thema Kreuzungsumbau Curslacker Neuer Deich/ Am Schilfpark geladen. 

Im Übrigen liegt das Bebauungsplanverfahren in der fachlichen Zuständigkeit des Bezirksamtes Bergedorf.

 

  1. Warum wurde der Verkehrsausschuss der Bezirksversammlung nicht später über die Probleme informiert?

Die Rahmenbedingungen für den Kreuzungsumbau haben sich im Zuge des Bebauungsplanverfahren Bergedorf 99 vendert. Die Bezirksversammlung ist regelmäßig am Fortgang des Bebauungsplanverfahrens beteiligt. Die Bezirksverwaltung wird rechtzeitig über den weiteren Planungsverlauf zur Planung des Knotenpunktes informieren.

 


  1. Stehen die erforderlichen Mittel zur Umsetzung des Kreuzungsumbaus weiterhin zur Verfügung?

Die notwendigen Mittel für den Umbau der Kreuzung werden von Seiten der FHH zur Verfügung gestellt werden. Die tatsächliche Höhe der erforderlichen Mittel kann jedoch erst mit Vorliegen der Entwurfsplanung beziffert werden. 

 

  1. Werden durch den Anschluss des Innovationparks erhöhte Mittel benötigt? Wenn ja, in welcher ungefähren Höhe und stehen diese ohne weitere Haushaltsmaßnahmen zur Verfügung?

Die Frage kann nicht beantwortet werden, da hierzu bislang keine Entwurfsplanung vorliegt.

 

  1. Wann werden dem Verkehrsausschuss die aktualisierten Planungen im vorgestellt?

Eine Vorstellung erfolgt, sobald die Planungen in einem entsprechenden Stadium (Verschickungsunterlage) vorliegen.

 

  1. Ist eine neue Schlussverschickung erforderlich? Wenn ja, wann wird diese erfolgen?

Ja, eine neue Schlussverschickung ist erforderlich, da die Planung im erheblichen Maß angepasst werden muss. Ein Zeitplan hierzu kann derzeit noch nicht genannt werden.

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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