Aufnahme gestrichener Potenzialflächen in den Vier- und Marschlanden in das Wohnungsbauprogramm 2020
Letzte Beratung: 17.09.2019 Regionalausschuss Ö 8
Antrag der BAbg. Froh, Woller, Capeletti, Pelch, Garbers und CDU-Fraktion
In der Stadtwerkstatt Ochsenwerder 2013/2014 wurden, unter Beteiligung der Bürger aus Ochsenwerder, den ansässigen Vereinen, verschiedener Institutionen, der Verwaltung und politischer Vertreter, einvernehmlich für die Entwicklung der nächsten 10–15 Jahre mehrere Potenzialflächen für das Wohnungsbauprogramm Bergedorf identifiziert.
Diese Flächen in Ochsenwerder wurden letztlich dann auch einvernehmlich vom Stadtentwicklungsausschuss für das Wohnungsbauprogramm 2017 übernommen.
In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses im Januar 2017 beantragten dann die GRÜNEN (Drs. 20-930.3) diverse dieser Potenzialflächen in Ochsenwerder (bis auf Butterberg und Kirchendeich), sowie Flächen in Fünfhausen, Neuengamme, Curslack und Altengamme wieder aus dem Wohnungsbauprogramm zu streichen. Dieser Antrag wurde durch die SPD unterstützt, wodurch im Stadtentwicklungsausschuss und in der Bezirksversammlung mit dieser, damals noch bestehenden Mehrheit, der Antrag beschlossen wurde. Vermutlich, um zwischen diesen beiden Fraktionen ein Einvernehmen bezüglich der Planungen des Stadtteils Oberbillwerder her zu stellen.
Auch ein erneuter Versuch im Regionalausschuss am 16.4.2019, die gestrichenen Potenzialflächen wieder in das Wohnungsbauprogramm zu übernehmen, scheiterte an den Stimmen der SPD und der Grünen. Die absurde Begründung war, dass in den Neubaugebieten noch nicht alle Wohnungen bezogen seien und die neuen Bewohner sich erst „einleben“ müssten, bevor man neuen Wohnraum schafft.
Diese Ablehnungshaltung geht völlig an den Realitäten vorbei. Da aktuell das Wohnungsbauprogramm 2020 von Verwaltung und Politik vorbereitet wird, gibt es jetzt die Gelegenheit, die o.g. Potenzialflächen wieder in das Programm auf zu nehmen. Vor dem Hintergrund, dass sich fast alle Parteien in ihren Wahlprogrammen zur den Bezirkswahlen für die Wiederaufnahme ausgesprochen haben, scheint dieses Anliegen auch mehrheitsfähig zu sein.
Es darf nicht sein, dass die betroffenen Ortskerne unter dem von Grünen und SPD erzwungenen Stillstand leiden und in der Entwicklung behindert werden, nur um bezüglich Oberbillwerders einen Parteifrieden zu erreichen. Die Bürger Ochsenwerders sind jedenfalls erbost, dass diese Änderungen im Frühjahr 2017 ohne ihren erneuten Einbezug getroffen wurden.
Die Antragsteller sind der Überzeugung, dass dieser, seit über 2 Jahren bestehende, Stillstand beendet werden muss und den Bürgern ein klares Signal zu geben ist, dass eine kontrollierte Entwicklung erfolgen wird. Erster Schritt muss daher sein, sofort die nachstehenden, 2017 gestrichenen, Potenzialflächen wieder in das Wohnungsbauprogramm 2020 aufzunehmen:
‒ A 4_4 Ortskern Fünfhausen, westlich Homannring
‒ A 4_7 Ortskern Ochsenwerder, Elversweg / Dorferbogen
‒ C 4_1 Ortskern Ochsenwerder, Elversweg / Schule
‒ C 4_2 Ortskern Ochsenwerder, Ochsenwerder Landscheideweg
‒ C 4_3 Ortskern Ochsenwerder, Ochsenwerder Landstraße
‒ C 4_4 Ortskern Ochsenwerder, Spadenländer Weg
‒ C 4_5 Fünfhausen, Beim Kistendorf / Sandbrack
‒ C 4_6 Neuengamme, Feldstegel Zweitreihenbebauung
‒ C 4_7 Curslack, nördlich der Schule
‒ C 4_8 Altengamme, Horster Damm
Der Regionalausschuss möge beschließen:
Die o.g. Flächen sollen wieder in das Wohnungsbauprogramm 2020 aufgenommen werden.
Diese Änderungswünsche werden dem Stadtentwicklungsausschuss, im Rahmen der Beschäftigung mit dem Wohnungsbauprogramm 2020, vorgestellt.
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