Aufnahme gestrichener Potenzialflächen in den Vier- und Marschlanden in das Wohnungsbauprogramm 2020
Berichterstatter: Herr Capeletti
Der Regionalausschuss hat in seiner Sitzung am 17.09.2019 den Antrag der CDU-Fraktion Drucksache 21-0102 erörtert.
Zum Antrag der SPD-Fraktion, den Antrag in den Stadtentwicklungsausschuss zu überweisen, wurde mitgeteilt, dass der Regionalausschuss formal nicht berechtigt ist, Anträge in andere Fachausschüsse zu überweisen.
Seitens der CDU-Fraktion erging der Appell, dem Grundsatz treu zu bleiben, Themen die die Vier- und Marschlande betreffen, im Regionalausschuss zu beraten.
Die Mitglieder des Regionalausschusses haben mit 3 Gegenstimmen (GRÜNE) beschlossen, folgende Potenzialflächen wieder in das Wohnungsbauprogramm 2020 aufzunehmen:
‒ A 4_4 Ortskern Fünfhausen, westlich Homannring
‒ A 4_7 Ortskern Ochsenwerder, Elversweg / Dorferbogen
‒ C 4_1 Ortskern Ochsenwerder, Elversweg / Schule
‒ C 4_2 Ortskern Ochsenwerder, Ochsenwerder Landscheideweg
‒ C 4_3 Ortskern Ochsenwerder, Ochsenwerder Landstraße
‒ C 4_4 Ortskern Ochsenwerder, Spadenländer Weg
‒ C 4_5 Fünfhausen, Beim Kistendorf / Sandbrack
‒ C 4_6 Neuengamme, Feldstegel Zweitreihenbebauung
‒ C 4_7 Curslack, nördlich der Schule
‒ C 4_8 Altengamme, Horster Damm
Die Bezirksversammlung schließt sich dem Votum des Regionalausschusses an.
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