22-0989.01

Auffällige Betreiberwechsel und Geschäftstätigkeit in der Alten Holstenstraße 53

Antwort

Sachverhalt

Große Anfrage

der BAbg. Krohn, Seiler, Winkelbach, Meyer, Zimmermann, Unbehauen, Schander

und AfD Fraktion Bergedorf

Nach Beobachtungen aus der Bevölkerung wechseln in den Geschäftsräumen an der Alten Holstenstraße 53 wiederholt die Betreiber beziehungsweise die dort angekündigten gastronomischen Angebote. Dabei soll es sich überwiegend um Imbissbetriebe oder Lieferdienste handeln. Einzelne Betriebe sollen bereits kurze Zeit nach ihrer Eröffnung wieder geschlossen worden sein. Teilweise sei während der angegebenen Öffnungszeiten keine erkennbare Geschäftstätigkeit beziehungsweise kein Personal vor Ort gewesen.

Häufige Betreiberwechsel und nur kurzfristige Geschäftsöffnungen sind für sich genommen kein Beleg für ein rechtswidriges Verhalten. Gleichwohl stellt sich die Frage, ob sämtliche gewerbe-, steuer-, lebensmittel- und arbeitsrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden und ob öffentliche Mittel in Anspruch genommen wurden.


Vor diesem Hintergrund fragen wir:

Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:

  1. Wie viele unterschiedliche Gewerbebetriebe beziehungsweise Betreiber waren in den vergangenen fünf Jahren unter der Anschrift Alte Holstenstraße 53angemeldet? Bitte nach Jahr, Art des Gewerbes sowie Datum der An- und Abmeldung aufschlüsseln.

s. Anlagetabelle

  1. Wie viele dieser Gewerbebetriebe waren als Imbiss, Restaurant, Lieferdienst, Lebensmittelbetrieb oder in einem vergleichbaren Tätigkeitsbereich angemeldet?

s. Anlagetabelle

  1. Wie häufig kam es in diesem Zeitraum zu einem unmittelbaren oder zeitnahen Wechsel des Betreibers beziehungsweise der verantwortlichen natürlichen oder juristischen Person?

s. Anlagetabelle

  1. Wurden die dort gemeldeten Betriebe in den vergangenen fünf Jahren durch das Bezirksamt, die Lebensmittelüberwachung oder andere zuständige Stellen kontrolliert? Falls ja, wann und mit welchem Ergebnis?

Von den in den letzten fünf Jahren gemeldeten Betrieben fallen zehn Betriebe in die Zuständigkeit von VS, die anderen fünf Betriebe liegen/lagen in der Zuständigkeit von GA.

Durch VS wurden von den zehn Betrieben drei Betriebe kontrolliert.

  1. Wurden bei diesen Kontrollen Verstöße, insbesondere gegen gewerbe-, lebensmittel-, hygiene-, bau- oder arbeitsrechtliche Vorschriften, festgestellt? Falls ja, welche Maßnahmen wurden daraufhin ergriffen?

In zwei Betrieben wurden lebensmittelrechtliche Verstöße festgestellt. In einem Fall führte dies zur Übersendung eines Kontrollberichtes und zu einer Teilschließung mit Zwangsgeldfestsetzung. In einem anderen Betrieb wurde ein Kontrollbericht übersendet. In einem weiteren Betrieb wurde zweimal ein Verstoß gegen das Ladenöffnungsgesetz festgestellt und ein Zwangsgeld und ein Bußgeld festgesetzt.

Zu 4. und 5.:

Seitens des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers gab es eine Mängelmeldung mit anschließender Anordnung der Stilllegung der Feuerungsanlage gem. SchfHwG am 17.12.2025 durch selbigen.

  1. Liegen dem Bezirksamt Erkenntnisse darüber vor, ob die jeweils angemeldeten Betriebe tatsächlich entsprechend ihrer Gewerbeanmeldung tätig waren und über die hierfür erforderlichen personellen sowie betrieblichen Voraussetzungen verfügten?

Die vom Bezirksamt (VS) kontrollierten Betriebe sind dem jeweils angemeldeten Gewerbe nachgegangen. Die genannten Maßnahmen (Teilschließung, Zwangsgeld, Bußgeld) wurden aufgrund betrieblicher Mängel verfügt. Darüber hinaus liegen hier keine Erkenntnisse vor, nach denen die personellen oder betrieblichen Voraussetzungen nicht erfüllt wurden.

  1. Haben die dort ansässigen Betriebe oder deren Betreiber in den vergangenen fünf Jahren öffentliche Zuschüsse, Fördermittel, Corona-Hilfen, Leistungen des Jobcenters oder sonstige staatliche Zahlungen erhalten? Bitte nach Förderprogramm, Jahr und Gesamthöhe aufschlüsseln, soweit rechtlich zulässig.
  1. Liegen den zuständigen Behörden Erkenntnisse zu steuerlichen Rückständen, fehlenden Steueranmeldungen, nicht abgeführten Abgaben oder Unregelmäßigkeiten bei den dort tätigen Gewerbebetrieben vor? Falls eine Beantwortung aufgrund des Steuergeheimnisses nicht möglich ist, wird um eine anonymisierte beziehungsweise zusammengefasste Auskunft gebeten.
  1. Wurden hinsichtlich der dort ansässigen Betriebe Prüfungen oder Ermittlungen wegen illegaler Beschäftigung, nicht angemeldeter Arbeitnehmer, Leistungsmissbrauchs, Scheinbeschäftigung oder Geldwäsche durchgeführt oder entsprechende Verdachtsfälle an andere Behörden weitergeleitet? Falls ja, wie viele Vorgänge gab es und welchen allgemeinen Bearbeitungsstand haben diese?

Zu 7.- 9.:

Hierzu liegen dem Bezirksamt keine Erkenntnisse vor.

Lokalisation Beta
Alte Holstenstraße Alte Holstenstraße Alte Holstenstraße

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