Aufarbeitung der Straßenblockade durch Extinction Rebellion
Auskunftsersuchen der BAbg Reinhard Krohn, Eugen Seiler, Peter Winkelbach, Herbert Meyer -
AfD Fraktion Bergedorf
2021 hat die Organisation Extinction Rebellion mehrmals mit Genehmigung die Bergedorfer Landstraße an mehreren Tagen wiederholt blockiert. Etwa 25 Teilnehmer waren an der Aktion beteiligt.
Die von "Aktivisten" durchgeführten Behinderungen des Straßenverkehrs sind offenbar angemeldet und genehmigt worden. Nach eingehender Beratung in der Fraktion kommen wir zu der Auffassung, dass im Ergebnis ungezielt Verkehrsteilnehmer genötigt wurden, ihre Fahrt zu unterbrechen. Ob damit auch schon ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr stattfand, müsste geklärt werden.
Die Behörde für Inneres und Sport beantwortet das Auskunftsersuchen vom 21.04.2021 wie folgt:
Vorbemerkung
Die Gruppierung Extinction Rebellion hat in den letzten Monaten wiederholt Versammlungen im gesamten Hamburger Stadtgebiet durchgeführt. Zur rechtlichen Einordnung von Sitzblockaden oder anderen Blockaden des fließenden Verkehrs siehe Bürgerschafts-Drs. 22/3953.
Die von den Fragestellungen umfassten Versammlungen hat jeweils eine Privatperson bei der Versammlungsbehörde angemeldet. Als Veranstalter wurde in allen Fällen die Gruppierung Extinction Rebellion angegeben.
Nach den Recherchen der Polizei sind im Bereich des für Bergedorf zuständigen Polizeikommissariats (PK) 43 im Jahr 2021 bis zum Stichtag 17. Mai 2021 insgesamt fünf angemeldete Versammlungen im Sinne der Fragestellungen durchgeführt worden. Diese erfolgten am 9., 16. und 23. Januar 2021, am 6. Februar 2021 sowie am 3. April 2021.
Sämtliche Versammlungen fanden unter dem Tenor „Swarming – Öffentliche Aufmerksamkeit auf Klimanotstand richten!“ an der Örtlichkeit Bergedorfer Straße / Am Sachsentor in der Zeit von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr statt.
Laut Anmeldungen sah das sogenannte „Swarming“ folgenden Ablauf vor:
Im Rahmen der Swarming-Aktion wird der Fußgängerüberweg ab 13:00 Uhr wie folgt begangen: 5 mal 5 Minuten im Abstand von 20 Minuten um den Verkehr wieder abfließen zu lassen.
Zur weiteren Ausgestaltung erfolgten seitens der Anmelder folgende Angaben:
Dieses Konzept wurde durch den Veranstalter bereits in verschiedenen Stadtteilen in Hamburg nach den Feststellungen der Polizei jeweils ohne nennenswerte Vorkommnisse durchgeführt.
Darüber hinaus hat die Versammlungsbehörde Tatsachen für Gefahren nach § 15 Versammlungsgesetz oder für Verstöße gegen die Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg nicht festgestellt. Rechtsgrundlagen für beschränkende Verfügungen oder ein Verbot waren somit nicht vorhanden. Die Versammlungsbehörde hat die Versammlungsanmeldungen daher jeweils bestätigt.
Zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen Durchführung der bestätigten Versammlungen setzte die Versammlungsbehörde das zuständige PK 43 über die bevorstehenden Versammlungen in Kenntnis. Das PK 43 gewährleistete bei den Versammlungen eine lageangepasste polizeiliche Präsenz.
Die fünf Versammlungen verliefen aus Sicht der Polizei ohne besondere Vorkommnisse.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Siehe Vorbemerkung.
Nein.
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