20-1765.01

Atomtransporte durch den Bezirk Bergedorf

Antwort

Letzte Beratung: 15.05.2019 Umweltausschuss Ö 10

Sachverhalt

Große Anfrage der BAbg. Mirbach, Bauer, Jobs, Sturmhoebel, Winkler - Fraktion DIE LINKE

 

Mitte April teilten Hapag-Lloyd und die HHLA, zwei führende Firmen der Schifffahrt und der Hafenwirtschaft in Hamburg mit, künftig freiwillig darauf verzichten zu wollen, Kernbrennstoffe im Hamburger Hafen umzuschlagen. Damit kann der Senat fast drei Jahre nach dem Koalitionsvertrag 2015 zwischen Grünen und SPD, der auf den freiwilligen Verzicht von Atomfracht-Umschlag durch die Hafenwirtschaft setzte, einen ersten Erfolg verbuchen.

 

Es steht aber weiterhin nicht in Frage, dass Hamburg nach der im Mai 2014 in der Bürgerschaft abgelehnten Teilentwidmung unseres Hafens für Atomtransporte (vgl. Bürgerschafts-Drucksache 20/11317) ein Drehkreuz im internationalen Atomgeschäft - u.a. zur Versorgung von AKW- bleibt.

 

2017 sind mindestens 79 Kernbrennstoff- und 104 so genannte „sonstige“ Atomtransporte durch die Stadt gegangen. Es gibt also keine sinkende Zahl dieser gefährlichen Frachten und das trotz Stilllegungen deutscher Atomkraftwerke nach der Katastrophe von 2011 im japanischen Fukushima und der bis heute ungelösten dauerhaften Lagerung hoch radioaktiver Abfälle.

 

Uranoxide, das extrem giftige und ätzende Uranhexafluorid, unbestrahlte (neue) Brennelemente oder andere Produkte im Zusammenhang mit der Nutzung der Atomtechnologie werden weiterhin im Hamburger Hafen umgeschlagen und/oder durch das Hamburger Stadtgebiet transportiert, statistisch mehrfach pro Woche.

 

Dabei ist die Anzahl der festgestellten sicherheitsrelevanten Mängel glücklicherweise von rund 80 in 2016 auf 20 in 2017 wieder auf das Maß der Vorjahre zurückgegangen.

 

Zwar gibt der Senat nach § 1 der Verschlusssachenanweisung für die Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg (HmbVSA) vom 1. Dezember 1982 im Voraus keine Auskunft zu Kernbrennstofftransporten, da Informationen über zukünftige Kernbrennstofftransporte aus Sicherheitsgründen bundesweit als „Verschlusssache/nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft sind, aber wenigstens Angaben zu bereits durchgeführten Transporten und zu der Umweltbehörde vorliegenden gültigen Genehmigungen für den Transport radioaktiver Stoffe sind aus den seit Jahren immer wieder aus der Bürgerschaftsfraktion DIE LINKE gestellten diversen Anfragen für die interessierte Öffentlichkeit ablesbar.

 

Atomtransporte, nicht nur aus dem Hafen, sondern auch im Transit, gehen durch Hamburgs Bezirke und damit möglicherweise auch durch den Bezirk Bergedorf. Für gültige Genehmigungen für den Transport radioaktiver Stoffe verweist die Umweltbehörde auf die vom Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit regelmäßig aktualisierte Liste aller gültigen Transportgenehmigungen (https://www.bfe.bund.de/SharedDocs/Downloads/BfE/DE/fachinfo/ne/transportgenehmigungen.html). Sie weist aber keine konkreten Transportvorgänge aus.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt:

 

Das Bezirksamt beantwortet die Große Anfrage vom 20.09.2018 wie folgt:

 

  1. Zu den von Initiativen berichteten Straßen-Transporte, z.B. von und zum schwedischen AKW Vestras über das Gebiet der FHH über die BAB 1 führt der Senat in der Bürgerschaftsdrucksache 21/13484 aus, auf Grund bestehender Meldeverpflichtungen nach dem Atomgesetz bzw. daraufhin erteilter Transportgenehmigungen lägen der Polizei ausschließlich Daten zu Transporten von Kernbrennstoffen vor.

1.1 Was hat man sich unter Großquellen vorzustellen?

1.2 Wen informiert die Landespolizei ggf. im Bezirk Bergedorf bzw. ist es dem Bezirksamt möglich, sich über solche Transporte in Kenntnis setzen zu lassen?

 

  1. Wann erfolgten Transporte von Kernbrennstoffen oder Großquellen in den letzten drei Jahren über das Gebiet des Bezirkes Bergedorf und auf welchen Wegen?

 

  1. Um welche beförderten Kernbrennstoffe oder Großquellen handelte es sich dabei jeweils?

 

  1. In welchem Umfang und welcher Menge sind Kernbrennstoffe oder Großquellen jeweils transportiert worden (bitte Angabe im passenden Maß)?

 

  1. Wie hoch war die jeweilige Aktivität der Kernbrennstoffe oder Großquellen (bitte Angabe im passenden Maß)?

 

  1. Welche Beförderungsmittel (z.B. Schiff, Bahn oder Lkw) wurden zum Transport der Kernbrennstoffe oder Großquellen jeweils verwendet?

 

  1. Wurden die Kernbrennstoffe oder Großquellen außerhalb des Hafens im Bezirk Bergedorf umgeladen?

 

  1. Wie lange wurden die Kernbrennstoffe oder Großquellen ggf. jeweils im Bezirk Bergedorf gelagert?

 

  1. In der Bürgerschafts-Drs. 20/13644 führt der Senat aus, Umschlag von mit Luftfracht transportierten Kernbrennstoffen habe es in Hamburg seit vielen Jahren nicht gegeben. Über den Transport von sonstigen radioaktiven Stoffen per Luftfracht lägen dem Senat keine Informationen vor, da die Zuständigkeit für die Aufsicht für diesen Transportweg beim Luftfahrtbundesamt liegt.

Da Luftfracht im Bereich der FHH vielfach per Straßentransport ab- bzw. zugeführt wird, fragen wir, was dem Bezirk Bergedorf dazu für sein Gebiet bekannt ist?

 

  1. In der Bürgerschafts-Drs. 20/14621 führt der Senat aus, die Zuständigkeit für die Aufsicht über Transporte radioaktiver Stoffe auf bundeseigenen Eisenbahnstrecken liege beim Eisenbahnbundesamt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir, ob und wenn ja, was dem Bezirk… dazu für sein Gebiet bekannt ist?

 

  1. Wie wird der Bezirk Bergedorf über aufgetretene Mängel bei der Kontrolle von Güterbeförderungseinheiten (CTU) im Zusammenhang u.a. mit dem Transport von Kernbrennstoffen oder Großquellen per LKW auf seinem Gebiet von wem informiert?

 

  1. Auch wenn auf der vom Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit regelmäßig aktualisierten Liste aller gültigen Transportgenehmigungen zu gegriffen werden kann. Gibt es auch im Umweltbereich des Bezirksamtes Bergedorf eine Stelle, die Transporte durch das Gebiet des Bezirkes im Auge behält?

 

  1. Sind dem Bezirksamt Bergedorf Pläne bekannt bzw. liegen eigene Überlegungen vor, wie im Bereich der nun eröffneten bzw. in Bau befindlichen überdeckelten Flächen der A7 auf Havarien mit Kernbrennstoffe oder Großquellen bzw. mit übriger radioaktiver Fracht umzugehen sein wird?

 

Zu den Fragen 1 – 13 hat das Bezirksamt keine Informationen.

 

 

  1. Welche katastrophenschutzlichen Planungen bestehen ggf. im Bezirk Bergedorf Bezug Havarien mit Kernbrennstoffe oder Großquellen bzw. mit übriger radioaktiver Fracht auf Straßen und Eisenbahnstrecken? Wer ist dafür ggf. verantwortlich?

 

Bei einer derartigen Schadenslage würde der ZKD die Koordination der der verschiedenen involvierten Behörden und Einsatzkräfte übernehmen, da die Schadenslage nicht nur Auswirkungen auf den betroffenen Bezirk hat.

Der RKD Bergedorf würde folgende bevölkerungsbezogenen Maßnahmen in Absprache mit dem ZKD vorbereiten und durchführen.

-Warnung der Bevölkerung (Lautsprecherwagen, Bürgertelefon, Internet)

-Vorbereitung von Evakuierungsmaßnahmen (Bereitstellung von Bussen durch den VHH, öffnen von Notunterkünften)

-Ausgabe von Jodtabletten

-ggf. (abhängig von der räumlichen Nähe zum Schadensort) eröffnen einer Notfallstation

 

Petitum/Beschluss

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