Ampelvorangschaltung für Busse - Zeitplan für weiteren Ausbau und neue Technik
Letzte Beratung: 26.03.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 6.12
Auskunftsersuchen
der BAbg.Detmer, Bendt-Soetedjo, Potthast und Fraktion der GRÜNEN
In der Drucksache 22-0502.01 hat die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende auf den Antrag der GRÜNEN Fraktion „Zuverlässiger unterwegs: Ausbau der Bus-Ampelvorrangschaltungen“ geantwortet. Darin wird dargelegt, dass elf weitere Ampelanlagen im Bezirk Bergedorf bis Anfang 2027 mit der Technik zur Busvorrangschaltungen ausgestattet werden sollen. Damit würden künftig 38% aller Ampelanlagen in Bergedorf über diese Technik verfügen. Die Planung für einen weiteren Ausbau über diesen Schritt hinaus ist nach Auskunft der Behörde noch nicht abgeschlossen.
Im Auskunftsersuchen zur Ampelvorrangschaltung für Buslinien am Nettelnburger Landweg und Curslacker Neuer Deich (Drucksache - 22-0387) hat die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende mitgeteilt, dass die Kreuzung Rahel-Varnhagen-Weg/ Nettelnburger Landweg bis Ende 2025 mit der Technik zur Busbevorrechtigung in Betrieb gehen sollte. An der Kreuzung Oberer Landweg / Nettelnburger Landweg war die Busbevorrechtigung zum Zeitpunkt der damaligen Anfrage bereits in Betrieb, jedoch war das Analogantennensystem defekt und sollte durch die Hamburger Verkehrsanlagen GmbH repariert werden.
Darüber hinaus verfolgt die Stadt Hamburg das Projekt "„Intelligent Transport Systems-Concept Urban Bus Equipment“ (ITS-CUBE), mit dem Ampelanlagen künftig anhand der Pünktlichkeit der Busse entscheiden können sollen, welche Fahrzeuge bevorrechtigt werden.
Das Projekt wurde von der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende am 12. Dezember 2025 der Öffentlichkeit vorgestellt. Neben Linienbussen sollen künftig auch Einsatzfahrzeuge, etwa der Polizei oder Feuerwehr, im Einsatzfall bevorzugt eine grüne Ampelphase erhalten. Bis 2030 sollen alle Busse der Hamburger Hochbahn AG und der Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH sowie bis zu 600 Ampelanlagen mit der neuen Technik ausgestattet sein.Das Projekt wird mit 2 Millionen Euro durch die Europäische Union gefördert.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende:
a) Haben die ersten Maßnahmen zur Grundinstandsetzung der Lichtsignalanlage bereits begonnen? Falls nein: Wann ist der Beginn geplant?
b) Ist im Rahmen der Grundinstandsetzung auch eine Busbevorrechtigung an dieser Kreuzung vorgesehen? Falls nein: Warum nicht - und sollte eine Busbevorrechtigung nicht grundsätzlich bei allen neu zu planenden oder grundlegend zu erneuernden Ampelanlagen Standard sein?
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