21-0710.01

Ampelschaltung Lohbrügger Landstraße/Mendelstraße

Mitteilung

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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17.06.2021
Sachverhalt

 

Drs. 21-0710

Petitum/Beschluss:

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

1. Die Bezirksversammlung spricht sich dafür aus, dass die Fußgängerfurt auf der Ost-seite der Lohbrügger Landstraße wieder automatisch mit dem KFZ-Verkehr aus der Mendelstraße parallel freigegeben wird.

2. Der Bezirksamtsleiter setzt sich gegenüber der Behörde für Verkehr und Mobilitäts-wende dafür ein, dies unter Berücksichtigung der neuen Beschlusslage erneut zu prüfen.

3. Der Bezirksamtsleiter berichtet dem Fachausschuss V+I über den Erfolg seiner Be-mühungen.

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende nimmt zum Beschluss der Bezirksversammlung, Drs. 21-0710 wie folgt Stellung:

 

 

Vorbemerkung:

 

Grundsätzlich ist vorgesehen, den Fuß- und Radverkehr gleichzeitig mit dem parallel geführten Kfz-Verkehr zu schalten. In Ausnahmefällen kann es sinnvoll sein, von diesem Grundsatz abzu-weichen.

 

Auf Grundlagen politischer Beschlüsse, den Radverkehr zu fördern und der daraus folgenden Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht durch das Polizeikommissariats 43 für die Hauptrich-tung Lohbrügger Landstraße und alle Zufahrten, wurde in der Vergangenheit eine Anpassung der Signalschaltung am Verkehrsknoten Lohbrügger Landstraße/Ladenbeker Furtweg/Mendelstraße realisiert.

 

Folgende Randbedingungen erweisen sich dabei als problematisch:

 

" Rückstauungen aus allen Richtungen über den Tag, insbesondere zu den Hauptverkehrszeiten

" örtliche Situation ungünstig aufgrund zweier versetzter T-förmiger Einmündungen

" knapp bemessene Verkehrsflächen

" vier Ampelphasen und damit Reduzierung der verkehrlichen Leistungsfähigkeit

" Busverkehr - geführt über Eck-Beziehungen von der Mendelstraße in den Ladenbeker Furt-weg und umgekehrt, bei denen kein Bus in der Knotenmitte zum Stehen kommen darf

" Wunschvorgabe nach LIDL-Ansiedlung (Ausfahrt): Rückstau in der Mendelstraße möglichst kurz halten

 

Da eine Leistungsreserve in allen Zufahrten fehlt, wurde als letzte Möglichkeit die Fußverkehrsfurt auf der Ostseite der Lohbrügger Landstraße nicht mehr automatisch mit dem Kfz-Verkehr aus der Mendelstraße parallel freigegeben, sondern nur noch auf Anforderung. Durch diese nur bei Bedarf geschaltete Freigabe des Fußverkehrs und der Schaltung eines grünen Pfeils für den aus der Mendelstraße links abbiegenden Kfz-Verkehr ist ein zügiges und ungehindertes Abbiegen des Verkehrs aus der Mendelstraße in Richtung Bergedorf möglich. Somit wurde eine Minimierung des Staus unter den örtlichen Verhältnissen ermöglicht.

 

zu 2.:

 

Die Auswertung des Mitschriebs der zentralen Datenbank über die Schaltung der Grünzeit nach Fußverkehrsanforderung liegt über den Tag, zwischen 6:00 Uhr und 19:00 Uhr bei rund 45 Pro-zent der möglichen Freigaben. Das heißt, durchschnittlich wird jeder zweite Umlauf zum Queren der Lohbrügger Landstraße genutzt.

 

In Anbetracht der im Beschluss beschriebenen Situation und des Wunsches der Bezirksversamm-lung wird in Abstimmung mit der Polizei eine probeweise regelhafte Freigabe des Fuß- und Rad-verkehrs über die Lohbrügger Landstraße zum parallelen KFZ-Verkehr veranlasst. Aufgrund der besonderen verkehrstechnischen und technischen Randbedingungen an dieser Kreuzung ist diese Umschaltung ohne aufwändige Umprogrammierung möglich.

 

 

Petitum/Beschluss

Sachverhalt:

 

Drs. 21-0710

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

1. Die Bezirksversammlung spricht sich dafür aus, dass die Fußgängerfurt auf der Ost-seite der Lohbrügger Landstraße wieder automatisch mit dem KFZ-Verkehr aus der Mendelstraße parallel freigegeben wird.

2. Der Bezirksamtsleiter setzt sich gegenüber der Behörde für Verkehr und Mobilitäts-wende dafür ein, dies unter Berücksichtigung der neuen Beschlusslage erneut zu prüfen.

3. Der Bezirksamtsleiter berichtet dem Fachausschuss V+I über den Erfolg seiner Be-mühungen.

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende nimmt zum Beschluss der Bezirksversammlung, Drs. 21-0710 wie folgt Stellung:

 

 

Vorbemerkung:

 

Grundsätzlich ist vorgesehen, den Fuß- und Radverkehr gleichzeitig mit dem parallel geführten Kfz-Verkehr zu schalten. In Ausnahmefällen kann es sinnvoll sein, von diesem Grundsatz abzu-weichen.

 

Auf Grundlagen politischer Beschlüsse, den Radverkehr zu fördern und der daraus folgenden Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht durch das Polizeikommissariats 43 für die Hauptrich-tung Lohbrügger Landstraße und alle Zufahrten, wurde in der Vergangenheit eine Anpassung der Signalschaltung am Verkehrsknoten Lohbrügger Landstraße/Ladenbeker Furtweg/Mendelstraße realisiert.

 

Folgende Randbedingungen erweisen sich dabei als problematisch:

 

" Rückstauungen aus allen Richtungen über den Tag, insbesondere zu den Hauptverkehrszeiten

" örtliche Situation ungünstig aufgrund zweier versetzter T-förmiger Einmündungen

" knapp bemessene Verkehrsflächen

" vier Ampelphasen und damit Reduzierung der verkehrlichen Leistungsfähigkeit

" Busverkehr - geführt über Eck-Beziehungen von der Mendelstraße in den Ladenbeker Furt-weg und umgekehrt, bei denen kein Bus in der Knotenmitte zum Stehen kommen darf

" Wunschvorgabe nach LIDL-Ansiedlung (Ausfahrt): Rückstau in der Mendelstraße möglichst kurz halten

 

Da eine Leistungsreserve in allen Zufahrten fehlt, wurde als letzte Möglichkeit die Fußverkehrsfurt auf der Ostseite der Lohbrügger Landstraße nicht mehr automatisch mit dem Kfz-Verkehr aus der Mendelstraße parallel freigegeben, sondern nur noch auf Anforderung. Durch diese nur bei Bedarf geschaltete Freigabe des Fußverkehrs und der Schaltung eines grünen Pfeils für den aus der Mendelstraße links abbiegenden Kfz-Verkehr ist ein zügiges und ungehindertes Abbiegen des Verkehrs aus der Mendelstraße in Richtung Bergedorf möglich. Somit wurde eine Minimierung des Staus unter den örtlichen Verhältnissen ermöglicht.

 

zu 2.:

 

Die Auswertung des Mitschriebs der zentralen Datenbank über die Schaltung der Grünzeit nach Fußverkehrsanforderung liegt über den Tag, zwischen 6:00 Uhr und 19:00 Uhr bei rund 45 Pro-zent der möglichen Freigaben. Das heißt, durchschnittlich wird jeder zweite Umlauf zum Queren der Lohbrügger Landstraße genutzt.

 

In Anbetracht der im Beschluss beschriebenen Situation und des Wunsches der Bezirksversamm-lung wird in Abstimmung mit der Polizei eine probeweise regelhafte Freigabe des Fuß- und Rad-verkehrs über die Lohbrügger Landstraße zum parallelen KFZ-Verkehr veranlasst. Aufgrund der besonderen verkehrstechnischen und technischen Randbedingungen an dieser Kreuzung ist diese Umschaltung ohne aufwändige Umprogrammierung möglich.

 

 

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