21-0604

Aktueller Stand der Barrierefreiheit der Bushaltestellen in Bergedorf

Auskunftsersuchen nach § 27 BezVG

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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29.10.2020
Sachverhalt

Auskunftsersuchen der BAbg. Wohnrath, Tilsner und SPD-Fraktion,

Fleige und Grünen-Fraktion,

Kubat und FDP-Fraktion

 

Der Ausbau der Barrierefreiheit muss laut Personenbeförderungsgesetz (PBefG) bis 2022 vollständig abgeschlossen sein. Der Aus- bzw. Umbau der U-Bahn- und S-Bahnhaltestellen in Hamburg kommt erfreulich voran, nach derzeitigem Stand sind 80 Prozent dieser Haltestellen barrierefrei. Bei den Regionalbahnhöfen sind es sogar 90 Prozent. Dies sind wichtige Schritte, um mobilitätseingeschränkten Personen gleichberechtigt die problemfreie Nutzung des ÖPNV in Hamburg zu ermöglichen.

 

Neben den S- und U-Bahnhaltestellen sind die Bushaltestellen ein weiterer essenzieller Baustein der Barrierefreiheit. In diesem Zusammenhang ist durch die Arbeitsgemeinschaft „Barrierefreier ÖPNV in Hamburg" ein Leitfaden erstellt worden, nach dessen Kriterien die Bushaltestellen gestaltet werden müssen (zu finden hier: https://www.kreis-stormarn.de/lvw/forms/5/52/BarrierefreieBushaltestellenLeitfadenKurz.pdf). Laut der Antwort auf die Kleine Anfrage der Hamburgischen Bürgerschaftsabgeordneten der SPD Regina Jäck zu Beginn des Jahres zur Barrierefreiheit im ÖPNV wurden alle Bushaltestellen 2017/2018 „im Rahmen einer Erhebung vollständig erfasst und im Haltestellenkataster des HVV dokumentiert“ (21/20008).

 

Insbesondere in den Vier- und Marschlanden gibt es zusätzliche Herausforderungen durch die teilweise engen Straßen oder noch nicht vorhandenen Gehwege. Aber auch im Landgebiet nimmt die ÖPNV-Nutzung durch die Verbesserungen im Rahmen der Angebotsoffensiven I und II des rot-grünen Senats zu. Umso wichtiger ist es, dass Familien mit Kinderwagen, Seniorinnen und Senioren mit Gehhilfe oder Menschen im Rollstuhl oder mit Sinnes- und anderen Behinderungen von diesem Angebot auch dahingehend profitieren können, dass ein barrierefreier Einstieg an den Bushaltestellen möglich ist. Leider ist dies noch nicht überall der Fall.

 

Im Jahre 2017 wurde in Bezug auf die Drucksache 20-0988 entlang von 4 Achsen eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Bushaltestellen gemacht, allerdings nur am Rande in Bezug auf Barrierefreiheit. Dabei fallen niedrige Bordsteinhöhen auf (laut Präsentation aus 2017 durchschnittlich unter 10 cm, für barrierefrei ist mindestens 16 cm erforderlich), kaum eine Haltestelle erreicht gerade mal 14 cm, viele haben hingegen eine Bordsteinhöhe von 0 – 4 cm vorzuweisen, was es Menschen mit Beeinträchtigungen nahezu unmöglich macht, die Fahrzeuge zu betreten oder zu verlassen. Die in den Bussen vorhandene Rampe hat eine Länge von 80 cm, jeder cm Höhenunterschied entscheidet darüber, ob ein Bus mit dem Rollstuhl nutzbar ist oder nicht.

 

Allein von den angefahrenen 118 Haltestellen haben 39 keine Zuwegung, das ist nahezu ein Drittel.

 

Vor diesem Hintergrund bitten wir den Bezirksamtsleiter um die Beantwortung der folgenden Fragen bzw. Weiterleitung der folgenden Fragen an die zuständigen Stellen:

 

1)      Wo ist das Haltestellenkataster einsehbar, in dem dokumentiert ist, welche Haltestellen aus welchen Gründen inwiefern barrierefrei/nicht barrierefrei sind?

 

2)        Fragen zum Stand und zur Planung:

  1. Wie viel Prozent der Bushaltestellen in Bergedorf und insbesondere in den Vier- und Marschlanden gelten gemäß des Leitfades „Barrierefreier ÖPNV in Hamburg“ als barrierefrei?
  2. Welche Bushaltestellen sind demgemäß barrierefrei (Nennung)?
  3. Welche Bushaltestellen sind demgemäß noch nicht barrierefrei (Nennung)?
  4. Werden bei der Planung und Errichtung sowie beim Umbau von bestehenden und neuen Bushaltestellen diese bereits gemäß dem Leitfaden barrierefrei gestaltet?
  5. Liegt man bei der Umgestaltung der Bushaltestellen im Zeitplan, sodass die Vorgabe aus dem PBefG bis 2022 umgesetzt werden kann?

 

3)      Anhand welcher Kriterien wird über die Priorisierung bei der Umgestaltung der Haltestellen entschieden?

4)      Die Präsentation aus dem Jahre 2017 hat ganz konkret vier Schwachstellen im Landgebiet offengelegt:

-          In der Heinrich-Osterath-Straße wurden 8 Haltestellen aufwendig saniert, von denen keine den Vorgaben für Barrierefreiheit komplett entspricht. Es fehlt überall das Blindenleitsystem, bei mehreren Haltestellen sind keine barrierefreien Zuwegungen vorhanden. Wann und wie soll so etwas geändert werden?

-          An der Schule Ochsenwerder ist nahezu alles bedacht worden, was es im Sinne der Barrierefreiheit zu beachten gibt. Allein es fehlt eine barrierefreie Zuwegung, das heißt, mit einem Rollstuhl kann die Insel mit der Haltestelle weder befahren, noch verlassen werden.

-          An der Kreuzung Ochsenwerder Landscheideweg/Oortkatenweg wurde umfangreich umgebaut, auch hier sind (Stand August 2020) nicht alle Anforderungen korrekt umgesetzt worden, unter anderem fehlt auf der elbabgewandten Seite eine Möglichkeit, den Bordstein an der Kreuzung zu betreten, auch das Blindenleitsystem ist nicht vollständig.

-          Am Hauptdeich sind sämtliche Haltestellen in Richtung Hamburg nur durch Straßenüberquerung zugänglich, sie sind viel zu schmal, Absturzsicherung fehlt komplett.

Ist geplant, die Missstände an diesen Haltestellen zu beseitigen? Wenn ja, wann und von wem wird das erledigt? Wenn nein, warum nicht?

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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