20-1546.02

Aktualisierung des Bergedorfer Einzelhandels- und Nahversorgungskonzeptes hier: Ergebnis der TöB-Beteiligung und Beschluss

Bericht

Sachverhalt

 

Berichterstatter: Herr Gabriel

 

Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 10.10.2018 über die Aktualisierung des Bergedorfer Einzelhandels- und Nahversorgungskonzeptes – Drs. 20-1546.01 – beraten.

 

Die Verwaltung teilt mit, dass die genauere Betrachtung des Prüfstandortes ehemaliger Max-Bahr-Baumarkt ergeben habe, dass eine Entwicklung der Fläche als Einzelhandelsstandort die vorhandenen kleinteiligen Gewerbebetriebe verdrängen und zusätzliche Verkehrsbelastungen erzeugen würden. Die Fläche ist deshalb auch weiterhin für eine Gewerbeentwicklung vorgesehen (vergl. Seite 168 des Konzeptes).

 

Die CDU-Fraktion plädiert hingegen dafür, einen Sonderstandort für nicht Zentren relevanten Einzelhandel zu entwickeln, damit dort die Filiale eines Möbelmarktes eröffnet werden könne.

 

Die anderen Fraktionen sind sich darüber einig, den Standort weiterhin als Gewerbefläche einzustufen, was auch dem Gewerbeflächenkonzept entspricht.

 

Nach kontroverser Diskussion beschließt der Stadtentwicklungsausschuss gegen die Stimmen der CDU, die Passage zum Max-Bahr- Standort unverändert in dem Einzelhandels- und Nahversorgungskonzept zu belassen.

 

Im Anschluss stimmt der Fachausschuss dem vorliegenden Entwurf des bezirklichen Einzelhandels- und Nahversorgungskonzeptes einstimmig zu und empfiehlt der Bezirksversammlung eine entsprechende Beschlussfassung.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung schließt sich diesem Votum an.

 

 

Anhänge

 

keine