20-1546.01

Aktualisierung des Bergedorfer Einzelhandels- und Nahversorgungskonzeptes hier: Ergebnis der TöB-Beteiligung und Beschluss

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

Mit der Drucksache 20-1546 wurde dem Stadtentwicklungsausschuss im März 2018 der Entwurf des bezirklichen Einzelhandels- und Nahversorgungskonzeptes für die Fortschreibung 2018 vorgelegt. Der Stadtentwicklungsausschuss hat dem Entwurf des bezirklichen Einzelhandels- und Nahversorgungskonzeptes zugestimmt und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen.

In der Zeit vom 16.03.2018 bis zum 13.04.2018 wurden die Träger öffentlicher Belange (TÖB) um Stellungnahme zum Entwurf des bezirklichen Einzelhandels- und Nahversorgungskonzeptes gebeten. Es wurden sieben Stellungnahmen abgegeben. Die wichtigsten Anregungen, Hinweise und Bedenken hat die Verwaltung aufbereitet und nachfolgend zusammengestellt. Die Stellungnahmen, denen gefolgt wird, wurden in das Konzept übernommen.

 

 

Zusammenfassung der Abwägung:

Neben einigen eher allgemein gehaltenen Stellungnahmen sowie zahlreichen Hinweisen zu den innerhalb der Zentralen Versorgungsbereiche gelegenen Flurstücken bezog sich der überwiegende Teil der Stellungnahmen, die zu inhaltlichen Änderungen des Einzelhandels- und Nahversorgungskonzeptes geführt haben, auf die folgenden Themen:

  • Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches des Hauptzentrums Bergedorf – Lohbrügge in Bezug auf
    • die Appendixlage Lohbrügger Landstraße
    • den Fachmarktergänzungsbereich Hauptzentrum
  • Umgang mit dem Fachmarktstandort Stuhlrohrstraße

 

Die wesentlichen Änderungen werden im Folgenden kurz dargestellt.

 

 

 

Appendixlage Lohbrügger Landstraße

 

Im Sinne eines kompakten Zentrums, in dem sämtliche zentrale Funktionen – auch im Sinne des Einzelhandels – konzentriert werden sollen, wird die Nebenlage  Lohbrügger Landstraße (bis zum Höperstieg) auch zukünftig nicht Teil des Zentralen Versorgungsbereiches des Hauptzentrums Bergedorf – Lohbrügge sein, während der Entwurf diesen Bereich als Teil des Hauptzentrums ausgewiesen hat.

 

 

Fachmarktergänzungsbereich Hauptzentrum

 

Der Entwurf des Einzelhandels- und Nahversorgungskonzeptes sah zudem vor, dass der Fachmarktergänzungsbereich Hauptzentrum südlich der B5 zukünftig Teil des Hauptzentrums Bergedorf – Lohbrügge sein soll, indem dann die Ansiedlung von Betrieben mit zentrenrelevanten, nicht- zentrenrelevanten und nahversorgungsrelevanten Sortimenten grundsätzlich möglich wären. Im Rahmen der TöB-Beteiligung wurde der Hinweis gegeben, dass sich hierdurch zukünftig auch kleinflächige Betriebe mit  zentren- sowie nicht-zentrenrelevanten Sortimenten ansiedeln könnten und somit das funktionierende Verhältnis zwischen dem historisch gewachsenen  Hauptzentrum mit kleinteiligem Einzelhandel und dem Fachmarktergänzungsbereich, als Standort für großflächigen (Fach-)Einzelhandel, dem innerhalb der Fußgängerzone in der Regel keine adäquaten Flächenangebote zur Verfügung stehen, gefährdet werden könnte.

 

Aufgrund der im Rahmen des Bebauungsplanes Bergedorf 97 getroffenen Festsetzung ist eine überwiegende Nutzung durch kleinflächige Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevanten bzw. nicht-zentrenrelvanten Sortimenten im Fachmarktergänzungsbereich weitestgehend ausgeschlossen.

Nichtsdestotrotz folgt das Bezirksamt den formulierten Beiträgen, um auch im Rahmen des Einzelhandels- und Nahversorgungskonzeptes das ausgewogene Verhältnis zwischen Hauptzentrum und Fachmarktergänzungsbereich deutlich zu erhalten und proaktiv zu formulieren.

 

Die Abgrenzung des Zentralen Versorgungsbereichs des Hauptzentrums Bergedorf – Lohbrügge bleibt somit bis auf die Herausnahme des Glunz-Areals sowie kleinerer Anpassungen aufgrund flurstücksbasierter Veränderungen im Wesentlichen unverändert.

 

Fachmarktstandort Stuhlrohrstraße

 

Der Entwurf des Einzelhandels- und Nahversorgungskonzeptes sah zudem den Wegfall des Fachmarktstandortes Stuhlrohrstraße vor, da die Entwicklung des Quartiers zum damaligen Zeitpunkt kurzfristig und ohne größere Einzelhandelsstandorte vorgesehen war. Inzwischen haben sich die Rahmenbedingungen zur Entwicklung des Stuhlrohrquartiers jedoch deutlich verändert.

 

Aufgrund der im Rahmen des Bürgerbegehrens getroffenen Vereinbarung ist zudem auch langfristig eine Einzelhandelsnutzung vorgesehen. Diesen neuerlichen Entwicklungen muss auch das Einzelhandels- und Nahversorgungskonzept gerecht werden, weshalb im Vergleich zum Entwurf folgende Änderungen eingearbeitet worden sind:

 

Der Fachmarktstandort Stuhlrohrstraße wird temporär als solcher fortgeführt. Die temporäre Festsetzung endet mit dem Zeitpunkt, an dem die Entwicklung der zukünftigen Planungen zum Stuhlrohrquartier konkret begonnen wird. Dementsprechend ist das Einzelhandels- und Nahversorgungskonzept zu gegebener Zeit fortzuschreiben und entsprechend der Vereinbarung zum Stuhlrohrquartier zu aktualisieren.

 

Vorläufig wird der Fachmarktstandort Stuhlrohrstraße im Sinne des Einzelhandelskonzeptes aus dem Jahre 2010 fortgeführt, sodass hier weiterhin großflächige Einzelhandelsbetriebe mit einem nicht-zentrenrelvanten Sortiment zulässig sind. Eine weitere Ansiedlung von Betrieben mit einem zentren- und/oder nahversorgungsrelevanten Sortiment soll dagegen nicht stattfinden, wobei die Unternehmen, die aktuell im Fachmarktstandort Stuhlrohrstraße ansässig sind und zentrenrelevante Sortimente führen, Bestandsschutz genießen.

 

Nahversorgungslage Am Beckerkamp

 

Unabhängig von den eingegangen Stellungnahmen wurde noch folgende Änderung vorgenommen: Der Rewe- sowie Aldi-Markt an der Leuschnerstraße bzw. Am Beckerkamp werden - durch die Verlagerung des Aldi-Marktes - zukünftig als Nahversorgungslage und nicht mehr als solitäre Einzelstandorte ausgewiesen. Nahversorgungslagen können aufgrund eines geringen Besatzes und fehlender Entwicklungsmöglichkeiten nicht als zentrale Versorgungsbereiche definiert werden, besitzen aber dennoch aufgrund ihrer integrierten Lage, der ansässigen Nutzungen und des vorhandenen Zentrencharakters eine hohe Bedeutung für die wohnortnahe Grundversorgung.

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt dem vorliegenden Entwurf des bezirklichen Einzelhandels- und Nahversorgungskonzeptes zu und empfiehlt der Bezirksversammlung eine entsprechende Beschlussfassung.

 

 

 

Anhänge

 

Entwurf des bezirklichen Einzelhandels- und Nahversorgungskonzeptes