21-0926

Akteneinsicht im Bergedorfer Bezirksamt - Das ist alles?

Große Anfrage nach § 24 BezVG

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17.06.2021
Sachverhalt

Große Anfrage der BAbg. Mirbach, Westberg, Gruber, Heilmann, Jobs - Fraktion DIE LINKE

 

In der Sitzung des Hauptausschusses der Bezirksversammlung Bergedorf vom 11.03.2021 wurde die Akteneinsicht zur Planung und Evokation der Erhöhung der Baggergutmonodeponie Feldhofe beantragt. Als Antwort auf dieses Kontrollrecht der Bezirksversammlung verschickte das Bezirksamt am 14.04.2021 eine lose Sammlung von E-Mails. Diese Sammlung stellt keine Akte dar und ist zudem auch unvollständig. So fehlen Stellungnahmen, Planungsunterlagen und auch Gespräche wurden nicht protokolliert, ganz davon abgesehen, dass eine lose Sammlung von Emails keine Akte ist.

 

„Ordnungsgemäße Schriftgutverwaltung ist Voraussetzung für ein transparentes und effizientes Verwaltungshandeln. Sie bildet damit eine wesentliche Grundlage des demokratischen Rechtsstaates.“ So steht es in der Dienstvorschrift „Aktenordnung für die Bezirksämter“. Im Bezirksamt Bergedorf aber scheinen andere Regeln zu gelten.

 

Dazu haben wir Fragen:

  1. Inwiefern decken sich die Regeln zu Aktenführung mit einer losen E-Mail-Sammlung, welche im Zuge der Akteneinsicht als „Akte“ bezeichnet und verschickt wurde?
  2. Inwiefern genügt das Verschicken einer losen E-Mail-Sammlung, bei der zudem ein Großteil der aktenwürdigen Inhalte fehlt, dem demokratischen Recht der Bezirksversammlung auf Akteneinsicht?
  3. Aus welchem Grund fehlen die Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE, Planungsunterlagen sowie der Hinweis auf das Gespräch zwischen dem Bezirksamtsleiter und den zuständigen Behörden, in welchem erstmals über die Evokation gesprochen wurden?
  4. Mit welchem Aktenzeichen, Leitzeichen und Aktentitel wurden welche Akten zur Erhöhung der Baggergutmonodeponie Feldhofe versehen?
  5. Mit welchem Aktenzeichen, Leitzeichen und Aktentitel wurden welche Akten zur Evokation der Erhöhung der Baggergutmonodeponie Feldhofe versehen?
  6. In welcher Form werden informelle persönliche und telefonische Gespräche aktenkundig? Welche Gespräche werden nicht aktenkundig und warum?
  7. Wo ist der gemäß Hamburgischem Transparenzgesetz zu veröffentlichende bezirkliche Aktenplan zu finden?

 

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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