Akteneinsicht im Bergedorfer Bezirksamt - Das ist alles?
Letzte Beratung: 17.06.2021 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 4.1
Große Anfrage der BAbg. Mirbach, Westberg, Gruber, Heilmann, Jobs - Fraktion DIE LINKE
In der Sitzung des Hauptausschusses der Bezirksversammlung Bergedorf vom 11.03.2021 wurde die Akteneinsicht zur Planung und Evokation der Erhöhung der Baggergutmonodeponie Feldhofe beantragt. Als Antwort auf dieses Kontrollrecht der Bezirksversammlung verschickte das Bezirksamt am 14.04.2021 eine lose Sammlung von E-Mails. Diese Sammlung stellt keine Akte dar und ist zudem auch unvollständig. So fehlen Stellungnahmen, Planungsunterlagen und auch Gespräche wurden nicht protokolliert, ganz davon abgesehen, dass eine lose Sammlung von Emails keine Akte ist.
„Ordnungsgemäße Schriftgutverwaltung ist Voraussetzung für ein transparentes und effizientes Verwaltungshandeln. Sie bildet damit eine wesentliche Grundlage des demokratischen Rechtsstaates.“ So steht es in der Dienstvorschrift „Aktenordnung für die Bezirksämter“. Im Bezirksamt Bergedorf aber scheinen andere Regeln zu gelten.
Dazu haben wir Fragen:
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