21-1117

Ärztliches Versorgungsgebiet Bergedorf

Antrag

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28.10.2021
Sachverhalt

Antrag der BAbg. Emrich, Zaum und Fraktion der CDU

 

Bereits seit einigen Jahren beschäftigen sich die Bezirksversammlung Bergedorf und der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration mit der ärztlichen Versorgung in Bergedorf.

 

Dabei entsteht durch Beschwerden der Bergedorferinnen und Bergedorfer und eigene Erfahrungen der Antragssteller zunehmend der Eindruck, dass sich der ärztliche Versorgungsgrad in Bergedorf deutlich verschlechtert hat. Das zeigt sich beispielsweise daran, dass die Wartezeiten für Termine bei vielen Fachärzten in Bergedorf mittlerweile sechs Wochen und länger betragen, die Wartezeiten bei einigen Praxen, trotz Termin, einige Stunden betragen können und Hausärzte keine Patienten mehr aufnehmen.

 

Die schriftliche kleine Anfrage der CDU-Fraktion „Ärztliche Versorgung im Bezirk Bergedorf“ (Drs. 21-962.1) untermauert diesen Eindruck mit Zahlen. Während die Bevölkerungszahl in Bergedorf seit 2014 um über 6% zugenommen hat, haben sich die Versorgungszeiten (Vollzeitstellen) der Ärzte mit Sitz in Bergedorf im gleichen Zeitraum um etwa 5,5% reduziert. Dieses Missverhältnis spüren die Menschen im Alltag.

 

Insbesondere ältere Menschen sind auf eine ärztliche Versorgung vor Ort angewiesen, um selbstbestimmt ihr Leben und ihren Alltag bestreiten zu können. Lange Fahrtwege quer durch Hamburg sind nicht immer zumutbar, egal ob mit dem eigenen Auto oder mit Bus und Bahn. Und auch für alle anderen Patienten ist es unsinnig, lange Wege in andere Stadtteile zu unternehmen, in denen die Praxen noch freie Kapazitäten haben.

 

Da sich durch das Werben um Privatpatienten viele Arztsitze in die wohlhabenden Hamburger Stadtteile verlagert haben, besteht hier ein Missverhältnis, dass der politischen Steuerung bedarf. In Bergedorf muss passend zur Bevölkerungszahl die medizinische Grundversorgung vor Ort gewährleistet werden.

 

 

Petitum/Beschluss

Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:

Die Bezirksamtsleiterin wird gebeten, sich mit der Kassenärztlichen Vereinigung und den weiteren zuständigen Stellen in Verbindung zu setzen und darauf hinzuwirken, dass bei der regelmäßigen Anpassung der Bedarfspläne die veränderten Bevölkerungszahlen des Bezirks Bergedorf berücksichtigt werden. Gleichzeitig soll darauf hingewirkt werden, Hamburg als einheitliches ärztliches Versorgungsgebiet aufzulösen, stattdessen Bergedorf als einzelnes Versorgungsgebiet auszuweisen.

 

 

Anhänge

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