21-0544.01

Änderungsantrag zur Drucksachen-Nr.: 21-0544 Antrag der CDU-Fraktion "Freizeit- und Verkehrskonzept für den Eichbaumpark in Allermöhe"

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
24.09.2020
Sachverhalt

Antrag der BAbg. Meyns, Jacobsen, Kubat und FDP-Fraktion

BAbg. Jarchow und SPD-Fraktion

BAbg. Brodbeck, Stamer und Fraktion Die Grünen

 

Der Sommer 2020 hat uns allen deutlich gemacht, wie wichtig die bestehenden Naherholungsmöglichkeiten für den Bezirk Bergedorf, aber auch für ganz Hamburg sind. Insbesondere am Eichbaumpark war der deutlich gestiegene Druck der Erholungssuchenden auf die Bade-, Schwimm- und Freizeitmöglichkeiten unübersehbar.

Dem müssen wir Rechnung tragen und für die kommenden Jahre eine Verbesserung der Bestandssituation herbeiführen. Ziel muss es sein, den Menschen bedarfsorientiert Möglichkeiten für die Freizeitgestaltung zu bieten.

 

Die CDU-Fraktion stellt mit Drs. 21-0544 viele Maßnahmen zusammen, die eine Aufwertung des Areals „Eichbaumpark“ bringen könnten. Hier sind jedoch zu viele Vorfestlegungen gemacht worden, die eine Entwicklung zu sehr lenken.

Aus Sicht der Koalitionsfraktionen werden die Menschen vor Ort nicht ausreichend mitgenommen. Es fehlt an einer umfassenden Bürgerbeteiligung. Vergangene Bürgerbeteiligungen haben gezeigt, wie wertvoll Ideen der Bürgerinnen und Bürger für die Entwicklung sein können. Dieses Potential dürfen wir nicht verschenken und unberücksichtigt lassen.

 

Daher fordern wir eine breitere und innovative Form der Bürgerbeteiligung, die in die Erstellung eines Entwicklungskonzeptes für den „Eichbaumpark“ in Allermöhe münden soll.

 

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

 

  1. Das Bezirksamt wird aufgefordert, eine Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern, sowie betroffenen Institutionen einzuberufen. Dabei werden durch das Bezirksamt neben den betroffenen Interessenvertretungen, Vereinen und Verbänden auch die Bürgerinnen und Bürger des Bezirks Bergedorf angemessen berücksichtigt. Insbesondere sollen alle Altersgruppen und möglichst alle Stadtteile des Bezirkes eingebunden werden. Über die Form und Zusammensetzung der Beteiligung unterrichtet das Bezirksamt zeitnah den Hauptausschuss mit der Bitte um Zustimmung.
  2. Auf Grundlage der Ergebnisse der Beteiligung aus Tz. 1 erstellt das Bezirksamt ein Entwicklungskonzept. Dabei sind Auswirkungen auf die Infrastruktur und auf Haushaltsmittel zu berücksichtigen.
  3. Der Bezirksamtsleiter berichtet der Bezirksversammlung im ersten Quartal 2021.

 

 

Anhänge

 

---