Wir beantragen, die Bezirksversammlung Bergedorf möge beschließen:
Die Bezirksversammlung Bergedorf beschließt gemäß § 19 Absatz 2 BezVG:,
- Die Ehrung für Sportlerinnen und Sportler aus dem Bezirk Bergedorf findet ab dem Jahr 2027 als jährlich wiederkehrende Veranstaltung statt.
- Die Bezirksamtsleitung möge auf den „Sportbeirat“ des Bezirks -ein Zusammenschluss von Sportvereinen im Bezirksamtsbereich Bergedorf- mit der Bitte um Prüfung zugehen, die Planung, Organisation und Durchführung der Ehrungsveranstaltungen zu übernehmen und hierfür eine Konzeption zu erarbeiten. Das Präsidium der Bezirksversammlung Bergedorf soll dabei frühzeitig über die Konzeption und den Planungsstand informiert werden. Über die Ausgestaltung der jeweiligen Ehrungsveranstaltung ist Einvernehmen zwischen dem „Sportbeirat“ und dem Präsidium herzustellen.
- Vorbehaltlich, dass für die Ausrichtung nicht ausreichend Mittel aus dem Topf für Öffentlichkeitsarbeit der Bezirksversammlung zur Verfügung stehen, werden diese aus dem Gestaltungsfonds des Bezirks zur Verfügung gestellt. Das Bezirksamt informiert die Bezirksversammlung im Vorwege über den erforderlichen Mittelbedarf.
- Der „bezirkliche Sportbeirat“ wird gebeten zu prüfen, inwiefern für die vergangenen Jahre, in denen keine Sportler-Ehrungen stattfanden, die sportlichen Erfolge von Athletinnen und Athleten mit herausragenden Leistungen (Meisterschaften auf Landes- und Bundesebene sowie internationalen Wettbewerben) im Nachgang gewürdigt werden können.
- Das Bezirksamt wird gebeten darzustellen, inwiefern zuwendungsrechtlich Fördermittel aus dem Gestaltungsfond zur Verfügung gestellt werden können, da es sich beim „bezirklichen Sportbeirat“ (noch) um keine im Vereinsregister eingetragene Institution handelt.