Änderungsantrag zur Drs. 22-0949 Verkehrsversuch - Rennradunfälle auf dem Hauptdeich Vier- und Marschlande verhindern"
Letzte Beratung: 27.08.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 11.9.1
Antrag
der BAbg. Graßhoff, Feiler-Siegert, Cantay, Jobs - Fraktion Die Linke
Der Antrag mit der Drucksachennummer 22-0949 geht in die falsche Richtung. Die körperliche Unversehrtheit aller Verkehrsteilnehmenden, insbesondere der im Antrag erwähnten Gruppe der Rennradfahrenden, muss zwingend Vorrang haben.
Der Antrag verlagert die Verantwortung für Unfälle auf die Radfahrenden selbst – durch Aufmerksamkeitsstreifen, Piktogramme und den wiederholten Verweis auf„Eigenverantwortlichkeit", anstatt die eigentliche Gefahrenquelle zu benennen.
Die Reduzierung von Unfallschwerpunkten folgt einer bewährten Systematik: Zunächst werden Maßnahmen nach dem Grundsatz des „mildesten Mittels“ (Prävention, Hinweise, bauliche Anpassungen) ergriffen. Diese Maßnahmen werden konsequent am Erfolg der tatsächlichen Reduzierung der Unfallzahlen gemessen.
Sollten diese zunächst gewählten Maßnahmen jedoch nicht ausreichen, um das Ziel der Unfallvermeidung zu erreichen, ist das Prozedere des weiteren Umgangs zwingend: Es muss die nächste, einschneidendere Stufe der Maßnahmen ergriffen werden. Dies bedeutet: Wenn alle Maßnahmen ausgeschöpft sind, die auf die Unfallverursacher*innen abzielen und dennoch wenig Verbesserungen zu erkennen sind, dann ist es geboten, auch Maßnahmen zu ergreifen, die auf den ersten Blick vielleicht auf den falschen Adressaten abzielen, aber unter Umständen, das einzige Mittel sind, um das Problem zu lösen.
Auch wenn parkende Fahrzeuge nicht unmittelbar zur Unfallursache beitragen, ist ihre Entfernung in kritischen Bereichen ein notwendiger Schritt, wenn alle anderen Maßnahmen ausgeschöpft sind und keine Verbesserung eintritt. Die körperliche Unversehrtheit aller Verkehrsteilnehmenden, insbesondere der gefährdeten Gruppe der Rennradfahrenden, zwingend Vorrang haben. Der Antrag soll daher um diese klare Handlungsoption erweitert werden, um für den Fall des Scheiterns der präventiven und untersuchten Maßnahmen bereits jetzt einen rechtssicheren und zielgerichteten Prozesspfad vorzugeben.
Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:
Das Petitum der Drucksache 22-0949 wird in folgenden Punkten wie folgt geändert:
---
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.