21-0883.01

Änderungsantrag zum Antrag "Sanierung des Marschbahndamms" (Drs. 21-883)

Antrag

Letzte Beratung: 27.05.2021 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 12.3.1

Sachverhalt

Antrag der BAbg. Capeletti, Froh, Pelch, Garbers und Woller und Fraktion der CDU

 

Der Marschbahndamm ist auf einem Teilstreckenabschnitt von Ochsenwerder (ab Avenberg) bis Kirchwerder (Kirchenheerweg) auf einer Länge von rund 8 km überwiegend mit 2 schmalen, massiv in Beton hergestellten, Fahrspuren ausgebaut. Im Gegensatz zu den restlichen 30 km, die in Asphalt ausgeführt sind. Das wirft die Frage auf: „Warum hat die Hamburger/Bergedorfer Politik und Verwaltung vor vielen Jahren das so gemacht?“

 

Eine Antwort findet man darin, dass auf den links und rechts liegenden Feldern dieses Streckenabschnitts Landwirtschaft betrieben wird und die Landwirte auf diesem Weg zu ihren Anbauflächen kommen. Somit sind nicht nur Fußgänger und Radfahrer, sondern auch Landwirte, mit ihren Traktoren und Erntemaschinen, Nutzer des Marschbahndamms.

Ab Fünfhausen Durchdeich, bis zum Kirchenheerweg, durchquert der Marschbahndamm eines der landschaftlich schönsten Naturschutzgebiete Hamburgs, die Kirchwerder Wiesen. Folglich hat man den Platz zwischen den Betonspuren mit einem Sand/Grasgemisch ausgefüllt, so dass Amphibien den Weg gefahrloser wechseln können und eine zusätzliche Versiegelung der Fläche, soweit es möglich ist, verhindert.

 

Es ist aber auch nachvollziehbar, dass der Streckenabschnitt für Radfahrer, insbesondere für Familien mit kleinen Kindern, Radfahrern mit Anhängern usw., nicht so attraktiv zu befahren ist, wie die restlichen 30 km.

 

 

Petitum/Beschluss

Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, sich bei den zuständigen Fachbehörden dafür einzusetzen:

  1. Eine Sanierung des Marschbahndamm auf dem Streckenabschnitt zwischen Ochsenwerder und Kirchwerder so durchzuführen, dass die Wünsche der Radfahrer mit den Erfordernissen der landwirtschaftlichen Betriebe und den naturschutzrechtlichen Anforderungen berücksichtigt werden.
  2. Der Marschbahndamm ist auf weiten Strecken (z.B. von Tatenberg bis Ochsenwerder, von Kirchwerder bis Neuengamme) in einem guten bis sehr guten asphaltierten Zustand. Somit sollten nur die Abschnitte saniert werden, wo es der Zustand der Oberfläche her notwendig macht, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten (oder zu verbessern).

Gleiches gilt für den Vierländermarschbahndamm.

  1. Alle Anstrengungen, die Strecke für Fußgänger und Radfahrer attraktiv zu gestalten und zu erhalten, darf nicht den Blick darauf verstellen, dass die Strecke auch von Rennradfahrer benutzt wird. Nicht alle, aber doch einige von ihnen nehmen wenig Rücksicht auf Fußgänger und andere Radfahrer, sodass es häufiger zu kritischen Situationen und Auseinandersetzungen kommt. Von daher wird angeregt, dass Schilder mit dem Hinweis „Radfahrer nehmen Rücksicht auf Fußgänger“ an der Strecke installiert werden.

Gleiches gilt für den Vierländermarschbahndamm.

  1. Dem Regionalausschuss bis zum August 2021 über die Bemühungen zu berichten.

 

 

 

 

 

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Anhänge

---

 

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.