Änderungsantrag zum Antrag "Sanierung des Marschbahndamms" (Drs. 21-883)
Letzte Beratung: 27.05.2021 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 12.3.1
Antrag der BAbg. Capeletti, Froh, Pelch, Garbers und Woller und Fraktion der CDU
Der Marschbahndamm ist auf einem Teilstreckenabschnitt von Ochsenwerder (ab Avenberg) bis Kirchwerder (Kirchenheerweg) auf einer Länge von rund 8 km überwiegend mit 2 schmalen, massiv in Beton hergestellten, Fahrspuren ausgebaut. Im Gegensatz zu den restlichen 30 km, die in Asphalt ausgeführt sind. Das wirft die Frage auf: „Warum hat die Hamburger/Bergedorfer Politik und Verwaltung vor vielen Jahren das so gemacht?“
Eine Antwort findet man darin, dass auf den links und rechts liegenden Feldern dieses Streckenabschnitts Landwirtschaft betrieben wird und die Landwirte auf diesem Weg zu ihren Anbauflächen kommen. Somit sind nicht nur Fußgänger und Radfahrer, sondern auch Landwirte, mit ihren Traktoren und Erntemaschinen, Nutzer des Marschbahndamms.
Ab Fünfhausen Durchdeich, bis zum Kirchenheerweg, durchquert der Marschbahndamm eines der landschaftlich schönsten Naturschutzgebiete Hamburgs, die Kirchwerder Wiesen. Folglich hat man den Platz zwischen den Betonspuren mit einem Sand/Grasgemisch ausgefüllt, so dass Amphibien den Weg gefahrloser wechseln können und eine zusätzliche Versiegelung der Fläche, soweit es möglich ist, verhindert.
Es ist aber auch nachvollziehbar, dass der Streckenabschnitt für Radfahrer, insbesondere für Familien mit kleinen Kindern, Radfahrern mit Anhängern usw., nicht so attraktiv zu befahren ist, wie die restlichen 30 km.
Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:
Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, sich bei den zuständigen Fachbehörden dafür einzusetzen:
Gleiches gilt für den Vierländermarschbahndamm.
Gleiches gilt für den Vierländermarschbahndamm.
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