Änderungsantrag zu Drs. 22-0214 Das PLIETSCH muss bleiben!
Letzte Beratung: 30.01.2025 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 12.1.1
Änderungsantrag
der BAbg. Potthast, Vlamynck und Fraktion der GRÜNEN
Mit dem vom Bund geförderten Programm „Bergedorf NOW“, unter Leitung des Citymanagements, wurde im September 2023 die Künstler- und Handwerkstätte „PLIETSCH“ ins Leben gerufen. Seitdem bereichern dort vielfältige künstlerische Formate die Bergedorfer Kulturszene.
Die Förderung deckt unter anderem die Mietkosten für die Immobilie im Sachsentor 23 ab, deren Mietvertrag mit dem Bezirksamt Bergedorf jedoch nicht verlängert wurde, sodass die Räumlichkeiten bis Ende März 2025 geräumt sein müssen. Die Projektförderung läuft jedoch noch bis Ende August 2025. Für denZeitraum von Dezember 2024 bis August 2025 ist derzeit unklar, wie die bewilligten Fördermittel eingesetzt werden sollen, da die ursprüngliche Nutzung seit Dezember 2024 nicht mehr wie geplant stattfinden kann.
Ein Ort der Begegnung, Kultur und des Austauschs wie das PLIETSCH leistet einen wertvollen Beitrag zur Belebung der Innenstadt und bereichert das kulturelle Angebot in Bergedorf. Daher besteht der Wunsch, dieses Konzept fortzuführen. Gleichzeitig liegen vereinzelt kritische Rückmeldungen vor, die darauf hinweisen, dass nicht alle Erwartungen erfüllt wurden und das Verhältnis zwischen (finanziellem) Aufwand und Erfolg teils als unausgewogen wahrgenommen wird. Zudem wird das bisherige Betriebskonzept von einigen Akteur:innen als wenig offen für lokale,eigenverantwortliche Initiativen beschrieben. Um eine mögliche Fortführung optimal zu gestalten, erscheint deshalb eine Evaluation des Konzepts und des Betriebs notwendig.
Die derzeit noch laufende Befragung „Touristische Potenziale Bergedorfs“ des Citymanagements dürfte für die Bewertung und Weiterentwicklung eines Ortes der Begegnung und Kultur hilfreiche Impulse liefern.
Durch das Auslaufen des Mietvertrags entsteht die Gelegenheit, das Angebot auf eine breitere Basis zu stellen. Denkbar ist die Schaffung eines neuen Möglichkeitsraums, der lokale Kulturschaffende und Künstler:innen aktiv einbindet. Eine Fortsetzung des PLIETSCH in seiner bisherigen Form ist dabei nicht zwingend erforderlich.
Für einen neuen Standort in zentraler Lage kommt unter anderem das Erdgeschoss des leerstehenden Karstadtgebäudes, oder Teile davon, in Betracht, da ein geplanter Neubau an dieser Stelle voraussichtlich erst in einigen Jahren realisiert werden wird. Eine erneute Verhandlung mit dem Eigentümer sollte geprüft werden. Auch andere, aktuell oder in naher Zukunft leerstehende Flächen sind denkbar. Das Bezirksamt darf aber nicht wie bisher den von Leerstand betroffenen Eigentümer:innen ihr Problem vollständig abnehmen. Eine kulturelle Zwischennutzung kann den Wert des Standortes und Gebäudes erhalten, wobei Eigentümer:innen durch angepasste Mietkonditionen einen Beitrag leisten sollten. Ohne ein solches Entgegenkommen ist eine Finanzierung über den bisherigen Förderzeitraum hinaus nicht realistisch.
Beschluss:
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:
Die Bezirksamtsleitung wird ersucht,
1. mit der Fachbehörde zu klären, inwieweit die bis August 2025 bewilligten Fördermittel für die Entwicklung der Innenstadt gesichert oder zweckmäßig weitergenutzt werden können,
2. eine geeignete Übergangsräumlichkeit für das PLIETSCH zu finden, um das Projekt trotz Auslaufens des Mietvertrags bis zum Ende des Förderzeitraums (August 2025) weiterzuführen,
3. einen neuen Standort in der Bergedorfer Innenstadt für ein Folgeangebot des PLIETSCH zu identifizieren, an dem ein öffentlich zugänglicher Möglichkeitsraum für kulturelle und künstlerische Aktivitäten, Veranstaltungen, Workshops und weitere Angebote über den aktuell laufenden Förderzeitraum hinaus entstehen kann,
4. unter Einbeziehung der beteiligten Akteur:innen sowie unter Auswertung der bisherigen Erfahrungen und der Ergebnisse der Umfrage „Touristische Potenziale Bergedorfs“ ein neues Konzept für den Betrieb einer Folgeeinrichtung zu erarbeiten,
5. bei der Erarbeitung und Auswahl möglicher Betreiber:innen insbesondere lokale Akteur:innen aktiv einzubinden und nach Möglichkeit zu bevorzugen,
6. und schließlich ein Finanzkonzept zu prüfen und gegebenenfalls zu erarbeiten, das eine (Teil-)Finanzierung des Projekts über August 2025 hinaus ermöglicht.
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