Es sind keine Fragen eingereicht worden.
Frau Parr(Science City Hamburg Bahrenfeld GmbH, SC GmbH) stellt die Drucksache vor und betont dabei die folgenden Themen:
Herr Trede wirft ein, der Antrag 22/17579 (Anlage) sei von der Hamburgischen Bürgerschaft beschlossen worden. So solle mit den Betreiber:innen von Flohmarkt, Kuppel und Hamburger Kultursommer nach Lösungen gesucht werden, um auch zukünftig die Veranstaltungen zu ermöglichen. Konzerte im Rahmen des Kultursommers zögen bis zu 20.000 Besucher:innen pro Veranstaltungstag an.
Frau Koppke erkundigt sich nach anstehenden Baumfällarbeiten für die geplante Montagehalle für PETRA IV, die am 24.02.2025 beginnen würden und bittet des Weiteren um Hintergrundinformationen zum Stifterverband.
Frau Göller-Meier und Frau Parr sichern entsprechende Nachträge zu Protokoll zu.
[Nachtrag der SC GmbH zu Protokoll:
Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft e.V.: Der Stifterverband ist keine Stiftung, sondern ein eingetragener Verein, der seit mehr als 100 Jahren Bildung und Wissenschaft gestaltet. Rund 3.500 Unternehmen, Stiftungen und Einzelmitglieder engagieren sich im Netzwerk des Stifterverbandes, einige bereits seit vielen Jahrzehnten oder gar seit der Gründung 1920. Sein wichtigstes Gremium ist die Mitgliederversammlung, die alle zwei Jahre den Vorstand und alle vier Jahre das Kuratorium wählt. Schirmherr des Stifterverbandes ist Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier.
Nachtrag des Amtes zu Protokoll zu den Baumfällarbeiten:
Siehe Anlage (nicht-öffentlich).]
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Anlagen
22-17579 Science City Bauzeit nutzen vorhandene Kulturaktivitaeten ermoeglichen (226 KB)
Fortsetzung der Beratungen aus der Sitzung vom 15.01.2025. Beratungsbedarf der SPD-Fraktion.
Der Antrag der SPD-Fraktion wird als Tischvorlage vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen (Anlage).
Frau Boehlich führt ein, der Vorhabenträger habe mit Schreiben vom 13.02.2025 erklärt, dass keine Planzeichnungen vorhanden seien. Das Vorhaben werde seit zwei Jahren im Stadtentwicklungsausschuss beraten. Die Argumente seien ausgetauscht.
Frau Benkert erklärt, die Fraktion DIE LINKE trete dem Antrag der SPD-Fraktion bei. Die Beschlussempfehlung des Amtes (Drucksache 22-0558) sei zu unkonkret und binde den Vorhabenträger nicht ausreichend.
Frau Koppke ergänzt, der Erhalt des Waldhotels sei aus Gründen der Stadt- und Ortskernentwicklung sinnvoll.
Herr Strate stimmt dem zu und verweist auf die Dokumentation des 7. Bauforums der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen. In dieser sei beschrieben, dass Discounter das überwiegend dörfliche Ortsbild in den Außenbereichen der Magistralen störten. Die vom Vorhabenträger angedeutete Entwicklung des Innenhofes sei nicht kongruent mit der Entwicklungsperspektive der Magistralen, die selbst zu lebendigen Boulevards ausgebaut werden sollten und zukünftig mehr sein sollten als Verkehrsknotenpunkte. Es brauche Mut, die Integration des Bestandsgebäudes mit dem Investor zu verhandeln.
Herr Mielke fügt hinzu, die ökonomische Einschätzung des Vorhabenträgers sei nicht nachvollziehbar. Die Integration des noch funktionierenden Altbestandesin eine Entwicklung des Areals sei denkbar. So könntesowohl der Wohnungsbau als auch die Ortskernentwicklung gestärkt werden. Der Vorhabenträger fordere im genannten Schreiben die für ihn optimale ökonomische Lösung. Das Schreiben lasse aber viele Fragen offen. Es sei Aufgabe des Amtes, die offenen Fragen und die Integration des Bestandsgebäudes mit dem Vorhabenträger zu verhandeln.
Herr Tredestellt klar, sämtliche zukünftigen Planungen müssten vom Vorhabenträger und Amt im Stadtentwicklungsausschuss vorgelegt werden. Von einem Freibrief für den Vorhabenträger könne keine Rede sein. Es existiere aber, sofern das Waldhotel erhalten werden müsse, keine ökonomische Perspektive für den Vorhabenträger, das Grundstück zu entwickeln. Für den zwingenden Erhalt des Waldhotels gebe es keine rechtliche Grundlage.
Frau Göller-Meier wirft ein, der Erlass einer Erhaltungsverordnung nur für das Bestandsgebäude sei nicht denkbar.
Ein anwesender Besucher der Sitzung betont, der Erhalt des Waldhotels sei identitätsstiftend für den Stadtteil Iserbrook. Der Erhalt ermögliche neben der Ortskernentwicklung auch den Aufbau einer Nahversorgung und einer Wohnbebauung.
Für den Antrag der Fraktionen von SPD und DIE LINKE stimmen die Fraktionen von SPD und DIE LINKE. Der Antrag ist mehrheitlich abgelehnt.
Der Beschlussempfehlung des Amtes wird mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen von GRÜNE, CDU, FDP, Volt und AFD gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE zugestimmt.
Fortsetzung der Beratungen aus der Sitzung vom 05.02.2025.
Frau Boehlich stellt klar, Gegenstand der Beratung sei lediglich die Veränderung der Baureihenfolge. Eine Befassung mit der in der letzten Sitzung vom 05.02.2025 dargestellten Umkonzeptionierung des Baufelds GE2 folge in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses.
Frau Frauenlob erläutert mithilfe einer Präsentation (Anlage), die Vorhabenträgerin halte die Änderung der Baureihenfolge für unverzichtbar. Auch wenn der Wohnungsbau dann zuerst errichtet werde, blieben in Folge auch die Gewerbeflächen zu errichten. Dies sei auch mit der Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI) abgestimmt. Ein Zeitrahmen sei noch nicht absehbar. Es bestehe ein städtebaulicher Vertrag, der ggf. ergänzt werden müsse. In diesem seien auch Vertragsstrafen geregelt.
Herr Dr. Kloth ergänzt, ursprünglich sei die Planung gewesen, dass Schwarzkopf (Henkel AG & Co. KGaA) auf die Gewerbefläche zurückkehre. Durch Umkehr der Baureihenfolge ginge nichts verloren. Sie müsse jedoch politisch beschlossen werden. Nach Aussage der Vorhabenträgerin seien die Bauanträge fertiggestellt.
Frau Hubert gibt zu bedenken, dass eine Veränderung der Baureihenfolge erhebliche bautechnische Konsequenzen wie Höhe und Ausformung der Untergeschosse nach sich zöge. Die Auswirkungen auf die Festlegungen des Bebauungsplanes müssten geklärt werden.
Herr Jebe und Herr Strate befürworten die Änderung der Baureihenfolge.
Herr Hielscher zieht in Zweifel, ob der vorgesehene Gewerberaum als Neubau marktfähig sei. Es mangele eher an niedrigpreisigen Gewerberäumen, die für einen Quadratmeterpreis von 10 Euro angeboten werden könnten. Vermutlich würde der Verzicht auf die Errichtung der Gewerbefläche Leerstand vermeiden. Das Festhalten der BWI an der Gewerbefläche sei falsch. Dringend benötigt würden hingegen Wohnungen. Auch bei neuer Baureihenfolge behalte der Bebauungsplan seine Gültigkeit, ebenso der städtebauliche Vertrag. Der Bezirk habe mit den Vorhabenträgern keine negativen Erfahrungen gesammelt. Diese seien auch in Zukunft im Rahmen weiterer Bauprojekte auf Kooperation und Befreiungen angewiesen.
Frau Boehlich beantragt die Veränderung der Baureihenfolge und damit die vorzeitige Inbetriebnahme der Wohnungsbaufelder S4 und S5. Das Amt stellt dabei sicher, dass, falls nötig, ein Ergänzungsvertrag zum Errichten der Gewerbefläche geschlossen wird.
Der Antrag wird einstimmig beschlossen.
Bericht aus der Sprecher:innensitzung vom 05.02.2025.
Frau Boehlich führt aus, die Vorhabenträgerin habe dargelegt, dass der vorhabenbezogene Bebauungsplan Bahrenfeld 75 (Bahrenfelder Kirchenweg) ohne die Einbindung des REWE-Grundstücks nicht weiterverfolgt werden könne. Die entsprechende Präsentation (Anlage) hätten alle Ausschussmitglieder am 06.02.2025 per E-Mail erhalten. Der Vorhabenträger plane nun eine Entwicklung in zwei Bauabschnitten auf eigenem Grund. Die ortsansässige Aldi-Filiale besitze noch einen langfristigen Mietvertrag. Kritisch sei die Errichtung von zwei Brandwänden. Der hier geplante Wohnungsbau sei zu begrüßen. Die Beratung im Stadtentwicklungsausschuss solle sicherstellen, dass alle Ausschussmitglieder über die Inhalte der Sprecher:innensitzung umfänglich informiert würden.
Herr Dr. Kloth verweist auf die nun vonder Vorhabenträgeringeplante deutlich höhere Anzahl an Wohnungen. Diese seivon ursprünglich 138 auf nun mehr als 170 Wohneinheiten gestiegen.
Frau Hubert bezweifelt, ob die nördlich an die Von-Sauer-Straße angrenzende Bebauung mit der Magistralenplanung übereinstimme. Hier könne ein Nadelöhr entstehen. Das im Bauabschnitt 2 vorgesehene Gebäude (Haus 7) mit Klinkerfassade und sechs Geschossen springe zurück und sei nicht vorteilhaft. Es solle eine helle Fassade und weniger Höhe aufweisen.
Herr Hielscher bedauert die misslungene Integration des REWE-Grundstücks. Es sei nicht mit einer kurzfristigen Aufgabe eines vermutlich höchst rentablen Filialstandortes durch REWE zu rechnen. Haus 5 wirke wie ein Hochhaus und solle mindestens ein Geschoss weniger umfassen. Die Gestaltung der Brandwände müsse hinterfragt werden. Ggf. seien künstliche Fenster oder ähnliches in die Brandwände zu integrieren.
Herr Trede stellt die Vorschläge der Vorhabenträgerin in den Kontext der zukünftigen Magistralenentwicklung, die in einem baulich überaus heterogenen Umfeld stattfinde. Hier ständen Mehrfamilienhäuser mit fünf Geschossen neben Einfamilienhäusern und Tankstellen. Die Vorschläge enthielten eine Chance auf Entwicklung von Wohnungsbau entlang der Magistrale und sollten genutzt werden. Es könne über eine Begrünung der Brandwände nachgedacht werden. Die Straßenbreite sei in jedem Fall auskömmlich. Unter Umständen könnten die Überlegungen zum sog. "Hamburg-Haus" die Baukosten der Vorhabenträgerin senken, um günstigen Wohnungsbau zu ermöglichen.
Herr Werner befürwortet die Entwicklung der Fläche wie vorgestellt mit 170 Wohneinheiten.
Herr Jebe stimmt dem zu.
Herr Eschenburg stellt klar, die REWE Group sei die Grundeigentümerinihrer Filiale. Der von der Vorhabenträgerin angedachte Anteil von Eigentumswohnungen sei mit 58% deutlich zu hoch.
Herr Bielfeldt betont, im vorgesehenen Neubau mit Tordurchfahrt verlaufe die Abfahrt zur Tiefgarage in unmittelbarer Nähe einer hochfrequentierten Rasenfläche mit Wäschetrocknung und Kinderspielflächen. Es sei wünschenswert, diese Abfahrt weiter nach Norden zu verlegen.
Frau Benkert ergänzt, die Geschosshöhen wirkten insgesamt zu hoch.
Frau Boehlich fasst zusammen, der Stadtentwicklungsausschuss begrüße die Pläne des Vorhabenträgers. Dieser solle seine Vorstellungen in einer der kommenden Sitzungen des Bauausschusses näher konkretisieren.
Frau Göller-Meier sichert auf Nachfrage von Frau Koppke einen Nachtrag des Landesbetriebs Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) zu Protokoll zu, wann die Konzeptausschreibung zum Azubi-Wohnheim veröffentlicht werde.
[Nachtrag des Amtes zu Protokoll:
Der LIG hat die Konzeptausschreibung zum Azubi-Wohnheim noch nicht veröffentlicht. Ein genaues Datum konnte nicht genannt werden, der LIG wird das Bezirksamt informieren, sobald diese fertig ist.]
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Frau Frauenlob berichtet, eine Rücksprache mit dem Bauverein der Elbgemeinden eG habe ergeben, dass dieser sich nicht an weiteren Abstimmungen zum Bebauungsplanverfahren Osdorf 50 beteilige.
Die Teilfläche des Bebauungsplanentwurfs Altona-Altstadt 56 sei versiegelt worden, weil die Fläche mit Altlasten belastet und gleichzeitig Überflutungsgebiet sei.
Die Kaimauer der Elbpromenade werde derzeit noch saniert und erst im Anschluss an die Sicherung wieder für die Öffentlichkeit freigegeben.