Herr Vödisch stellt fest, dass mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend seien.
Herr Hamdorf berichtet ergänzend zu der Beratung aus der Sitzung vom 21.02.2024, dass es auf Amtsebene abteilungsübergreifend ein Gremium zum Fachaustausch bezüglich des § 33 BezVG gegeben habe.
Herr Rehbock ergänzt, dass es darüber hinaus auch die AG der Politik zur Ausgestaltung des § 33 BezVG gegeben habe. Diese mündete in dieser Wahlperiode in die Einsetzung des Unterausschusses zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen.
Der Ausschuss stimmt dem Vorschlag aus der Drucksache einstimmig zu.
Fortsetzung der Beratungen vom zuletzt 20.09.2023. Wurde in der Sitzung vom 21.02.2024 aus Zeitgründen nicht mehr behandelt.
Herr Vödisch berichtet, dass es eine Reihe an Bauvorhaben gebe, die mit über 100 Wohneinheiten geplant seien. Einige Vorhaben seien weit in der Planung fortgeschritten, andere ruhten momentan, wie etwa beim Holsten-Areal. Wichtig sei, bei entsprechenden Vorhaben die begleitende Infrastruktur in den Blick zu nehmen. Früher habe es die Regelung gegeben, bei Vorhaben mit mehr als 500 Wohneinheiten die Kapazitäten von Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) in der Umgebung zu überprüfen. Aktuell führten die vielen Nachverdichtungen zu großen Bedarfen in den Stadtteilen und der OKJA, die mit den bisherigen Kapazitäten kaum aufgefangen werden könnten. Es stelle sich die Frage, wie und ob die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen immer mitgedacht werde. Er schlage vor, diese Gedanken und Fragestellungen in den angedachten Abschlussbericht des Unterausschusses zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen aufzuführen.
Frau Müller-Möller begrüßt diesen Vorschlag und ergänzt, dass auch die Fragestellung aufgegriffen werden könne, wann kleinere Vorhaben unter 100 Wohneinheiten additiv betrachtet werden müssten. Auch sei es wichtig, die Aufenthaltsqualität von Quartieren in den Blick zu nehmen.
Herr Hamdorf weist auf die Bedarfe insbesondere im Westen des Bezirks hin. Gleichwohl habe der gesamte Bezirk entsprechende Bedarfe und es wäre gut, wenn die Mittel der Jugendhilfe eine strukturelle Erhöhung erführen.
Der Ausschuss stimmt dem Verfahrensvorschlag von Herrn Vödisch einvernehmlich zu (siehe auch TOP 5).
Als Vorschlag eingereicht vom Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden.
Herr Vödisch berichtet, dass es ein Treffen von Herrn Rehbock und ihm mit dem Kreisschülerrat gegeben habe. Das Konzept sei gut aufgenommen worden. Ein Kritikpunkt sei, dass dieses für jüngere Leser:innen recht komplex und umfassend sei. Daher habe man nun auch eine Version in einfacher Sprache entwickelt, die auf einer Seite komprimiert die Inhalte des Rahmenkonzepts darzustellen versuche. Gut wäre es, dem Jugendhilfeausschuss das Konzept in seiner letzten Sitzung am 05.06.2024 zur Abstimmung vorzulegen und vorab bei den jeweils eigenen Fraktionen für eine Zustimmung zu werben.
Mehrere Ausschussmitglieder bedanken sich für die erneute Überarbeitung des Konzepts.
Herr Hamdorf berichtet, dass es eine ältere Vereinbarung zum § 33 BezVG zwischen Bezirksamt und Bezirksversammlung Altona gebe, die weiterhin gelte. Er biete an, klären zu lassen, ob es bei dieser Widersprüche zum Rahmenkonzept gebe.
Herr Pawletta sichert zu, dem Ausschuss den Beschluss mit der Vereinbarung zuzusenden.
[Nachtrag zu Protokoll: Die Ausschussmitglieder haben den Beschluss mit der Vereinbarung am 19.04.2024 per E-Mail erhalten.]
Der Unterausschuss zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (JHA) empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss einstimmig dem Rahmenkonzept zuzustimmen. Auf Seite 6 des Konzepts wird hierbei Folgendes gestrichen: „in jeder Hinsicht“.
Darüber hinaus ermächtigt der Unterausschuss ihren Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden einstimmig bei einer Enthaltung eines Mitglieds auf Vorschlag der Träger der freien Jugendhilfe, Anpassungen an dem Konzept vor der Beratung im Jugendhilfeausschuss vorzunehmen, sofern die Sichtung des Amtes ergibt, dass dies in einzelnen Punkten notwendig ist.
Fortsetzung der Beratungen vom zuletzt 21.02.2024.
Beratung siehe TOP 4.1.
Herr Vödisch schlägt vor, dem Jugendhilfeausschuss in seiner letzten Sitzung einen Abschlussbericht über die Tätigkeiten des Unterausschusses zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in dieser Wahlperiode vorzulegen. Er biete an, diesen zu formulieren und den Ausschussmitgliedern zur Abstimmung vorab zukommen zu lassen. Über Unterstützung beim Verfassen würde er sich freuen.
Die Ausschussmitglieder diskutieren insbesondere über folgende Inhalte, die in den Bericht aufgenommen werden könnten:
Der Ausschuss stimmt dem Verfahrensvorschlag von Herrn Vödisch einvernehmlich zu.
Siehe TOP 5.
Herr Hamdorf berichtet, dass es aktuell einen hohen Krankenstand im Fachamt Familien- und Jugendhilfe gebe und daher die aktuelle Situation für die Mitarbeiter:innen sehr herausfordernd sei.