Es ist eine Frage zu TOP 3 freiRaum Ottensen - Das autoarme Quartier eingereicht worden. Der Ausschuss legt vor Eintritt in die Tagesordnung fest, diese entsprechend unter TOP 3 zu behandeln.
Der TOP mit der Drucksache 21-3111 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Der:die Petent:in ist anwesend und stellt die Eingabe vor.
Herr Harders erläutert, der:die Petent:in habe bereits im Jahr 2020 Kontakt zu dem zuständigen Polizeikommissariat (PK) 25 gehabt. Um zu gewährleisten, dass die Einfahrten zu den Tiefgaragen freigehalten würden, habe der:die Petent:in damals vorgeschlagen, die Einfahrten zu markieren und so den Parkraum zu begrenzen. Auf Nachfragen führt er aus, gemeint seien die schrägen Markierungen an den Seiten der Einfahrten.
Aus der Straßenverkehrsordnung (StVO) ergebe sich gemäß § 12 (3b) STVO eine Höchstparkdauer von zwei Wochen für Kraftfahrzeuganhänger ohne Zugfahrzeug. Eine entsprechende Eingabe beim Deutschen Bundestag zu diesem Thema sei als nicht-abhilfefähig beschieden worden. Er bitte das PK 25, sich ein Bild vor Ort zu machen.
Frau Naujokat weist darauf hin, dass dieses Thema viele Straßen im Bezirk betreffe. Als Lösung könne sie sich lediglich die Ausweisung als Bewohnerparkgebiet durch den Landesbetrieb Verkehr vorstellen. Sofern Fahrzeuge oder Anhänger vor Einfahrten geparkt würden, verweise sie allerdings ohnehin darauf, diese direkt abschleppen zu lassen.
Herr Batenhorst betont, das Problem sei auch in der Isfeldstraße zu beobachten. Dies sei auf die Politik der Parkraumvernichtung der vergangenen Jahre zurückzuführen.
Frau Matko-Ebinal weist darauf hin, dass der Zustand in der Isfeldstraße schon viele Jahre der gleiche sei.
Herr Wiegand merkt an, das Anliegen des:der Petent:in sei nachvollziehbar, zusätzliche Kontrollen erhöhten allerdings lediglich den bürokratischen Aufwand. Er sichert zu, das Anliegen an die Mitglieder der FDP-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft weiterzutragen.
Frau Dr. Steffens regt an, das Amt könne Plakate aufstellen lassen, auf denen darauf hingewiesen werde, dass die Anwohner:innen durch die abgestellten Anhänger belästigt würden und um Rücksichtnahme bäten. Es handele sich dabei nicht um Verkehrsschilder. Wenn das Amt dazu personell nicht in der Lage sei, könne der:die Petent:in in Eigeninitiative Plakate anfertigen und eine Sondernutzungsgenehmigung für das Aufstellen beantragen.
Herr Olshausen betont, aufgrund der derzeit hohen Personalfluktuation im Fachamt Management des öffentlichen Raums sei es derzeit nicht möglich, Maßnahmen umzusetzen, die über die Verkehrssicherung hinausgingen.
Es weist darauf hin, dass der öffentliche Raum zum Parken freigegeben sei.
Herr Lühr betont, die Verkehrssituation sei bekannt und das PK gehe den Hinweisen nach. Vor Gericht gebe es allerdings eine Beweispflicht. Personen, die länger als zwei Wochen an einem Ort parkten, würden gebührenpflichtig verwarnt.
Er führt weiterhin aus, bei der von Herrn Harders vorgeschlagenen Maßnahme handele es sich nicht um eine gemäß der StVO zwingend gebotene Maßnahme.
Er weist darauf hin, dass Maßnahmen, die die Situation in einer bestimmten Straße verbesserten, das Problem lediglich verlagerten.
Er sichert auf Nachfrage zu, die derzeitigen Markierungen zu prüfen und den Ausschussmitgliedern eine Rückmeldung zu geben.
[Nachtrag zu Protokoll:
Die Stellungnahme, die den Ausschussmitgliedern am 04.07.2022 per E-Mail zur Verfügung gestellt wurde, hängt als Anlage an.]
Zu diesem TOP ist eine Frage eingegangen (Anlage).
Herr Hagmaier erläutert hinzu, die Stangestraße sei in der Vorzugsvariante nicht als verkehrsberuhigter Bereich vorgesehen, obwohl dies grundsätzlich denkbar sei, da es zukünftig weiterhin möglich sein müsse, den Spritzenplatz sowie einige private Stellplätze in diesem Bereich anzufahren. Aus diesem Grund werde die Zufahrt aus Süden von der Maßnahme befreit. Durch die Verkehrsführung in einer Schleife werde allerdings voraussichtlich eine Verkehrsberuhigung herbeigeführt.
Er berichtet auf Nachfrage weiter, in den in der Ausschusssitzung vom 21.02.2021 vorgestellten Konzeptvarianten seien mehr Straßen gelb markiert gewesen als in der Vorzugsvariante, da zu diesem Zeitpunkt noch nicht präzisiert worden sei, welcher Bereich als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen werden solle.
Herr Olshausen ergänzt, das Pilotprojekt „Ottensen macht Platz“ sei von vornherein zeitlich begrenzt gewesen und insgesamt fünf Monate gelaufen, daher habe es in dieser Zeit Gewohnheits- und Ausweichverkehre in dem Gebiet gegeben. Die Erfahrung ähnlicher Projekte zeige allerdings, dass es eine Langzeitwirkung gebe und sich alle Beteiligten an neue Verkehrskonzepte gewöhnten.
Frau Naujokat führt an, sobald bekannt werde, dass in dem Gebiet weniger Parkraum zur Verfügung stehe, werde es zu weniger Parkplatzsuchverkehren kommen. Ob dies zur Verkehrsberuhigung auch der kleineren Straßen ausreiche, müsse beobachtet und andernfalls ggf. nachgesteuert werden.
Sie weist weiter darauf hin, dass die Öffentliche Anhörung am 23.05.2022 so terminiert sei, dass noch Anträge für die Sitzung der Bezirksversammlung am 25.05.2022 eingebracht werden könnten.
Herr Sülberg betont, mit Beschluss des Hauptausschusses vom 14.04.2022 (Drs. 21-2982B) sei festgelegt worden, dass der Beschluss der Bezirksversammlung vom 20.02.2021 (Drs. 21-0689) als Grundlage erhalten bleibe. Sollten die größeren Umbaumaßnahmen nicht funktionieren, könne nachgesteuert werden, derzeit spreche er sich aber für die Vorzugsvariante aus.
Frau Templin merkt an, ihr fehle weiterhin die Ausweisung einer Lieferzone bspw. für Umzüge, Gewerke oder Pflegedienste in der Ottenser Hauptstraße und der Bahrenfelder Straße. Durch die Sondernutzungsgenehmigungen der anliegenden Außengastronomien seien kaum noch freie Flächen vorhanden. Viele Pflegedienste seien bereits mit dem Fahrrad oder Lastenrad unterwegs.
Frau Naujokat ergänzt, eine Mitnutzung der Pick-up-Points stelle u.a. für Pflegedienste keine geeignete Lösung dar, da diese pro Patient:in mindestens 30 Minuten Zeit benötigten.
Herr Olshausen sichert zu, zu den bereits genehmigten Flächen auf Sondernutzung für Außengastronomien in der Ottenser Hauptstraße würden keine zusätzlichen hinzukommen.
Frau Dr. Steffens verweist auf eine Stellungnahme der Handwerkskammer, in der zusätzliche Serviceparkplätze für Handwerksbetriebe und Pflegedienste gefordert würden. Diese sei den Ausschussmitgliedern zusammen mit dem Protokoll der 4. Session des freiRaum Ottensen Beirates am 09.05.2022 per E-Mail zur Verfügung gestellt worden. Ihr fehle eine Perspektive, was unternommen werde, sofern es für das Handwerk keine zufriedenstellende Lösung gebe.
Herr Stünitz weist darauf hin, dass es für Handwerker:innen generell möglich sei, Sondernutzungsgenehmigungen zu beantragen. Außerdem sei eine Einfahrt zwischen 23.00 und 11.00 Uhr in das Kerngebiet möglich.
Herr Hagmaier berichtet auf Nachfragen, durch entfallenden Parkraum, würden zukünftig Flächen frei werden. Für die Ottenser Hauptstraße sei die Einrichtung von Nebenflächen geplant, deren Standorte und Ausmaße allerdings derzeit noch offen seien. Dadurch werde Flexibilität ermöglicht.
Eine geeignete Lösung für bspw. Pflegedienste und Gewerke werde u.a. in Absprache mit dem Parkraummanagement des Landesbetriebs Verkehr gesucht. Zurzeit fehle eine Rechtsgrundlage zur Einrichtung von Serviceparkplätzen. Zunächst könnten Ausnahmegenehmigungen beantragt werden. Es sei allerdings auch noch offen, wie ein Fahrzeug des Handwerkes definiert werde.
Er erläutert auf Nachfrage weiter, derzeit seien noch viele Punkte offen. Sobald der Beschluss der Bezirksversammlung für eine Vorzugsvariante vorliege, werde damit begonnen, Fördermittel zu beantragen. Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende habe ihre Unterstützung für das Projekt zugesagt.
Sofern eine Priorisierung unterhalb der beiden großen Umbaumaßnahmen erforderlich sei, werde voraussichtlich zunächst die Umbaumaßnahme in der Ottenser Hauptstraße gegenüber der in der Bahrenfelder Straße vorgezogen.
Wunsch des Amtes sei es, die Maßnahmen ganzheitlich umsetzen zu können. Sollten dafür nicht die nötigen Mittel zur Verfügung stehen, würden zunächst so viele Einzelmaßnahmen wie möglich umgesetzt werden.
Herr Olshausen ergänzt, die Planung der Umbaumaßnahmen werde voraussichtlich bis zum Jahr 2024 abgeschlossen sein. Zu diesem Zeitpunkt befinde sich hoffentlich auch eine der Maßnahmen bereits in der Umsetzung. Sobald die finanziellen Mittel bereitgestellt worden seien, folge das Ausschreibungsverfahren für ein Planungsbüro.
Vorgabe für die Beantragung einiger Fördermittel sei es, dass eine festgelegte Planungsphase vor der Bewilligung nicht überschritten werden, daher müsse die Förderung zunächst geregelt werden. Mit der Umsetzung kleiner Einzelmaßnahmen könne allerdings vorher begonnen werden, um die Sichtbarkeit des Projektes zu erhöhen.
Die Budgets für die Planung der Baumaßnahmen seien gesichert. Die Mittel für die Baukosten müssten noch eingeworben werden.
Sofern die Umsetzung mit dem Auslaufen der Projektstellen nicht abgeschlossen sei, sei dies unproblematisch, da die Umsetzung durch Bauleiter:innen erfolge.
Er führt auf Nachfrage aus, je Umbaumaßnahme eines Platzes (z.B. des Alma-Wartenberg-Platzes) müsse mit Kosten i.H.v. 1 Mio. Euro gerechnet werden.
Er weist auf Nachfrage darauf hin, dass grundsätzlich mit Umbaumaßnahmen nicht begonnen werde, sofern etwaige Umwidmungen nicht abschließend geklärt seien. Planabstimmungen erfolgten stets mit allen Beteiligten, in einem Entwurf hingegen lägen stets nicht alle Detailplanungen vor.
Herr Mielke resümiert, zur Planung der beiden großen Umbaumaßnahmen seien also Mittel vorhanden, entsprechend würden in Folge eines Beschlusses der Bezirksversammlung zu einer Vorzugsvariante für beide Maßnahmen Planungsbüros beauftragt werden.
Herr Hagmaier erläutert, derzeit würden für die Detailplanungen etwas 18 Monate eingeplant. Garantiert werden könne der zeitliche Ablauf nicht. Das Amt bemühe sich aber darum, die Planungen zügig parallel anzuschieben. Dies sei allerdings abhängig von der Höhe der Fördermittel, die zur Verfügung gestellt würden.
Er führt auf Nachfrage weiterhin aus, da die Ottenser Hauptstraße eine höhere Quadratmeterzahl aufweise als die Bahrenfelder Straße, sei die Umbaumaßnahme mit einer zusätzlichen Summe i.H.v. 1 Mio. Euro veranschlagt. Hier sei auch die Planung für die Kreuzung Ottenser Hauptstraße/ Bahrenfelder Straße (Ottenser Kreuz) mit Kosten i.H.v. 600.000 Euro eingepreist.
Bei der Straße Bei der Reitbahn handele es sich um einen kleineren Bereich, der in einem gesonderten Verfahren ohne Großauftrag realisiert werden könne.
Frau Vornhagen weist darauf hin, dass sowohl der Haushalt der Freien und Hansestadt Hamburg als auch der des Bundes für die kommenden Jahre noch nicht beschlossen seien. Eine Förderung sei daher durchaus möglich. Sie spreche sich dafür aus, mit der Umsetzung erster baulicher Veränderungen nicht zu warten, bis die Finanzierung aller Maßnahme bewilligt sei.
Herr Sülberg betont, analog zum Beschluss des Hauptausschusses vom 14.04.2022 (Drs. 21-2982B) fordere die Fraktion GRÜNE u.a. im Wesentlichen, dass die denkmalgeschützten und daher nicht verbreiterbaren Gehwege in der Ottenser Hauptstraße künftig ausschließlich für Fußgänger:innen freigehalten, bei der Verbreiterung der Gehwege in der Bahrenfelder Straße die von Sondernutzung freizuhaltenden Gehwegflächen baulich markiert würden und der Radverkehr gefördert werde. Der südliche Teil der Bahrenfelder Straße solle als Fahrradstraße ausgewiesen werden. Das Ottenser Kreuz solle in die Planung integriert und der Fuß- und Radverkehr dort getrennt werden.
Frau Naujokat führt ergänzend an, bei der Verbreiterung der Bahrenfelder Straße müssten Verkehrsanlagen und Beschilderung entsprechend angepasst werden.
Der TOP wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Frau Sudholz (stellvertretende Vorsitzende des Beirates freiRaum Ottensen) berichtet, der Beirat sei am 06.05.2022 zu einer außerordentlichen Sitzung zusammengekommen. Da zunächst acht und im Folgenden lediglich sieben Beiratsmitglieder teilgenommen hätten, sei der Beirat nicht beschlussfähig gewesen. Sie selbst sei bei diesem Termin nicht anwesend gewesen.
Herr Sülberg weist darauf hin, dass das entsprechende Protokoll dieser außerordentlichen Beiratssitzung am 09.05.2022 per E-Mail an die Ausschussmitglieder versendet worden sei.
Frau Sudholz weist auf Nachfrage darauf hin, dass die nächste reguläre Sitzung des Beirates am 19.05.2022 stattfinde und sichert zu, das Protokoll anschließend den Ausschussmitgliedern zur Verfügung zu stellen.
Sie erläutert auf Nachfrage außerdem, eine zusätzliche Anordnung von Schrittgeschwindigkeit im verkehrsberuhigten Bereich erhöhe die Sicherheit der Fußgänger:innen. Ob der Beirat diese Überlegung als Forderung aufnehme, könne sie derzeit noch nicht absehen.
Die Handwerkskammer habe in ihrer Stellungnahme, die als Anlage dem Protokoll der Beiratssitzung vom 09.05.2022 angehangen habe, u.a. darauf verwiesen, dass es Einsätze gebe, die nicht längerfristig zu planen seien und spontan durchgeführt werden müsste. Es sei hier nicht möglich, Sondergenehmigungen vorab einzuholen.
Sie merkt auf Nachfrage an, über die Gründe für den Austritt der im Beirat vertretenden Mitglieder der Initiative Ottensen bewegt könne sie über deren Stellungnahme hinaus keine Auskunft geben.
Frau Naujokat betont, die Einordnung einer Stellungnahme, die von einer so geringen Mitgliederanzahl verfasst worden sei, falle schwer.
Sie weist darauf hin, dass Sondergenehmigungen zum Parken langfristig vom Landesbetrieb Verkehr, kurzfristig hingegen von dem zuständigen Polizeikommissariat erteilt würden.
Herr Olshausen führt auf Nachfrage aus, eine geschnittene Bepflasterung der Ottenser Hauptstraße stelle einen Kompromiss dar, da dies für den Radverkehr nicht die optimale Variante sei. Eine Asphaltierung sei aber aufgrund des unter Denkmalschutz stehenden Kopfsteinpflasters nicht möglich.
Herr Sülberg berichtet, die Sitzungsteilnahme der Baustellenkoordinator:innen habe krankheitsbedingt abgesagt werden müssen. Er bitte die Sprecher:innen um eine Einschätzung, ob die vorab eingereichten Fragen zeitnah schriftlich oder in der nächsten Ausschusssitzung beantwortet werden sollten.
Vertreter:innen mehrerer Fraktionen sprechen sich für eine zeitnahe schriftliche Beantwortung aus.
[Nachtrag zu Protokoll:
Die Informationen wurden den Ausschussmitgliedern am 24.05.2022 per E-Mail zur Verfügung gestellt.]
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Angemeldet von der Fraktion GRÜNE in der Sitzung vom 02.05.2022.
Herr Lühr berichtet, im Nachgang zur Ausschusssitzung vom 02.05.2022 habe er an einem Dienstag um 7.45 Uhr die in der Eingabe (Drs. 21-3070, Anlage) beschriebene Verkehrssituation überprüft. Die Umlaufzeit betrage 90 Sekunden. Es entstehe an dieser Stelle nach seiner Einschätzung kein übermäßiger Rückstau.
Der Ausschuss spricht sich einvernehmlich dafür aus, dass die mündliche Stellungnahme des zuständigen Polizeikommissariates 25 mit dem Bericht ausreicht und keine schriftliche Stellungnahme mehr erfolgen muss.
Frau Dr. Steffens betont, sie halte die Verkehrssituation durch den entstehenden Rückstau für alle Verkehrsteilnehmer:innen in dem Gebiet für problematisch. Im Ausschuss für regionale Stadtteilentwicklung und Wohnen habe sie die Information erhalten, dass es möglich sei, die notwendigen baulichen Maßnahmen in das Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) aufzunehmen.
Herr Olshausen erläutert, eine entsprechende Maßnahme sei zwar RISE-fähig, er halte aber die Entwicklung eines Mobilitätskonzeptes der Schule für wichtiger. Ähnliche Verkehrssituationen gebe es vor vielen Schulen im Bezirk, bei denen ein Bringen und Abholen der Schüler:innen aufgrund des nahen räumlichen Einzugsgebietes nicht erforderlich sei.
Vertagt aus der Sitzung vom zuletzt 02.05.2022.
Der TOP wird vor Eintritt in die Tagesordnung von dieser heruntergenommen und erneut in die nächste Sitzung vertagt.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Herr Harders merkt an, für die Ausschusssitzung am 20.06.2022 melde er den TOP „Anordnung von Fahrradzonen (244.3), Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen (277.1), Grünpfeil für den Radverkehr (721)“ an.
[Nachtrag zu Protokoll:
Herr Harders hat im Anschluss an die Sitzung darum gebeten, eine:n Vertreter:in der Verkehrsdirektion zu dieser Sitzung einzuladen, um zu erläutern, wann diese Verkehrszeichen in Altona angeordnet werden können.]
Herr Sülberg weist darauf hin, folgend auf den Vor-Ort-Termin an der Grundschule Arnkielstraße vom 04.10.2021, melde er für die Sitzung am 20.06.2022 das Thema „Umsetzung von ersten Maßnahmen an der Grundschule Arnkielstraße“ an. Dazu werde zu dieser Sitzung auch ein Antrag vorgelegt. Er bitte um die Einladung von Vertreter:innen des Elternrates der Grundschule und der AG Sicherer Schulweg.
Herr Olshausen sichert auf Nachfrage zu, den Ausschussmitgliedern mitzuteilen, sobald ihm offizielle Informationen zu dem Gerücht, dass das On-Demand-Angebot ioki Hamburg der Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH Probleme mit der Finanzierung habe, vorlägen.
Er erinnert auf Nachfragen weiterhin daran, dass Einzelfragen zu Verkehrssituationen oder Straßenzuständen direkt per E-Mail an das Fachamt Management des öffentlichen Raums zu schicken seien.
Er berichtet außerdem, dass er das Bezirksamt zum 31.07.2022 verlassen werde. Seine letzte Ausschussteilnahme werde in der Sitzung am 20.06.2022 erfolgen.
Mehrere Ausschussmitglieder äußern Bedauern und danken Herrn Olshausen für die produktive Zusammenarbeit.