Frau Stobbe stellt fest, dass mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend seien und somit die Beschlussfähigkeit gegeben sei.
Es sind keine Fragen eingereicht worden.
Herr Pawletta berichtet auf Nachfrage, dass neben den Angaben in der Drucksache keinerlei Informationen zum Verfahren vorlägen. Das Thema sei von der Bezirksamtsleitung an die Bezirksversammlung (BV) übertragen worden und von der Vorsitzenden der BV in Jugendhilfeausschuss (JHA) überwiesen worden. Der JHA habe die Möglichkeit, Vorschläge zu erarbeiten. Die Geschäftsstelle der Bezirksversammlung würde sich freuen, wenn aus den Mitteln, Getränke für das Angebot an Altonaer Schulklassen, die Bezirksversammlung kennenzulernen (siehe Pressemitteilung in der Anlage), bezahlt werden könnten.
Herr Vödisch gibt zu überlegen, ob die Jugendclubs und die Offene Kinder- und Jugendarbeit in die Beratung zur Verwendung der Mittel eingebunden werden könnten. Ggf. könnte eine Kinder- und Jugendwahl als Projekt in Betracht gezogen werden.
Frau Hirschfeld begrüßt die Idee der Bürgerschaft, die kommenden Wahlen mit einer entsprechenden Kampagne zu bewerben. Ggf. könne man Projekte im Bereich Social Media in den Blick nehmen. Sie schlage vor, alle Jugendzentren anzuschreiben und nach Ideen und Vorschlägen zu fragen. Sie biete an, ein entsprechendes Schreiben vorzubereiten und zur kommenden Sitzung des Unterausschusses Haushaltsangelegenheiten (JHA) vorzulegen.
Frau Müller-Möller schlägt vor, dass auch die Sportvereine und die Hamburger Sportjugend angeschrieben werden sollten.
Herr Schmidt wirbt dafür, dass mit den Mitteln möglichst konkret ausformulierte Projekte gefördert würden, bei denen klar sei, wann diese starten sollten und wer für die Umsetzung zuständig sei.
Frau Wolf bietet an, die AG § 78 OKJA zu informieren und für Vorschläge zu werben.
Der Jugendhilfeausschuss zeigt sich einvernehmlich einverstanden, dass aus den Mitteln der Motivations- und Informationskampagne der Bürgerschaft Getränke für das Schulklassenangebot, die Bezirksversammlung kennenzulernen (siehe Anlage), bezahlt werden.
Darüber hinaus wird die Drucksache zur weiteren Beratung in den Unterausschuss Haushaltsangelegenheiten überwiesen.
Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Beschlussempfehlung einstimmig zu.
Die Drucksache wird zur weiteren Beratung einvernehmlich in den Unterausschuss Haushaltsangelegenheiten (JHA) überwiesen.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Die Drucksache 21-4756 liegt als Tischvorlage vor und wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Frau Stobbe berichtet, dass sich der Verein in der Sitzung am 06.03.2024 im Ausschuss vorstellen werde.
Der Ausschuss stimmt der Beschlussempfehlung einstimmig zu.
Es gibt keine Wortmeldungen.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Frau Wolf stellt die Drucksache vor und sichert auf Nachfrage einen Videolink mit einem Beitrag zum Projekt „MaiBi – 2. Chance“ zu.
[Nachtrag zu Protokoll: Der angekündigte Link wurde den Ausschussmitgliedern am 08.02.2024 per E-Mail zugeleitet.]
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis
Frau Wolf stellt die Drucksache vor und sichert auf Bitten von Herrn Bründel-Zeißler eine Information darüber zu, woher die unterschiedlichen Zuwendungshöhen der Bauspielplätze und Jugendclubs herrührten.
[Nachtrag des Amtes zu Protokoll:
Begründung für die unterschiedlichen Zuwendungshöhen der Bauspielplätze:
PR |
Einrichtung |
Wochenstunden |
Sozpäd |
Erzieher |
A-Altstadt |
Hexenberg |
78 |
39 |
39 |
A-Nord |
ASP Altona Nord |
113 |
35 |
78 |
Ottensen |
SPIO |
97,5 |
19,5 |
78 |
Bahrenfeld |
ASP Bahrenfeld |
78 |
10 |
68 |
Bahrenfeld |
EAS |
77,5 |
30 |
47,5 |
Sternschanze |
Baui Sternschanze |
97,5 |
|
97,5 |
]
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Die Drucksache 21-4755 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen und liegt als Tischvorlage vor.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis. Frau Baumbusch bittet, dass die Drucksache auch für die Sitzung des Unterausschusses Haushaltsangelegenheiten am 17.02.2024 vorgesehen wird, um dort noch ggf. Nachfragen stellen zu können.
Frau Baumbusch bedankt sich beim Amt für die übersichtlichen Drucksachen zum Thema Haushalt (TOPs 7 und 8).
Herr Vödisch weist auf eine Veranstaltung zu „Tu Was, Hamburg – Kinder- und Jugendgipfel in der HAW am 03.05.2024“ hin, für die er dem Ausschuss noch einen Flyer zur Verfügung stellen wolle.
Herr Rehbock weist auf ein öffentlich aushängendes Plakat bezüglich des Jugendcafés Basement hin, auf dem stehe „Wir sind hier, wir sind laut, weil ihr uns das Basement klaut.“
Herr Jez dankt für den Hinweis und wolle sich nach den Hintergründen erkundigen.
Mehrere Ausschussmitglieder bitten das Amt um Informationen zur aktuellen Belegungszahl der Erstversorgungseinrichtung (EVE) Theodorstraße.
[Nachtrag des Amtes zu Protokoll:
Belegungsstand in der EVE Theodorstraße Stand 05.03.2024 sind 57 UMA (unbegleitet minderjährige Ausländer:innen) in der Theodorstr. Zwischen Sozialbehörde und Sternipark ist vereinbart, dass mit dem Auszug bei Volljährigkeit weiter abgeschmolzen wird auf die ursprünglichen 48 Plätze. Das ist spätestens Ende Juni 2024 der Fall. Der Fachdienst Flüchtlinge belegt die Einrichtung erst wieder neu, wenn die Belegung unter 48 Plätze fällt.]
Darüber hinaus soll das Thema für die Sitzung des Unterausschusses zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen am 21.02.2024 vorgesehen werden. Dort könne nach dem aktuellen Stand zur Einbindung des Trägers SterniPark in den Sozialraum bei einem Ausschussmitglied auf Vorschlag der Träger der freien Jugendhilfe nachgefragt werden.
Zu diesem TOP liegt als Tischvorlage ein von Frau Neldner eingereichter Stellungnahmeentwurf vor (siehe Anlage).
Herr Schmidt wundert sich über die Unterscheidung der Fälle Planckstraße und Theodorstraße bei der Bewertung des Rechtsamtes zur rechtlichen Fragestellung, inwieweit eine Anhörung gemäß § 28 BezVG bei Einrichtungen der Jugendhilfe notwendig sei. Dem als Tischvorlage eingereichten Stellungnahmeentwurf könne er nicht zustimmen, da es keine Idee dafür gebe, wohin die Kinder sollten, wenn sie nicht in diese Einrichtung kämen. Aus seiner Sicht sei es wichtig zu überlegen, welche Wirkung eine Stellungnahme entwickeln und wie das bestmögliche Ergebnis für die Kinder erreicht werden könne. Wenn eine Stellungnahme im Ergebnis dazu führe, dass eine familiennahe Unterbringung nicht stattfinde und Geschwisterpaare auseinandergerissen würden, solle nicht zugestimmt werden.
Herr Bründel-Zeißler hebt hervor, dass es bei der vorliegenden Anhörung um eine einzelne Einrichtung gehe. Es sei wichtig, eine fachliche Stellungnahme abzugeben. Andere Konzeptionen seien denkbar. Zudem sollten Versäumnisse aus der Vergangenheit nicht dazu führen, dass nicht das fachlich eingefordert werde, was richtig sei. Unabhängig von der Frage nach der rechtlichen Notwendigkeit sei es gut, dass die Fachbehörde die Bezirksversammlung anhöre. Die vorliegende Stellungnahme basiere inhaltlich auf dem Austausch und den einvernehmlichen Ergebnissen der Beratungen aus der Sitzung des Unterausschusses Haushaltsangelegenheiten vom 17.01.2024.
Frau Stobbe berichtet, dass es schon mehrere Einrichtungen dieser Art im Schichtdienstmodell gegeben habe und dies aus kapazitären Gründen in der Regel auch nicht anders realisierbar sei. Einen einzelnen Träger anders als andere zu behandeln sei schwierig.
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss einstimmig bei einer Enthaltung aus der SPD-Fraktion, den vor dem Hintergrund des Wortbeitrags von Frau Stobbe angepassten Stellungnahmeentwurf (siehe Anlage) zu beschließen.
Anlagen
Entwurf Stellungnahme § 28 BezVG - Überarbeitet nach Sitzung (111 KB)
TV Entwurf Stellungnahme § 28 BezVG (105 KB)